Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
521/2021
GZ:
OB
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Holzer (Hochbauamt)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart - Grundsatzbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 13.07.2021, öffentlich, Nr. 237
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 06.07.2021, GRDrs 521/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Umsetzungskonzept für die geplante Sanierung und Erweiterung des Stuttgarter Opernhauses wird grundsätzlich zugestimmt:

1.1 Die Gebäude der Stuttgarter Oper am Oberen Schlossgarten (Littmann-Bau, Verwaltungsgebäude und Kulissengebäude) werden saniert, modernisiert und im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben der Landeshauptstadt erweitert. Der funktionalen Erweiterung des Littmann-Baus durch eine Kreuzbühne wird zugestimmt.

1.2 Der Erweiterung des bisherigen Kulissenlagers der Württembergischen Staats-theater am Standort Zuckerfabrik wird zugestimmt.

1.3 Im Rahmen der IBA 2027 sowie der Entwicklung des Rosenstein-Gebiets wird für die Sanierungsdauer auf dem Areal C1 an den Wagenhallen eine modulare Ausweichspielstätte in die geplante Maker City integriert.

2. Die Landeshauptstadt wird sich an der Umsetzung dieses Konzeptes finanziell und organisatorisch beteiligen.
3. Die Stadt gibt dem Land Baden-Württemberg eine Finanzierungszusage über die anteiligen Planungsmittel 2021 in Höhe von 13,5 Mio. EUR. Die Auszahlungen werden im Teilfinanzhaushalt 2021 THH 410 - Kulturamt, im Projekt 7.410701 - Württembergische Staatstheater, AuszGr 781 - Investitionszuweisungen und Zuschüsse an Dritte gedeckt.


StR Perc (SPD) schlägt im Namen seiner Fraktion eine Planung mit und ohne Kreuzbühne vor. Mit einer Kreuzbühne müsste in die Substanz des Gebäudes eingegriffen werden und verschiedene Hinweise besagten, dass sich dadurch die Unwägbarkeiten zum seitherigen Planungsstand noch vergrößerten. Erst nach Vorliegen einer substanzierten Kostenschätzung sollte die Entscheidung über den Einbau einer Kreuzbühne getroffen werden. Für den anstehenden Grundsatzbeschluss wäre dies kein Hindernis.

Die Frage der Kreuzbühne, so StR Winter (90/GRÜNE) sei seit fünf Jahren immer auch vor dem Hintergrund intensiv diskutiert worden, dass die Oper für die nächsten 40 bis 50 Jahre fit gemacht gehöre. Dabei sei dem Rat stets dargelegt worden, wie zentral und wichtig eine Kreuzbühne für die Abläufe des Bühnengeschehens bei einem Repertoire-Betrieb sei. Dies hätten auch die Besuche anderer Häuser und die Bürgerbeteiligung bekräftigt. Insofern sehe seine Fraktion eine Kreuzbühne als zentralen und mit zu berücksichtigenden Bestandteil der Planung an.

Von StR Kotz (CDU) wird die Kreuzbühne als ein baulich kritischer Punkt bezeichnet. Wahrscheinlich werde es im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und Brandschutz in den nächsten zehn Jahren noch weitere solche kritischen Punkte geben. Heute gehe es nicht um den Baubeschluss und sollte sich im weiteren Verlauf Gründe ergeben, die eine Kreuzbühne verunmöglichten, müsste umgesteuert werden. Aktuell sehe er dies aber nicht, und von daher habe er mit der Formulierung im Beschlussantrag (grundsätzliche Zustimmung zum Planungsauftrag) kein Problem.

Die Kreuzbühne erachtet StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) als ein für das gesamte Verfahren symptomatisches Problem. Ein Neubau hätte eine betriebliche Flexibilität erlaubt und es wäre ohne Qualitätsverlust möglich, zwischen zwei Varianten abzuwägen. Leider seien solche konzeptionellen Ideen nicht vertieft worden. Spannend wäre es, in Kenntnis der Kosten für eine Kreuzbühne zu erfahren, was ein Verzicht auf eine solche Bühne tatsächlich bedeuten würde. Den städtebaulichen Rahmen bezeichnet er als vage und zur Zuckerfabrik ergibt sich für ihn die Frage, ob diese nicht schon benötigt wird, bevor mit dem Interimsbau begonnen wird. Deren Flächen für die Werkstatt der Bühnenbilder müssten doch beim Bauprogramm der Interimsoper berücksichtigt werden. Sollte sich diese Abhängigkeit bestätigen, wären damit erhebliche Zeit- und Kostenrisiken verbunden. Für ihn liegt für den städtebaulichen Rahmenplan und die Zuckerfabrik keine Entscheidungsreife vor.

Von StR Dr. Oechsner (FDP) wird bedauert, dass die anstehende Grundsatzentscheidung nicht bereits 2020 getroffen wurde. Zu der Sanierung gehöre im Sinne der Oper und deren Mitarbeiterschaft auch die Planung einer Kreuzbühne. Wenn diese aufgrund ihrer Kosten heute ausgeklammert würde, müssten viele andere Unwägbarkeiten, z. B. im Zusammenhang mit dem Fundament ebenfalls ausgeklammert werden. Heute müsse durch den Gemeinderat ein starkes Signal dergestalt gesendet werden, dass eine Jahrhundertsanierung, aber keine Teilsanierung, gewünscht werde. Seine Fraktion werde dem Beschlussantrag in unveränderter Form zustimmen.

Für StRin von Stein (FW) steht außer Frage, dass die Opernsanierung eine Kreuzbühne beinhalten muss. Alle Experten würden diese Position aufgrund der größeren Flexibilität im Spielbetrieb sowie der deutlichen Erleichterung für die Mitarbeiterschaft einnehmen. Ein Grund für die Sanierung seien doch die momentan "abenteuerlichen" Arbeitsplätze. Ein anderer Betrieb mit solchen Arbeitsbedingungen hätte vermutlich längst geschlossen werden müssen.

Sollten sich tatsächlich Gründe ergeben, so StRin Schumann (PULS), die eine Kreuzbühne verunmöglichen, könnte immer noch reagiert werden. Von daher erübrige sich der Wunsch der SPD-Gemeinderatsfraktion. Ihre Fraktion werde ihr Abstimmungsverhalten erst heute Nachmittag vor der Gemeinderatssitzung festlegen. Grundsätzlich werde aber die Notwendigkeit der Kreuzbühne, um die Oper zukunftsfähig zu machen, gesehen.

StRin Ripsam (CDU) erinnert an die Bürgerbeteiligung. Dort sei sehr intensiv über die Notwendigkeit der Kreuzbühne gesprochen worden und die Beteiligten hätten einstimmig für die Kreuzbühne votiert. Der Besuch anderer Opernhäuser durch den Verwaltungsrat der Staatstheater habe zudem eindeutig gezeigt, dass eine Kreuzbühne für die betrieblichen Abläufe einer zukunftsfähigen Oper unabdingbar sei. Die Kosten der Kreuzbühne seien im Vergleich zu den Gesamtkosten ohnehin marginal.

In der Folge regt StR Körner (SPD) an, den letzten Satz der Beschlussantragsziffer 1.1 "Der funktionalen Erweiterung des Littmann-Baus durch eine Kreuzbühne wird zugestimmt" wie folgt umzuformulieren: Der funktionalen Erweiterung des Littmann-Baus durch eine Kreuzbühne wird vorbehaltlich eines endgültigen Baubeschlusses zugestimmt.

Seine Fraktion sehe eine Kreuzbühne als gut an, aber man wolle diese nicht um jeden Preis und nicht in jedem Fall. Dieser Punkt sei nach Einschätzung seiner Fraktion noch mit den größten Unwägbarkeiten verbunden. Im jetzigen Planungsstadium seien dafür 30 Mio. € veranschlagt, aber die Erfahrungen mit anderen komplexen Bauvorhaben in älteren Gebäuden zeigten, dass es sehr unangenehme Überraschungen geben könne.

Durch EBM Dr. Mayer wird ausgeführt, aus Sicht der Verwaltung sei die von der SPD-Gemeinderatsfraktion vorgeschlagene alternative Planung einerseits nicht überzeugend, und andererseits auch nicht notwendig. Dies begründend merkt er an, bei dieser Kreuzbühne handle es sich um einen funktional hoch bedeutsamen Bestandteil, der durch die Sanierung angestrebten Betriebsoptimierung. Seitens der Staatstheater sei vielfach ausgeführt worden, weshalb sich dadurch eine deutliche Verbesserung der Betriebsorganisation sowie der Abläufe erzielen lasse. Neben innerbetrieblichen Gründen für eine Kreuzbühne müsse aber doch auch die Stadt als Beteiligte an den Staatstheatern ein großes Interesse an einer solchen Bühne haben, da sich durch diese Bühnentechnik, durch die damit einhergehenden deutlich verkürzten Umbauzeiten, das Programm deutlich erweitern lasse. Somit könnten wesentlich mehr Vorstellungen aufgeführt werden. Daran müsse doch die Stadt größtes Interesse haben, wohl wissend, dass die Auslastung beim Ballett nahezu bei einhundert Prozent liege. Des Weiteren meine er, dass eine alternative Planung verfahrensmäßig nicht notwendig sei, da diese Kreuzbühne einer der Punkte sei, die sich die staatliche Bauverwaltung mit am intensivsten angeschaut habe. Zudem gehöre berücksichtigt, dass sich in den nächsten Jahren viele Ingenieure weiter mit der Kreuzbühne beschäftigten (Architekten im Wettbewerb, die Bauverwaltungen des Landes und der Stadt, die Projektgesellschaft, Denkmalschutzexperten und das Baurechtsamt).

Gegenüber StRin Schumann informiert der Erste Bürgermeister, die seitherigen Kostenschätzungen für den Einbau einer Kreuzbühne beliefen sich auf 20 bis 26 Mio. €. Unter Einpreisung der Kostensteigerungen über den Zeitraum der Projektlaufzeit ergebe sich ein Betrag von 27 bis 35 Mio. €. Es handle sich, bezogen auf die Gesamtkalkulation, somit um einen eher untergeordneten Bestandteil, der aber, wie gesagt, funktional von hoher Bedeutung sei.

Auf den Vorwurf von StR Rockenbauch, das Projekt sei alternativlos durchgepeitscht worden, wolle er heute angesichts von zehn Jahren Diskussion nicht nochmals eingehen. Heute gehe es um eine Grundsatzentscheidung. Bei einem auf 16 Jahre angelegten Projekt liege es doch in der Natur der Sache, dass es natürlich noch etliche Unwägbarkeiten und Hürden geben werde. Da heute nicht der Baubeschluss auf der Tagesordnung stehe, gebe es natürlich noch an der einen oder anderen Stelle gewisse Unschärfen. Wenn die Maßstäbe angelegt würden, die StR Rockenbauch in den letzten Sitzungen von der Verwaltung verlangt habe, würde es nie zu einer Sanierung kommen.

Betont wird durch den Vorsitzenden, seiner Meinung nach sei das Projekt entscheidungsreif. Diese Grundsatzentscheidung sei nicht nur für die Württembergischen Staatstheater ein ganz besonderer Moment, sondern insgesamt für die Kulturlandschaft. Es handelt sich seiner Einschätzung nach auch nicht nur um eine Grundsatzentscheidung, sondern um ein besonderes, um ein ermutigendes Signal hinein in eine Branche, die in der Corona-Krise ganz besonders gelitten hat.

Anschließend führt Herr Holzer aus, sein Amt habe die Planungen der dort vorrangig tätigen Landesbauverwaltung operativ begleitet. Von daher sei bekannt, dass sich die Landesbauverwaltung zum Thema Kreuzbühne baukonstruktiv sehr intensive Gedanken gemacht habe. Ansonsten hätte keine Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt erfolgen könne; das Landesdenkmalamt habe die Versetzung des Risalits zum Landtag kritisch begleitet. Persönlich merkt der Leiter des städtischen Hochbauamtes an, für ihn habe bei diesem Projekt die Kreuzbühne zu keinem Zeitpunkt die Hauptschwierigkeit dargestellt. Diese halte er für machbar und die Kosten seien mit viel Sicherheit gerechnet worden. Er habe vielmehr immer die Sorge gehabt, wie das riesige Raumprogramm an den Stadtgarten passen könne. Über die nun vorliegende Erkenntnis, dass die vielen benötigten Quadratmeter nicht auf das ohnehin beengte Grundstück zusätzlich gepackt werden könnten, sei er ausgesprochen erleichtert. Schließlich sei das Grundstück durch die B 14 begrenzt, und es sei schon schwierig gewesen, den Hauptradweg neben dem Gebäude unterzubringen. Jetzt sei es gelungen, eine immerhin fußballfeldgroße Fläche dort herauszunehmen. Dadurch habe sich die städtebauliche Chance eröffnet, auf der Seite zur B 14 mehr als ein Kulissengebäude zu machen. Dieses sei ja heute nur eine Werkstattfassade zur Staatsgalerie.
Wenn es irgendeinen Projektpunkt gebe, der für den künstlerischen Betrieb der Staatstheater ein sehr großes Plus darstelle, dann sei dies die Kreuzbühne. Der Littmann-Bau sei zu einer Zeit entstanden, als Bühnen zweidimensional gestaltet worden seien. In der Historie sei bereits ein Teil dieser Bühnenerweiterung durch die Verwertung des königlichen Eingangs zum Teil umgesetzt worden. Der Aufwand, der heute an den Staatstheatern betrieben werde, um Kulissen kleinstteilig auseinanderzubauen, um diese von der Bühne zu bekommen, damit für den Folgetag eine andere Bühnenkulisse eingebaut werden könne, sei enorm. Gerade hier, also im Zusammenhang mit einem dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb und verbesserten künstlerischen Möglichkeiten, greife die Kreuzbühne. Die Landesbauverwaltung habe geprüft, welche von oben kommenden Gebäudelasten abgefangen werden müssten, damit die Bühnenwagen in den hinteren Bereich fahren könnten. Heute sei dafür die Portalbreite der Hinterbühne nicht ausreichend. An dieser Stelle sei die Voruntersuchung also bereits sehr weit gediehen. Er könne sich nicht vorstellen, dass es sinnvoll wäre, 1 Mrd. € zu investieren, um danach weiter die gleiche kritische Bühnensituation zu haben.

Im Jahr 2017 sei erstmals das Bauvolumen beschränkt worden, um nicht beliebig hoch und in Richtung B 14 bauen zu können. Damals habe man beispielsweise dafür sorgen wollen, dass das Kulissengebäude ungefähr auf der Traufhöhe des heutigen Littmann-Baus bleibe und nicht bis zur Höhe des Bühnenturms ansteige. Es habe die Gefahr bestanden, dass ein riesiges Gebäude entstehe, welches städtebaulich überhaupt nicht mit den übrigen Planungen an der B 14 verträglich gewesen wäre. In der Entscheidung zum B 14-Wettbewerb sei eine Grafik gezeigt worden, wie sich die Wettbewerbssieger, das Büro asp, diesen Bereich vorstellten (Vor- und Rücksprünge zur B 14). Wie alles zusammengebracht werden könne, müsse am Ende der Wettbewerbsauslobung konkretisiert werden. Entscheidend sei aber, dadurch, dass wesentliche Raumanteile aus dem rückwärtigen Bereich nun entfallen, mache ein Gebäudewettbewerb Sinn. Durch die Aspekte Entlastung durch die Zuckerfabrik mit Chancen für den Hauptstandort und für die kleinere Interimsplanung werde das Projekt rund. So könne am Hauptstandort wirklich etwas Gutes realisiert werden. Die Projektmanagement-Vorgehensweisen seien normalerweise so angelegt, dass in einer frühen Phase verschiedene Varianten geprüft würden. Für die dabei sichtbar werdenden Probleme müssten dann, wie geschehen, Lösungen gesucht werden. Auf ein so im größeren Maßstab entstandenes tragfähiges Konzept sollte man sich einigen, um anschließend in die weiteren Planungen einzutreten. Natürlich werde es noch Schwierigkeiten geben; eine 30 %ige Kostenreserve für Unvorhergesehenes gehe über die Sicherheit, mit der normalerweise bei städtischen Projekten gearbeitet werde, hinaus. Die Landesbauverwaltung habe aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit anderen Opernprojekten sehr vorsichtig gerechnet.

StR Rockenbauch erklärt, die Sanierung an sich werde nicht infrage gestellt. Nachdem er erneut das Planungsverfahren mangels entscheidungsreifer Alternativen sowie den städtebaulichen Rahmen, der für ihn nicht ausreichend definiert ist und der seines Erachtens keine städtebauliche Idee beinhaltet, kritisiert, unterstreicht StR Winter, alle Ideen seien öffentlich diskutiert worden. Über die von Herrn Holzer gesehene städtebauliche Chance zeigt er sich erfreut. Jetzt sei die Zeit da, um das Projekt mit den bislang erarbeiteten Eckpfeilern auf den Weg zu bringen.

Für EBM Dr. Mayer ergibt sich der Eindruck, dass StR Rockenbauch versucht, vermeintliche Widersprüche zu konstruieren, um keine Verantwortung für den Grundsatzbeschluss übernehmen zu müssen. Von StR Rockenbauch geäußerte Alternativen und Wünsche, wie eine dritte Spielstätte, seien nicht weiterverfolgt worden, da diese die Ratsmehrheit nicht überzeugt hätten. Die Württembergischen Staatstheater hätten mehrfach erklärt, dass sie keine dritte Spielstätte benötigten und sich diese auch nicht wünschten. Die künstlerische Einheit der drei Sparten am Oberen Schloßgarten sei für die Württembergischen Staatstheater ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Die dritte Spielstätte hätte doch auch nicht davon entbunden, am Oberen Schloßgarten durchgreifend zu sanieren (neues Kulissengebäude, Sanierung Littmann-Bau). Eine dritte Spielstätte würde natürlich jährlich Millionen an Betriebskosten verschlingen. Dass dies alles besser und günstiger sein solle, überzeuge einfach nicht.

Die von ihm gewünschte neue Planungskultur, so StR Rockenbauch, habe seine Fraktionsgemeinschaft seit 2016 immer wieder mit Anträgen eingefordert. Seiner Kritik am Projektmanagement widersprechen StR Kotz und StR Dr. Oechsner mit Nachdruck. Für StR Dr. Oechsner zielt StR Rockenbauch darauf ab, eine Beschlussfassung zu verhindern/zu verzögern.


Zum Änderungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, den letzten Satz der Beschlussantragsziffer 1.1 "Der funktionalen Erweiterung des Littmann-Baus durch eine Kreuzbühne wird zugestimmt" wie folgt umzuformulieren: "Der funktionalen Erweiterung des Littmann-Baus durch eine Kreuzbühne wird vorbehaltlich eines endgültigen Baubeschlusses zugestimmt", stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag bei 2 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt mit 16 Ja- und 3 Gegenstimmen dem Beschlussantrag mehrheitlich zu.

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