Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1188/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Stromsparcheck

Beantwortung / Stellungnahme

Durch das Projekt Stromspar-Check findet in einkommensschwachen Haushalten eine praxisnahe und teilweise auch muttersprachliche Aufklärung über die Möglichkeiten der Energiekosteneinsparung statt. Durch die Energieberatung sozial schwacher Haushalte sollen Heiz- und Nebenkosten eingespart werden. Neben der Vor-Ort-Beratung werden je nach Bedarf Kleingeräte wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren und Wasserperlatoren durch die Berater eingebaut. Dieser Ansatz ist prinzipiell begrüßenswert.

SGB II Leistungsberechtigte zahlen die Stromkosten aus den pauschalen Leistungen für den Lebensunterhalt, das heißt, die Haushaltsenergie ist im Regelsatz enthalten. Da der Gesetzgeber keine explizite Aufteilung der Regelsatzbestandteile bestimmt, steht der eingesparte Betrag in diesem Fall ausschließlich den Leistungsberechtigten zur Verfügung. Nach § 22 Abs.1 werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Kostenträger ist die Kommune, der Bund erstattet aktuell 39,7 %. Für die Stadt als Kostenträger ergeben sich dann Einsparungen, wenn durch die Energieberatung das Heizverhalten positiv beeinflusst wird. Ein Effekt ergibt sich auch, wenn elektrische Heizkosten nicht von der Haushaltsenergie getrennt abgerechnet werden können, da bei dieser Konstellation auch die Haushaltsenergie der Kommune zuzurechnen ist.

Bisher konnten die Einsparungen lediglich berechnet und abgeschätzt werden, da jeder Stromsparcheck in jedem Haushalt zu einer Einzelfallentscheidung führt und individuelle Maßnahmen auslöst. Bei einer Bezuschussung ist somit nicht garantiert, dass ein „Gewinn“ für die Stadt bei jedem Stromsparcheck erzielt wird. Ob tatsächlich Transferleistungen eingespart wurden, konnte bisher noch nicht analysiert oder nachgewiesen werden.
2014 haben die Stadtwerke in Kooperation mit dem Caritasverband Stuttgart e.V. den Stromsparcheck durchgeführt. Nach einer Auswertung der durchgeführten Beratungen und einem intensiven Abwägungsprozess, haben die Stadtwerke Stuttgart in Abstimmung mit der Caritas entschieden, das Programm im Jahr 2015 nicht mehr fortzuführen, da die Nachfrage zu gering war. Eine Auswertung zu den durchgeführten Beratungen und den damit verbundenen Einsparungen wurde nicht erstellt.

Bereits seit 2013 fördern die Stadtwerke ihre Kunden beim Tausch alter Kühl- oder Gefrierschränke gegen neue, energieeffiziente über die Aktion „Alt gegen Neu“ mit einem Zuschuss in Höhe von 50 € oder bieten Rabatt beim Kauf einer intelligenten Heizungssteuerung des Stuttgarter Unternehmens „AlphaEOS“. Weiterhin erhalten alle Kunden eine kostenlose Broschüre mit Energiespar-Tipps, die darüber hinaus für alle Interessierten zum kostenlosen Download auf der Webseite angeboten wird.

Dass den Kunden der Stadtwerke das Thema Energieeffizienz wichtig ist, zeigt auch der durchschnittliche Jahresstromverbrauch in Stuttgart: Der liegt laut Netzbetreiber bei 3.300 Kilowattstunden (kWh), die Kunden der Stadtwerke verbrauchen lediglich 2.650 kWh im Jahr und setzen dabei auf 100 % Ökostrom.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet für Mieter und Eigentümer einen Energiespar-Check für 10 € Selbstbeteiligung an.



Vorliegende Anträge/Anfragen

468/2015 Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
581/2015 Gemeinderatsfraktion SPD





Peter Pätzold
Bürgermeister




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