Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
102
18
VerhandlungDrucksache:
208/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 09.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Essensversorgung im Schülerhaus
Verlässliche Grundschule bis 14 Uhr

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 26.03.2014, GRDrs 208/2014. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BMin Dr. Eisenmann verweist auf die Vorlage.

StRin Ripsam (CDU) bedankt sich für ihre Fraktion für die Vorlage. Sie bezeichnet es als schwierig, dass nicht für alle Grundschulkinder Mittagessensmöglichkeiten existieren. In der Anlage der Vorlage werde aufgezeigt, dass sich entsprechende Angebote nicht so schnell wie gewünscht realisieren lassen. Von ihr wird der von der Verwaltung verfolgte pragmatische Ansatz, den Schulen zu helfen, gewürdigt. Das dringende Anliegen der CDU-Fraktion sei, für möglichst viele Grundschulkinder, auch wenn diese die Schule lediglich bis 14:00 Uhr besuchen, Essensmöglichkeiten zu schaffen. Die Vorlage werde zur Kenntnis genommen. Das Thema werde weiter verfolgt.

Daran anknüpfend erklärt die Vorsitzende, die Vorlage zeige auf, dass die Verwaltung dieses genannte Anliegen verfolgt. Dort, wo es Möglichkeiten gebe, werde ein Essensangebot ermöglicht. Flächendeckend lasse sich dieses Angebot jedoch erst dann realisieren, wenn der Ganztagesschulbetrieb durch Mensen abgedeckt ist.


Dann könnten dort selbstverständlich auch Halbtagskinder Essen einnehmen. Sinngemäß äußert sich StRin Gröger (SPD). Zur Anregung dieser Stadträtin, auf der Suche nach Provisorien die Umgebung der Schulen in den Blick zu nehmen, teilt BMin Dr. Eisenmann mit, dieses werde selbstverständlich gemacht.

Für ihre Fraktionen machen im weiteren Verlauf StR Lazaridis (90/GRÜNE), StRin Gröger, StRin von Stein (FW) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) ebenfalls deutlich, dass der Wunsch besteht, allen Grundschulkindern Mittagessen anzubieten. Durch StRin Gröger wird unterstrichen, die schulische Organisation müsse vor Ort so flexibel sein muss, dass möglichst viele Kinder ein Essensangebot erhalten.

Der Gemeinderat, so StR Lazaridis, könne die Verwaltung lediglich auffordern, genau zu prüfen, welche Möglichkeiten vor Ort bestehen. Seiner Einschätzung nach kommt die Verwaltung dieser Aufgabe auch nach. Dass mit der Vorlage eine Übersicht über die Essensangebote im Schülerhausbereich erfolgt, begrüßt StR Klingler (FDP). Für StR Rockenbauch zeigt die Vorlage auf, wie weit der Weg zu einem flächendeckenden Essensangebot an den Grundschulen noch ist. Zudem werde deutlich gemacht, dass das Schülerhaus die Probleme nicht lösen kann. Erst mit der Ganztagesschule würden die Schulen finanziell in die Lage versetzt, den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Zur Kenntnis genommen werde, dass Vieles durch ehrenamtliches Engagement abgedeckt wird. Die Frage sei, ob dieses lobenswerte Engagement dauerhaft sein kann. Für die Ganztagesschule müssten, auch was Personal angeht, die erforderlichen Rahmenbedingungen für zuverlässige und qualitätsvolle Angebote geschaffen werden. Dem pflichtet die Vorsitzende zu und merkt an, daher sei der eingeschlagene Weg richtig. Um diesen Weg zurückzulegen, sei allerdings Zeit erforderlich. Die Schülerhäuser erfüllten ihr Ziel, die Betreuungssituation zu verbessern. Interessant sei die Entwicklung, dass sich immer mehr Eltern Essensangebote wünschen, und erfreulich sei, dass sich die Eltern immer mehr qualitative Ganztagesangebote wünschen. Diesen Wünschen könne aber nur Schritt für Schritt durch bauliche und organisatorische Möglichkeiten Rechnung getragen werden.

Nachdem Herr Freitag (GPR) Bezug nimmt auf die Vorlagenseite 2, Sätze 3 und 4 des Absatzes "Ausgangsituation Verlässliche Grundschule", teilt BMin Dr. Eisenmann mit, was über die erwähnten zwei Stunden hinausgeht, sei freiwilliges Engagement des Personals. Dieses Engagement könne nicht eingefordert werden. Von Herrn Freitag wird daraufhin die Bitte geäußert, dieses arbeitsrechtlich zu prüfen.

Im Verlauf der Aussprache betont StR Lazaridis, dass es sich bei Schülerhäusern um Interimslösungen handelt. Laut StRin Gröger geht die Österfeldschule im Stadtbezirk Vaihingen offenbar davon aus, dass das Schülerhaus kein Interim darstellt. Nach Aussage von BMin Dr. Eisenmann sind der Österfeldschule die Grundlagen des Schülerhauses und die diversen Beschlusslagen bekannt. Diese Schule habe Kenntnis davon, dass das Schülerhaus in eine Ganztagesschule überführt werden wird. Den von StRin Gröger angesprochenen Brief habe die Schulverwaltung sehr ausführlich und sehr klar beantwortet.



Ein Protokoll des Bezirksbeirates Botnang wirft für StRin Gröger die Frage auf, was mit dem für die Kirchhaldenschule geplanten Schülerrestaurant geschieht. Diese Schule habe als erste in Stuttgart den Weg eines Schülerhauses eingeschlagen hat, und laut Vorlage sei dieses Schülerhaus nun an der Kapazitätsgrenze angelangt. Dort bestehe also die Gefahr, dass möglicherweise nicht einmal für alle im Schülerhaus angemeldeten Kinder ein geordnetes Angebot unterbreitet werden kann. Dazu informiert die Vorsitzende, durch Container werde eine Interimsumsetzung der Planung durch das Hochbauamt gewährleistet. Dazu gebe es aktuell Gespräche und dafür seien die Mittel und die Fläche vorhanden. Der Andrang in der Kirchhaldenschule sei sehr groß, wie im Übrigen an vielen Schulen, die Ganztagesangebote bzw. Schülerhausangebote unterbreiten.

BMin Dr. Eisenmann stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 208/2014 Kenntnis genommen.

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