Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 8108
GRDrs 1163/2021
Stuttgart,
11/19/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



PV auf Parkplätzen

Beantwortung / Stellungnahme

Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen bieten aufgrund häufig großer Flächen und der möglichen sehr dichten Belegung mit Photovoltaikmodulen ein hohes Potenzial zur erneuerbaren Stromerzeugung. Das novellierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg führt deshalb unter anderem eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ein. Konstruktiv sind auf Parkplätzen die Anlagen als flächiges „PV-Dach“ auf einer geeigneten Stahlkonstruktion umsetzbar. Neben den dadurch möglichen CO2-Einsparungen und finanziellen Erträgen, steigert die Installation eines solchen PV-Dachs die Aufenthaltsqualität, da direkte Sonneneinstrahlung (sommerliche Überhitzung) und Niederschlag (einschließlich Glätte) reduziert wird.

Die Stadtverwaltung ist dabei, auch bestehende städtische Parkplatzflächen hinsichtlich ihrer Eignung für PV-Anlagen zu prüfen. Bei einer Eignung kann die Umsetzung über die Stadtwerke Stuttgart realisiert werden.

Folgende Objekte könnten sich dabei für Photovoltaik-Pilotprojekte über einer Parkplatzfläche eignen:

Parkhaus Mineralbäder, Nißlestr. 7/1, in Stuttgart-Ost:
Auf den oberen beiden Parkdecks wäre auf einer Fläche von ca. 2.300 m² eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von ca. 435 kWp möglich. Der erzeugte Strom von ca. 380 MWh/a könnte weitgehend im Mineralbad Leuze aufgenommen werden. Die Investitionskosten liegen nach einer ersten Abschätzung bei 2,2 Mio. Euro. Diese könnten voraussichtlich durch die Eigenstromnutzung im Leuze refinanziert werden. Derzeit ist in Klärung, ob eine baurechtliche Umsetzung möglich ist, da die im Bebauungsplan zulässigen Höhen baulicher Anlagen überschritten werden. Wenn dieser Punkt geklärt ist, kann 2022 die Planung und 2023 die Umsetzung erfolgen.

Parkhaus P7, Martin-Schrenk-Weg 2, in Bad Cannstatt:
Auf dem oberen Parkdeck des neueren Parkhauses auf der Nordwestseite wäre auf einer Fläche von ca. 3.800 m² eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von ca. 720 kWp möglich. Mit dieser Anlage könnte eine Strommenge von ca. 680 MWh/a erzeugt werden. Es ist mit Investitionskosten von bis zu 3,6 Mio. Euro zu rechnen. Aspekte wie die statische Eignung oder die baurechtliche Umsetzbarkeit sind noch in 2022 zu prüfen. Bezüglich der Refinanzierung stellt sich insbesondere die Frage des Eigenstromverbrauchs. Der Verbrauch des Parkhauses mit umgesetzter LED-Beleuchtung und Aufzügen ist vergleichsweise gering. In geringer Entfernung befinden sich zwar städtische Gebäude mit hohem Stromverbrauch wie die SCHARRena. Es ist jedoch zu klären, ob hier nach Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Eigenstromnutzung über ein Stromkabel möglich ist, da aufgrund einer trennenden öffentlichen Straße ggf. kein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang besteht. Danach kann mit der Planung begonnen werden. Ob die Umsetzung in 2023 noch erfolgen kann, ist jedoch fraglich. Die Kombination der PV-Anlage mit Grünstrukturen wird geprüft und wenn möglich umgesetzt.

Im Aktionsprogramm Klimaschutz stehen unter der Position A1.2 " Solarenergienutzung (städtische Liegenschaften)" für die Jahre 2020 bis 2023 je 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sind bisher 3,1 Mio. Euro für den Bau von PV-Anlagen gebunden, die sich bereits in der Realisierung befinden. Im Rahmen der übrigen 2,9 Mio. Euro könnte das oben beschrieben Photovoltaik-Pilotprojekte auf dem Parkhaus der Mineralbäder finanziert werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

320/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Peter Pätzold
Bürgermeister




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