Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6322-00
GRDrs 1161/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Energieberatungszentrum EBZ - Beratungsleistung ausweiten

Beantwortung / Stellungnahme

Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) wurde 1999 aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Stadtverwaltung, Kreishandwerkerschaft und privaten Gruppen im Amt für Umweltschutz gegründet. Aufgabe des EBZ ist die neutrale und unabhängige Beratung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei arbeitet die Stadt eng mit dem EBZ zusammen und stellt den 1. Vorsitzenden. Im Rahmen der Beratung informiert das EBZ auch über Begrünungsthemen und weist auf die Förderung der Stadt zur Begrünung hin. Der Aufbau einer gesonderten Gebäudegrünberatung im EBZ erscheint nicht sinnvoll, da hierfür bereits ein Beratungsangebot existiert.

Zur Grundfinanzierung erhielt das EBZ bis zum Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro/a aus Mitteln des Energiesparprogramms (ESP). Für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Grundfinanzierung zusätzlich um 110.000 Euro/a aus Mitteln zur Umsetzung des Energiekonzepts auf 125.000 Euro/a aufgestockt. Darüber hinaus wird das EBZ durch eine mietfreie Unterbringung in den Räumlichkeiten in der Gutenbergstraße (44.300 Euro) und dem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.100 Euro/a von der Stadt unterstützt. Zusätzlich finanziert sich das EBZ durch Mitgliedsbeiträge in Höhe von 100.000 Euro/a von den anderen Trägern. Weiterhin erhält das EBZ von der Stadt eine Aufwandsentschädigung für Beratungen im Zusammenhang mit dem ESP und dem Förderprogramm für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen (ÖAP). Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinien des ESP (GRDrs 299/2019) und des ÖAP (GRDrs 303/2019) im Jahr 2019 wurde die Aufwandsentschädigung für das EBZ angepasst. Für eine Erstberatung mit anschließender Antragstellung wurde der Betrag auf 150 Euro erhöht. Für eine Beratung ohne Förderantrag wurde der Betrag auf 90 Euro pro Beratung festgesetzt. Des Weiteren werden an das EBZ Aufwandsentschädigungen für durchgeführte Energieberatungen im Rahmen der Aktion Gebäudesanierung in Höhe von 260 Euro pro vor-Ort-Beratung ausgezahlt sowie nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von jährlich 40.000 Euro/a im ESP (GRDrs 299/2019) und 10.000 Euro/a im ÖAP (GRDrs 303/2019).

Im Haushaltplanentwurf ist die Grundfinanzierung des EBZ bisher für 2022 und 2023 mit je 15.000 Euro/a enthalten. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über des Vorziehens des Zieljahrs für die Klimaneutralität in Stuttgart gewinnt die energetische Gebäudesanierung an Bedeutung. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Grundfinanzierung in Höhe von 125.000 Euro/a fortzusetzen. Beabsichtigt war, die bisherige Grundfinanzierung in Höhe von 125.000 Euro/a für 2022 und 2023 weiterzuführen und die hierfür erforderliche Aufstockung der Förderung aus Mitteln des ESP zu finanzieren. Hierzu sollte dem Gemeinderat noch eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Im ESP stehen für die Jahre 2020 bis 2024 im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 75 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit einer weiteren Aufstockung der Grundfinanzierung auf 200.000-300.000 Euro/a würde das EBZ die Möglichkeit erhalten, sich personell noch mehr zu verstärken. Davon unabhängig erhält das EBZ wie oben beschrieben für die geleisteten Energieberatungen eine Aufwandsentschädigung.

Die Räumlichkeiten in der Gutenbergstraße 76 werden dem EBZ bisher mietfrei zur Verfügung gestellt (44.300 Euro/a). Für weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter könnten im Gebäude in der Gutenbergstraße erst kürzlich frei gewordene Büroräume angemietet werden. Die Mietkosten der zusätzlichen Räumlichkeiten würden sich auf 28.200 Euro/a belaufen. Nach 22 Jahren muss die Ausstellung im Erdgeschoss zeitgemäß angepasst und modernisiert werden. Die bestehende Fläche ist ausreichend.

Mit Verabschiedung des Doppelhaushaltplans 2020/2021 und der Finanzplanung bis 2024 sowie der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurden insgesamt 218 Mio. Euro für das Aktionsprogramm Klimaschutz für konkrete Zwecke und Maßnahmen bereitgestellt. Von den im Aktionsprogramm Klimaschutz für das Jahr 2020 bereitgestellten Finanzmitteln ist nur ein Teil abgeflossen. Ein Großteil der noch nicht verwendeten Mittel wurde per Ermächtigungsübertragung innerhalb der Teilhaushalte der Ämter nach 2021 übertragen und ist damit weiterhin an konkrete Maßnahmen gebunden. Aktuell sind lediglich 2,1 Mio. Euro aus dem Klimaschutzfonds noch nicht konkret verplant. Innerhalb der Verwaltung werden bereits Projekte erarbeitet, die aus Mitteln des Klimaschutzfonds finanziert werden könnten, wie z. B. der Bürger*innen-Rat Klima, die Erweiterung der Kommunikationskampagne und die Erweiterung des Klima-Innovationsfonds um eine Linie Klimaanpassung. Es wird daher vorgeschlagen über die Verwendung der noch verfügbaren 2,1 Mio. Euro erst im Rahmen der mit GRDrs 786/2021 beschlossenen Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Klimaschutz zu entscheiden.

Jedoch werden die aus dem Klimaschutzfonds bereitgestellten Mitteln des ESP zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und Finanzierung der Beratungsleistungen des EBZ aktuell nicht vollständig ausgeschöpft. Die Umwidmung dieser Mittel aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz zugunsten einer Aufstockung der Förderung des EBZ wäre daher möglich.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

318/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 493/2021 CDU, 757/2021 SPD, 843/2021 Die FrAKTION, 1120/2021 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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