Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1271/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Standesamt in der Eberhardstraße: uneingeschränkte Nutzbarkeit für Menschen mit Handicap

Beantwortung / Stellungnahme

Das gesamte Gebäude Eberhardstraße 6 wurde 2009 barrierefrei erschlossen. Das Standesamt ist somit sowohl im 1. als auch im 2. OG unmittelbar erreichbar.

Es verzeichnet ein hohes Publikumsaufkommen und immer größer werdende Hochzeitsgesellschaften (50 bis 100 Gäste einer Trauung sind inzwischen keine Seltenheit mehr). Das Standesamt hat auch deshalb Signalwirkung in die Stadt und weit über die Stadtgrenzen hinaus. Es repräsentiert die Landeshauptstadt Stuttgart in besonderer und meist sehr emotionaler Weise.

Aus diesem Grund sollte das Standesamt auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen adäquat betreuen können.

Hierzu werden von Seiten des Amtes derzeit folgende Schritte als notwendig erachtet:

· Ausstattung des Aufzugs sowohl mit akustischer und optischer Ansage als auch mit Pyramidenschrift / Brailleschrift
· Kontrastreiche Gestaltung des Leitsystems nach vorheriger Beratung durch die Nikolauspflege
· Ausführung der Türschilder und Zimmernummern in Pyramidenschrift / Brailleschrift

Die von der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragten 50 000 EUR könnten hierfür verwendet werden. Ob die Mittel in dieser Höhe tatsächlich benötigt werden oder ausreichen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

517 Nr. 3 SPD




Dr. Fabian Mayer



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