Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
762/2022
GZ:
AKR (10-5)
Sitzungstermin: 25.01.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Flexibilisierung der Personalgewinnung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.01.2023, GRDrs 762/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Den folgenden Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung wird zugestimmt.

1. Bei der Eingruppierung kann künftig auf die Anforderungen in der Person (einschließlich Ausbildungs- und Prüfungspflicht) im Sinne der Nr. 2 und/oder Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 - Entgeltordnung zum TVöD verzichtet werden. § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD findet insoweit keine Anwendung.

2. Bisher kann eine Arbeitsmarktzulage in besonders zu begründenden Einzelfällen befristet und zur Personalgewinnung gewährt werden. Künftig ist dies auch unbefristet und auch zur Personalbindung möglich.

3. Bei Neueinstellungen werden im Fall eines Wechsels auf eine höher oder niedriger bewertete Stelle künftig "fiktive" stufengleiche Höher- oder Herabgruppierungen durchgeführt.

4. Bei Neueinstellungen können externe Bewerber*innen künftig in besonders zu begründenden Einzelfällen übertariflich einer höheren Stufe zugeordnet werden als dies aufgrund der beruflichen Erfahrungszeiten bisher möglich ist.

5. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 800.000 ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Verwaltung wird im Haushaltsjahr 2023 ermächtigt erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.

6. Die Anwendung der Maßnahmen wird zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Nicht befristet werden dagegen die auf Grundlage dieses Beschlusses getroffenen individuellen Entscheidungen, wie Höhergruppierungen, Stufenzuordnungen und Zulagengewährungen. Über eine eventuelle Verlängerung der Maßnahmen wird unter den Gesichtspunkten ihrer Wirksamkeit, tariflicher Weiterentwicklungen, der Arbeitsmarktlage sowie der Finanzierbarkeit entschieden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen finden sich in der Anlage.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StR Ebel (AfD) fragt, führt der Beschlussantrag dazu, dass für den Arbeitgeber tariflich alles möglich ist? Dazu merkt EBM Dr. Mayer an, seine Antwort liege zwischen bestätigen und dementieren. Die Vorlage soll dem Arbeitgeber Stadt Stuttgart in Einzelfällen mehr Freiheit und Flexibilität geben. Dier Personalgewinnung stehe derzeit vor extremen Herausforderungen. Gerade im Ballungsraum Stuttgart zeige sich, dass manche tarifrechtliche Regelung die Personalgewinnung erschwere, und dass mehr Flexibilität benötigt werde. StR Ebel habe zu Recht angemerkt, über den Tarifvertrag hinauszugehen sei nichts Illegales, aber dazu benötige die Verwaltung eine Ermächtigung. Sollte der Rat dem Beschlussantrag folgen, erhalte die Verwaltung die Ermächtigung, in Einzelfällen flexibler, außerhalb des engen tarifrechtlichen Korsetts, agieren zu können.

Weiter an StR Ebel gewandt informiert er, die Beschlussantragsziffer 3 beziehe sich auf Arbeitgeberwechsel, also auf vorherige Arbeitgeber. Zur Anmerkung von StR Ebel, dass die Formulierungen der Beschlussantragsziffer 4 "… in besonders zu begründenden Einzelfällen …!" immer möglich ist, betont der Erste Bürgermeister, die Verwaltung werde natürlich mit dieser Ermächtigung verantwortungsvoll umgehen. In Einzelfällen würden Einstellungen durch das Tarifrecht verhindert. Die Vorlage stelle den Versuch einer Flexibilisierung in schwierigen Zeiten dar.

Von Herrn Stock (HauptPersA) wird ergänzend betont, natürlich müsse sich die Verwaltung weiterhin am Tarifvertrag orientieren. Wenn es um Zulagen für ganze Berufsgruppen gehe, werde die Verwaltung auch künftig den Gemeinderat beteiligen. Das Geplante beziehe sich wirklich nur auf begründete Einzelfälle. In den beiden letzten Jahren, so EBM Dr. Mayer, sei die Verwaltung häufiger mit Einzelsachverhalten auf den Rat zugegangen. Das Einholen von Gemeinderatsbeschlüssen mache aber solche Verfahren, auch für die Bewerber*innen, extrem träge und führe zu Unsicherheiten bei den Bewerbenden. Manche hätten dies eventuell als Unattraktiv empfunden und sich anderen Angeboten zugewandt.

Für StR Perc (SPD) steht außer Frage, dass für Stellenbesetzungen in Bürgerbüros und in der Ausländerbehörde Flexibilität benötigt wird, um dort Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu schaffen. Er spricht insoweit von einer sehr begrüßenswerten Vorlage.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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