Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
102
2a
VerhandlungDrucksache:
258/2012
GZ:
WFB 8160-05.01
Sitzungstermin: 25.04.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: 1. Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH
2. Ersatz des Unterausschusses "Stadtwerke" durch die Unterausschüsse "Konzessionsvergabe" und "Wasserversorgung"

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.04.2012, GRDrs 258/2012.


In seinem Sachvortrag weist EBM Föll darauf hin, dass der Unterausschuss Stadtwerke mit der Kanzlei Becker, Büttner, Held die Kanzlei ausgewählt hat, die die Stadt bei weiteren Konzessionsverfahren für den Bereich Strom, Gas und Fernwärme begleiten wird.

Das Konzessionsverfahren habe sich an übergeordneten Rechtsvorschriften zu orientieren. Zum einen sei dies das Europäische Primärrecht (Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens) und zum anderen das Energiewirtschaftsgesetz, § 46, insbesondere die Absätze 3 und 4 (Verfahren muss wettbewerbsrechtlich stattfinden). Wenn ein solches Verfahren transparent und diskriminierungsfrei stattfinden soll und dafür die formalen Voraussetzungen erbracht werden müssen, könne es natürlich keine Personalidentität zwischen Mitgliedern des Unterausschusses, die das Konzessionsvergabeverfahren ebenfalls begleiten, und Mitgliedern des Aufsichtsrats der Stadtwerke geben. Die Stadtwerke Stuttgart hätten sich ja, zumindest was den Bereich Strom und Gas anbelange, um die Konzession beworben. Da ein Aufsichtsrat eines Beteiligungsunternehmens stets eine Organstellung innehabe, müsse eine personelle Trennung durchgeführt werden, um ein korrektes Verfahren zu gewährleisten. Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Stuttgart seien demnach bei der endgültigen Entscheidung über die Konzessionsvergabe durch den Gemeinderat im Sinne der Gemeindeordnung befangen. Dies begründe sich einfach daraus, dass sie Teil eines Organs der Stadtwerke Stuttgart sind.

Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung gebeten, entsprechende personelle Umbesetzungen vorzunehmen. Die Verwaltung müsse darauf achten, das Konzessionsverfahren so zu gestalten, dass es sich um ein rechtssicheres, um ein rechtlich nicht angreifbares Verfahren handelt. Hier müsse mit großer Sorgfalt vorgegangen werden, da ansonsten die Gefahr einer Konzessionsverlängerung bestehe.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, so anschließend EBM Föll, habe der Verwaltung folgende Vorlagenergänzung mitgeteilt:

- Beschlussantragsziffer 1/Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH
Das bisherige Mitglied Stadtrat Rockenbauch wird durch StRin Küstler ersetzt.

- Unterausschuss Konzessionsvergabe des Verwaltungsausschusses
StRin Küstler ist durch StR Rockenbauch zu ersetzen.

Dies weiche von bisherigen Regelungen ab. Grundsätzlich bestehe ja die Möglichkeit, dass ein Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke sich via Vollmacht vertreten lassen kann. Außer Frage stehe allerdings auch, dass die Vertretung nicht durch Mitglieder des Unterausschusses Konzessionsvergabe stattfinden könne. Den Fraktionen müsse klar sein, und die Verwaltung werde dies sehr genau überwachen, dass Mitglieder, die einmal im Aufsichtsrat der Stadtwerke eine Vertretung wahrgenommen haben, auch bei Entscheidungen des Gemeinderates befangen sein werden. Dies bedeute, Vertretungen im Aufsichtsrat der Stadtwerke würden bezüglich der Befangenheit infiziert. Insoweit sollten die Fraktionen darauf achten, nicht zu viele Fraktionsmitglieder durch solche Vertretungen zu infizieren.

Dem Rechnung tragend bittet in der Folge StRin Küstler (SÖS und LINKE) darum, im Unterausschuss Konzessionsvergabe des Verwaltungsausschusses (Anlage 1 der GRDrs 258/2012) StR Stocker in der Rubrik Stellvertretung zu streichen.

Nachdem StRin Küstler nachfragt, wie sich dies beim Unterausschuss Wasserversorgung verhält, erklärt EBM Föll, all das von ihm Ausgeführte gelte hier nicht. Dort werde kein Konzessionsvergabeverfahren durchlaufen. In diesem Bereich gebe es nicht die Rechtsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und hier nehme die Stadt über den Eigenbetrieb die Konzession selbst wahr. Anders als in den Bereichen Strom und Gas, wo andere Rechtsregeln gelten, müsse die Stadt im Bereich des Wassers kein solch förmliches Verfahren durchlaufen.

Weiter trägt der Vorsitzende an StR Kanzleiter (SPD) gewandt vor, durch die Mitgliedschaft im Dachbeirat der EnBW entstünden keine Befangenheiten im Sinne der Gemeindeordnung, da der Dachbeirat der EnBW keine Organstellung in der EnBW AG innehat.

Das Dargestellte beziehe sich auf eine saubere formale Trennung innerhalb des Gemeinderates. Seitens der Verwaltung werde eine solche Trennung ebenfalls vorgenommen. So habe der Oberbürgermeister bereits eine Organisationsverfügung unterzeichnet, dass das Thema Konzessionsvergabe Strom, Gas, Fernwärme, zukünftig nicht mehr im Geschäftskreis Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, sondern durch den Geschäftskreis des Oberbürgermeisters wahrgenommen wird. Der Vorlage könne entnommen werden, dass der Oberbürgermeister aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke ausscheidet. Im weiteren Verlauf werde natürlich die organisatorische Trennung innerhalb der Verwaltung vorgenommen. Die für die Konzessionsvergabe zuständige Mitarbeiterin der Stadtkämmerei werde für den Zeitraum des Konzessionsvergabeverfahrens dem Geschäftskreis des Oberbürgermeisters zugeordnet. Das Thema Stadtwerke und Wasser verbleibe im Geschäftskreis Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit den Maßgaben

- StRin Küstler wird anstelle von StR Rockenbauch ab 01.05.2012 Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH

- StR Rockenbauch wird anstelle von StRin Küstler als Mitglied im Unterausschuss "Konzessionsvergabe" des Verwaltungsausschusses bestellt

- StR Stocker ist im Unterausschuss "Konzessionsvergabe" des Verwaltungsausschusses als Stellvertretung zu streichen

einmütig zu.

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