Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1082/2020
Stuttgart,
12/01/2020



Testung von Luftreinigungsgeräten - Wissenschaftliche Begleitung durch Universität Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2020



Beschlußantrag:


Begründung:


Unter Regie des Schulverwaltungsamts wird eine Untersuchung zum Einsatz von Luftreinigungsgeräten in 10 repräsentativen Klassenzimmern an 9 Stuttgarter Schulen durchgeführt. Diese soll kurzfristig, im Dezember 2020, unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Stuttgart starten.

Die fachliche Unterstützung der Universität Stuttgart beinhaltet die folgenden Kernthemen:
Um fundierte Ergebnisse zu erhalten sind intensive Messungen notwendig. Dies erfolgt während des Unterrichts. Parallel werden die Nutzungsrandbedingungen wie Belegung, Nutzungsart und Lüftungsverhalten dokumentiert. Um Aussagen zur thermischen Behaglichkeit und Zuglufterscheinungen zu erlangen werden CO2-Konzentration, Temperatur, Feuchte sowie Luftbewegung und –geschwindigkeit gemessen. Die Wirksamkeit der Filterung wird durch die Messung der Partikel-/Aerosolkonzentration geprüft.

Neben der wissenschaftlichen Begleitung durch die Universität Stuttgart wird ebenfalls das Gesundheitsamt, die Unfallkasse Baden-Württemberg und der Arbeitssicherheitstechnische Dienst AKR-Si der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt.

Die Testung soll kurzfristig, im Dezember 2020, ab KW 50 starten. Die Ergebnisse der Untersuchung zum Einsatz von Luftreinigern in Schulen werden bis Ende Februar 2021 durch die Universität Stuttgart zusammengestellt und präsentiert.

Mit diesem Versuch soll herausgefunden werden, inwieweit die Geräte im Unterrichtsalltag tatsächlich eine wirksame Ergänzung zum regelmäßigen Stoßlüften darstellen, welche Geräte die erforderlichen arbeitssicherheits- und betreiberrechtlichen Anforderungen erfüllen und somit den Anforderungen des Dauereinsatzes im Schulbetrieb gerecht werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Beauftragung des Gutachtens entsteht ein Aufwand in Höhe von ca. 120.000,00 €. Zur Deckung dieses Aufwands stehen im Budget 2020 des Schulverwaltungsamts (Teilhaushalt 400) ausreichend Mittel zur Verfügung. Die bereitgestellten Mittel werden erforderlichenfalls in das Folgejahr übertragen.

Die Beteiligung des Gesundheitsamts, der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Arbeitssicherheitstechnischen Diensts AKR-Si verursacht keine Kosten im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts. Das Gesundheitsamt und AKR-Si decken ihre Aufwendungen innerhalb der Personalkostenbudgets.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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