Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 3001-00
GRDrs 572/2022
Stuttgart,
10/18/2022



KUBI-S: Kulturpass – Abrechnungsverfahren und Verfügungszeitraum Pilotprojektphase



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.10.2022
27.10.2022
29.11.2022



Beschlußantrag:

1. Der Kulturpass wird 2023 in Form einer Pilotprojektphase eingeführt. Das Guthaben der Kulturpass-Karten ist vorerst bis 31.12.2023 gültig. Im Fall einer Fortsetzung des Kulturpass ab DHH 2024/25 wird der Nutzungszeitraum der ausgegebenen Guthabenkarten jeweils für die Dauer von insgesamt zwei Jahren verlängert (vgl. Anhang 1: Ausführliche Begründung, Punkt 1).

2. Der Vergabe der technischen Abwicklung und des Abrechnungsverfahrens über einen externen Dienstleistenden und damit der Übergabe der Kassengeschäfte an Dritte gemäß § 94 GemO wird zugestimmt (vgl. Anhang 1: Ausführliche Begründung, Punkt 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Der Kulturpass wird im Laufe der ersten Jahreshälfte 2023 auf der Grundlage des Beschlusses GRDrs. 995/2021 und GRDrs. 386/2022 eingeführt. Dafür wurden für 2022/2023 je 500.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Über den Kulturpass verfügen die Besitzer*innen über ein 100 Euro-Guthaben, das ihnen – im Sinne der Grundidee – für zwei Jahre für unterschiedliche kulturelle Angebote und Sachmittel von Stuttgarter Einrichtungen zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer des Kulturpass-Guthabens wird während der Pilotprojektphase vorerst bis Ende 2023 begrenzt. Im Fall einer Fortschreibung des Kulturpass im Zuge des DHH 2024/25 wird das Guthaben der im Jahr 2023 ausgegebenen Karten automatisch verlängert.

2. Für die technische Umsetzung des Kulturpass wird ein externer Dienstleister beauftragt (s. GRDrs.386/2022). Dieser übernimmt die gesamte technische Abwicklung, die Bereitstellung der Guthabenkarten und das Zahlungsverfahren zwischen Kulturamt, Akzeptanzstellen/beteiligten Kulturpartner*innen und Nutzer*innen sowie Abrechnung und Statistik.




Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Ausstellungs- und Abrechnungsverfahren
stehen im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk Kulturelle Bildung
zur Verfügung.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:

1. Kulturpass

Der Kulturpass wird im Laufe der ersten Jahreshälfte 2023 auf der Grundlage des
Beschlusses GRDrs. 995/2021 und GRDrs. 386/2022 eingeführt. 2023 erhalten alle in Stuttgart gemeldeten Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollenden, den Kulturpass
mit einem Guthaben in Höhe von jeweils 100 Euro zum Geburtstag.
Der Kulturpass ist eine von KUBI-S entwickelte Maßnahme mit dem Fokus, Kultur für eine jüngere Zielgruppe zugänglicher zu machen. Zusätzlich sollen Stuttgarter Künstler*innen, Kulturakteur*innen und -einrichtungen angeregt werden, Programme für junge Menschen anzubieten. Die Konzeption, Realisierung und Durchführung des Kulturpasses ist zunächst in zeitlich befristeter Pilotphase bis Dezember 2023 geplant. Eine Evaluation
dieser ersten Laufzeit ist vorgesehen.

Leistungen und Guthabengültigkeit während Pilotprojektphase 2023

Über den Kulturpass verfügen die Besitzer*innen über ein Guthaben in Höhe von 100 Euro, das für unterschiedliche kulturelle Angebote und Sachmittel von Stuttgarter Einrichtungen verwendet werden kann. Dieses Guthaben soll für Kulturangebote wie beispielsweise bei Museen, Theatern, Konzerten oder Kinos oder für Bücher genutzt werden können. Für die Pilotprojektphase werden im Laufe des Jahres voraussichtlich 100 Akzeptanzstellen eingespielt. Die Karteninhaber*innen entscheiden selbst über die Verwendung je nach Angebot und Interesse.
Der Kulturpass dient als Zahlungsmittel und Ausweiskarte. Auf dieser sind Name und Laufzeit sowie eine Kartennummer angegeben und der Guthaben-Betrag hinterlegt, der bei den beteiligten Akzeptanzstellen/Kulturpartner*innen eingesetzt werden kann. Zur Authentifizierung legen Kulturpass-Inhaber*innen einen Lichtbildausweis vor. In einer mobilen Ansicht werden das verfügbare Guthaben abgebildet und die Akzeptanzstellen aufgeführt. Dadurch wird ein individuelles, flexibles und mobiles Einlösen ermöglicht.


Laut Grundkonzeption (GRDrs 995/2021) soll das Guthaben des Kulturpass jeweils für die Dauer von zwei Jahren ab dem 16. Geburtstag zur Verfügung gestellt werden. Für die Pilotprojektphase, beziehungsweise solange die Fortführung des Kulturpass noch nicht beschlossen ist, gilt ein verkürzter Nutzungszeitraum bis vorerst 31.12.2023, da über die Weiterführung und Personal- und Sachmittel in den Haushaltsplanberatungen 2024/25 entschieden wird.
Bei Fortschreibung des Kulturpass erfolgt für die bereits ausgebebenen Guthabenkarten eine Verlängerung auf insgesamt zwei Jahre, in denen das Guthaben eingelöst werden kann. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein Restguthaben nicht mehr weiter übertragen werden.


2. Zahlungssystem und technischer Ablauf
Den Anforderungen entsprechend erfolgt eine Ausschreibung in Form einer beschränkten Vergabe, um einen externen technischen Dienstleistenden mit der Abwicklung des Verfahrens und dem gesamten Abrechnungsverfahren zu beauftragen. Bevor der Kulturpass offiziell freigeschaltet wird, ist eine Testphase geplant.

Die beteiligten Akzeptanzstellen/Kulturpartner*innen werden mit Geräten bzw. Software zum Lesen der Guthabenkarten ausgestattet. Die Abrechnung erfolgt zweimal monatlich. In diesem Rhythmus werden die gesammelten Daten des technischen Dienstleisters einschließlich Anzahl und Höhe der eingelösten Guthaben pro Akzeptanzstelle an die Landeshauptstadt Stuttgart übermittelt. Die eingelösten Guthaben werden vom Dienstleister direkt an die entsprechenden Akzeptanzstellen überwiesen. Die Gutschrift bei den Akzeptanzstellen erfolgt innerhalb von einer Woche nach Zahlungseingang vom Kulturamt.

Es wird sichergestellt, dass die Stadtkasse (20-4) rechtzeitig beteiligt wird, sofern durch den Zahlungsdienstleister auch Erträge an städtische Einrichtungen (das heißt ein kassenmäßiger Rückfluss) angewiesen und gebucht werden sollen. In diesem Fall ist eine Abstimmung zwischen dem Dienstleister und 20-4 im Hinblick auf Einstellungen im SAP-System vor dem ersten Geldeingang notwendig.

Der Vertrag mit dem Dienstleister wird für den Zeitraum bis 15.01.2024 geschlossen.
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, kann der Vertrag optional um drei

Monate verlängert werden, sollte die Fortsetzung des Kulturpasses im Zuge der Haushaltsplanberatungen beschlossen werden.

Dem externen Dienstleister, dem für die Dienstleistung der Zuschlag nach § 58 VgV erteilt wird, wird das Kassengeschäft gemäß § 94 GemO übertragen. Die Mindestanforderungen nach § 24 GemKVO sind vertraglich zu regeln. Auf dieser Grundlage wird dann ein Vertrag mit dem externen Bieter abgeschlossen. Der Beschluss hierüber ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

3. Ausgabeverfahren, Missbrauch und Ersatz
Die Berechtigten erhalten die Einladung mit Informationen zum Kulturpass postalisch.
Damit können sie ihre personalisierte Guthabenkarte bestellen. Der Kulturpass ist nicht übertragbar. Die Landeshauptstadt Stuttgart behält sich bei Missbrauch das Recht vor, den Kulturpass einzuziehen.

Bei Verlust oder Missbrauch erfolgt die sofortige Kartensperrung. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Diebstahl, wird ein abhanden gekommener Kulturpass ersetzt. Das Restguthaben des Kulturpass ist für den Auftraggeber ermittelbar und kann gegebenenfalls auf eine Ersatzkarte übertragen werden, während das Guthaben auf der Originalkarte gelöscht wird.

4. Evaluation
Die Evaluation der Pilotprojektphase soll zeigen, ob und wie die Weiterführung des Kulturpass und die Personalmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024/25 beantragt werden sollen. Im Fall der Fortsetzung ist eine übergangslose Betreuung durch den Dienstleister für die Folgemonate gewährleistet, in denen die Neubeauftragung vorbereitet wird.

5. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Ausstellungs- und Abrechnungsverfahren
stehen im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk Kulturelle Bildung
zur Verfügung.




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