Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 692/2014
Stuttgart,
09/26/2014



Förderung der Bildenden Kunst in den Jahren 2014 und 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.10.2014
15.10.2014



Beschlußantrag:

1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2014 und 2015 folgende Zuwendungen:
Institution
Zuwendungs-
höhe
Württembergischer Kunstverein Stuttgart e. V.
523.000 €
Künstlerhaus Stuttgart Reuchlinstraße e. V.
424.900 €
2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2014/2015 THH 410 – Kulturamt,
Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen jährlich wiederkehrender Zuwendungen über 290.000 € oder Erhöhungen um mehr als 10 % bei einer sich dann ergebenden Zuwendung über 77.000 € im Einzelfall zuständig. Die im Bereich der Bildenden Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2014 und 2015 rechnen können.





Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2014 und 2015. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierungen 417BIKU10 und 417BIKU11 Bildende Kunst - Institutionelle Förderung veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Leistungsberichte




Ausführliche Begründung:

a) Württembergischer Kunstverein e. V.

Der Württembergischer Kunstverein e. V. erhält in den Jahren 2014 und 2015 eine städtische Zuwendung in Höhe von jeweils 523.000 €, somit gegenüber den Vorjahren einen um 45.000 € (9,4 %) erhöhten Betrag. Das Land Baden-Württemberg fördert den Verein 2014 mit 278.606 €. Hierin ist ein einmalig gewährter Betrag von 41.666 € als Ausgleich für geringere Kostenerstattung enthalten. Im Jahr 2015 beträgt der Landeszuschuss wieder regulär 236.940 €. Damit ist das Zuschussverhältnis Stadt/Land von 2:1 von Landesseite um rund 24.500 € unterschritten. Allerdings ist die an das Land zu zahlende Miete mit jährlich 36.000 € vergleichsweise gering.
b) Künstlerhaus Stuttgart e. V.

Die Zuwendung an das Künstlerhaus Reuchlinstraße e. V. beträgt in den Jahren 2014 und 2015 je 424.900 €, somit einen gegenüber den Vorjahren um 12.900 € (3,1 %) erhöhten städtischen Zuschuss. Ein Teil des Zuschusses in Höhe von 190.200 € fließt als Mietzins in den städtischen Etat zurück.

Das Künstlerhaus Stuttgart - seit 1978 eine national wie international profilierte Institution für zeitgenössische Kunst - feierte 2013 mit dem ganzjährig angelegten Projekt „ICH/I“ sein 35-jähriges Jubiläum. Zusätzlich wurde in Kooperation mit dem neu initiierten Off-Space LOTTE ein simultanes Ausstellungsprogramm konzipiert, bei dem sich das Künstlerhaus einmal mehr als wichtiger Ansprech- und Kooperationspartner der innovativen Stuttgarter Kunstszene zeigte.


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Anlage 2 GRDrs 692-2014.pdfAnlage 2 GRDrs 692-2014.pdf