Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 233/2015
Stuttgart,
04/29/2015



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2015
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/11, 2012/13 und 2014/15 und der Beschlüsse in
den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.05.2015
08.05.2015
20.05.2015



Beschlußantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbe- schlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), der Beschlüsse aus dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, der Beschlüsse aus dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015 sowie dem 5. Sach- standsbericht 2014 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis ge- nommen. 1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen und Einzelmaßnahmen sowie der da- mit verbundenen Schaffung von 195 Plätzen für unter 3-Jährige, 233 Ganztags- plätzen für 3- bis 6-Jährige sowie dem Abbau bzw. der Umwandlung von 240 Hortplätzen wird zugestimmt (Anlage 2, Anlage 5 und Anlage 6).

2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 3, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).

3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städti- schen Trägers werden 33,6581 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 33,6581 Stellen (11,3865 Stellen in Entgeltgruppe S 8, 1,4259 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 14,1598 Stellen in Entgelt- gruppe S 6, 4,9799 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1,3844 Stellen in EG 3 und 0,3216 Stelle in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 zu beschäftigen. Über die er- forderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/2017 entschieden.

Die Kosten der Stellenschaffungen sind über vorhandene Betriebskostenpau- schalen abgedeckt.


Begründung:


Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im Haushalt 2010/2011, im 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), im 2. Sach- standsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), im Haushalt 2012/2013, im 3. Sachstandsbe- richt 2012 (GRDrs 672/2012), im 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), im Haushalt 2014/2015 sowie im 5. Sachstandsbericht 2014 beschlossenen Vorhaben zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart vor.

Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, das heißt,
- ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt,
- ob es zu veränderten Kosten kommt, und
- ob einzelne Vorhaben nicht umgesetzt werden (können).

Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene Finanzmittel und freie Finanzmittel zu erhalten.

Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. In Anlage 4 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aus dem HH 2010/11, aus der GRDrs 464/2010 und der GRDrs 7/2011, aus dem HH 2012/13, aus der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013, aus dem HH 2014/15 sowie aus der GRDrs 640/2014 aufgeführt, die nach aktuellem Sach- stand nicht umgesetzt werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 1) können Über- oder Unter- schreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identi- fiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Der Bericht ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

2. Städtischer Träger

B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 1 bis 3

C) Finanzielle Auswirkungen

A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben


1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Die meisten der Angebotsveränderung sind umgesetzt und bereits seit 2010/2011 in Betrieb und in der Statistik berücksichtigt. Lediglich drei Angebotsveränderungen sind noch nicht in der Statistik berücksichtigt, da sie erst Ende 2014 bzw. im Laufe 2015 in Betrieb gehen.

1.1.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 werden 18 Projekte umge- setzt, davon sind bis auf ein Vorhaben alle in Betrieb. Dieses wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2015 in Betrieb gehen.

Sechs Projekte konnten nicht umgesetzt werden. Erkenntnisse über weitere nicht umgesetzte Vorhaben gibt es seit dem letzten Sachstandsbericht nicht (siehe Anla- ge 4). Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.1.3 Neue freie Träger
Von den 14 beschlossenen Vorhaben neuer Träger im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandberichten (GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011) sind bereits 12 Einrichtungen in Betrieb. 2 der geplanten Projekte wurden nicht umgesetzt (siehe Anlage 4). Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letz- ten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.1.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den sieben beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung im HH 2010/2011 sowie darauf folgend in den Sachstandberichten sind alle Vorhaben umgesetzt.

1.1.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandsberichten be- schlossenen 29 Betriebskindertagesstätten bzw. einzelner neuer Gruppen / Ange- botsveränderungen sind alle in Betrieb. Ein Vorhaben konnte nicht umgesetzt wer- den. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandberichtes für neue Anträge eingesetzt.





1.2 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3; GRDrs 672/2012 und GRDrs 177/2013)

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 24 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3) wurden und werden nach derzeitigem Stand 19 Vorhaben umgesetzt. 5 Angebotsveränderungen wurden nach Angaben der Träger nicht um- gesetzt. Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandbe- richte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sach- standberichtes verwendet werden.

1.2.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben wurden bzw. werden nach derzeitigen Trä- gerangaben 19 Vorhaben umgesetzt. Vier Projekte können laut Trägerangaben nicht umgesetzt werden (siehe Anlage 4: Projekt von Polifant in der Heilbronner- str. 397 in Feuerbach; Educcare in der Breitwiesenstr. 5 in Vaihingen/Möhringen; Kath. Kirche Breitlingstr. 33 und Parkstr. 18-22 in Ost), ein Vorhaben (Hofen Ev.Kiga Wagrainstr. 36) wurde aufgrund geänderter Rahmenbedingungen verschoben und neu beantragt in der aktuellen Vorlage). Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.2.3 Waldheim-Umnutzungen zur Kitabetreuung
Die im Haushalt beschlossene Umnutzung des evang. Waldheims Sonnenwinkel (Barchetstr. 16) wird nach Aussage des Trägers realisiert, jedoch verzögert sich die Umsetzung auf 2015.

1.2.4 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den 10 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, wurden neun Vorhaben bereits umgesetzt.
Ein Träger (Robinson Jugendfarm, Kinderladen Botnang e.V.) setzt sein Vorhaben nicht um. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den vier im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger, die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, wurden drei Vorhaben umgesetzt.

Ein Träger (Fred Vincent Maleika) setzte sein Vorhaben nicht um. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.2.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den drei beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung an Privatschulen im HH 2012/2013 wurden alle Vorhaben umgesetzt.

1.2.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den 12 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebots- veränderungen (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/ 2013 geplant haben, wurden 6 Vorhaben bzw. einzelne Gruppen aus verschiedenen Gründen (z. Bsp. befristete Baugenehmigungen; Anmietung nicht realisierbar, geän- derte Planungen des Bauträgers) nicht umgesetzt. Die dadurch frei gewordenen Mit- tel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.
Nach aktueller Kenntnis werden zwei weitere Vorhaben in Vaihingen (pme Familien- service GmbH, Pascalstr.100; Konzept-e-für Kindertagesstätten gGmbH, Heßbrühl- straße) nicht umgesetzt. Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandbe- richtes verwendet werden.

1.3 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2014/2015
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4)

Diese Vorhaben der freien Träger wurden im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013 in die mittelfristige Finanzplanung für 2014/2015 aufgenommen.

1.3.1 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen

Von den 13 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4), die Ihre Umsetzung für 2014/2015 geplant haben, werden nach Angaben der Träger 10 Vor- haben nicht umgesetzt. Die meisten dieser Vorhaben wurden von der katholischen Kirche zum Haushalt 2012/13 angemeldet, mit der Annahme, dass diese 2014/2015 umgesetzt werden. Die katholische Kirche hat sich anders entschieden und setzt einen Teil der Vorhaben gar nicht um bzw. prüft, ob einzelne Vorhaben ggf. zum Haushalt 2016/17 neu angemeldet werden (vgl. Anlage 4). Der überwiegende Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.3.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Das beschlossene Vorhaben des neuen Trägers Reiner Werkmann mit dem Umset- zungsziel 2014 kann am vorgesehenen Standort in Bad Cannstatt nicht realisiert werden. Herr Werkmann hat einen neuen Antrag zur GRDrs 672/2012 für einen Standort in Münster vorgelegt. Diese Einrichtung in Münster ist bereits in Betrieb gegangen.


1.4 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 672/2012 (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5)

1.4.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 37 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 672/2012 sind die meisten bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Fünf Vorhaben werden nach Angaben der Träger nicht umgesetzt (baulich/räumlich bedingt; Nachbar- schaftseinsprüche). Der überwiegende Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandsberichte wieder eingesetzt.

1.4.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den sieben beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5), wurden sechs Vorhaben bereits umgesetzt und sind in Betrieb. Ein Vorhaben wird nicht umgesetzt (Waldorfverein in Gründung in Birkach; Verein wurde nicht gegründet; Anmietung gescheitert).

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den zwei in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger ist ein Vorhaben bereits in Betrieb, ein Vorhaben wurde nicht umge- setzt. Diese freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandberichtes wieder eingesetzt.

1.4.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Die zwei beschlossenen Vorhaben zur Hortbetreuung an Privatschulen in der GRDrs 672/2012 sind beide bereits in Betrieb.

1.4.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Die acht beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelne neue Gruppen / Angebotsver- änderungen in der GRDrs 672/2012 sind bis auf ein Vorhaben bzw. bis auf einzelne Gruppen in Betrieb.


1.5 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 177/2013 (vgl. GRDrs 177/2013, Anlage 5)

1.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 22 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 177/2013 werden nach Angaben der Träger 20 Vorhaben umgesetzt. Zwei Vorhaben werden nicht umgesetzt (Klett Schulen und Bildung gGmbH/Breitscheidstr. 65; Wernhalde e.V./
Wernhaldenstr. 66).
Ein Teil der Vorhaben ist bereits 2013 in Betrieb gegangen, weitere folgen im Laufe des Jahres 2014 und 2015.

Von den vier beschlossenen Angebotsumstellungen in Verbindung mit Hortumwand- lungen werden nach Angaben der Träger alle umgesetzt.
1.5.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Das in der GRDrs 177/2013 beschlossene Vorhaben des neuen Kita-Trägers Lebenshilfe Stuttgart e.V. ist bereits umgesetzt und in Betrieb.

1.5.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Die zwei beschlossenen Vorhaben zur Hortbetreuung an Privatschulen in der GRDrs 177/2013 werden beide umgesetzt.

1.5.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Die sieben beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelne neue Gruppen / Angebotsver- änderungen in der GRDrs 177/2013 sind bzw. werden nach Angaben der Träger alle umgesetzt.


1.6 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)

1.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4) wurden und werden nach derzeitigem Stand 12 Vorhaben um- gesetzt. Drei Angebotsveränderungen werden aufgrund von Trägerentscheidungen nicht umgesetzt. Die freien Mittel wurden bereits überwiegend im Rahmen des letz- ten Sachstandsberichts wieder eingesetzt, die freien Mittel eines weiteren nicht um- gesetzten Vorhabens (Schwäbischer Frauenverein e.V.) können im Rahmen des aktuellen Berichts eingesetzt werden.

1.6.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen

Von den 31 im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 829/ 2013, Anlage 4), werden nach derzeitigen Trägerangaben 24 Vorhaben umgesetzt.

Vier Projekte werden nach Rückmeldung der Träger nicht umgesetzt (siehe Anlage 4: Projekt von eva Kinderbetreuung gGmbH in der Ludwigstraße/Johannesstraße in West; Diakonie Stetten in den Wannenäckern in Bad Cannstatt; Himpelchen und Pimpelchen in der Böblinger Str. 125 in Süd; Kath. Kiga Erdbeerweg in Sillenbuch).
Bei einem Vorhaben (Kath. Kita Steinbuttstraße in Mühlhausen) ist die Erweiterung nur um eine Gruppe möglich.
Nach aktueller Information wird der in Birkach beabsichtigte Neubau eines Waldorf- vereins in Gründung nicht realisiert. Nicht umgesetzt wird eine zusätzliche GT-Grup- pe für 0 bis 3-Jährige in der Kath. Kita Krötenweg (Giebelstr. 15) in Weilimdorf. Der Träger hat jedoch in der aktuellen Vorlage einen Neuantrag für eine zusätzliche Gruppe VÖ 0-3J. gestellt.

Der überwiegende Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen des letzten Sach- standsberichts wieder eingesetzt, die freien Mittel der nach aktuellen Informationen nicht umgesetzten Vorhaben können im Rahmen des aktuellen Berichts eingesetzt werden.
1.6.3 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den drei im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4) wird ein Vorhaben nicht umgesetzt (Bildungs- und Schulverein, Zuckerfabrik 27 im Hallschlag).

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den zwei im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger wird ein Vorhaben nicht umgesetzt. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandberichtes verwendet.

1.6.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den vier beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelner neuer Gruppen / Ange- botsveränderungen (vgl. GRDrs 829/2913, Anlage 4) wurde ein Vorhaben nicht um- gesetzt. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandberichtes verwendet.


1.7 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 5)

1.7.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 11 verwaltungsintern beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 640/2014 werden nach Angaben der Träger alle Vorhaben umgesetzt. Ebenso die vier verwaltungsintern entschiedenen Angebotsveränderungen im Zusammenhang mit Hortumwandlungen.

Von den weiteren neun beschlossenen Angebotsumstellungen werden nach Anga- ben der Träger acht Vorhaben umgesetzt. Ein Vorhaben kann nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden (Kath. Kiga St. Ulrich, Delpweg 12; Umwandlung der be- stehenden VÖ-Gruppen in GT plus 1 Gr. GT 0-3). Die Einrichtung wird weiterhin als VÖ-Einrichtung betrieben und hat einen Antrag für eine weitere VÖ-Gruppe für unter 3-Jährige in der aktuellen Vorlage eingereicht.

Eine weitere geplante und beschlossene Hortumwandlung (Kath. Kita Wilde Wanne
Gebrüder-Schmid-Weg 9) kann nicht wie geplant umgesetzt werden und wurde in veränderter Form als Antrag in der aktuellen Vorlage eingereicht.

Die nicht benötigten Mittel werden im Rahmen des aktuellen Sachstandberichtes wieder eingesetzt.

1.7.2 Betriebskindertageseinrichtungen
Die sechs beschlossenen Angebotsveränderungen und Angebotserweiterungen in Betriebskitas in der GRDrs 640/2014 sind bzw. werden nach aktueller Kenntnis alle umgesetzt.

1.7.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Die fünf beschlossenen Gruppenerweiterungen zur Hortbetreuung an Privatschulen in der GRDrs 640/2014 werden nach aktueller Kenntnis umgesetzt.



2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

2.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 47 beschlossenen Angebotsveränderungen im HH 2010/2011 sowie in den Vorlagen GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011 sind bis auf acht Angebotsverände- rungen, die aufgrund veränderter Planungsvoraussetzungen nicht umgesetzt wer- den konnten, alle in Betrieb. Freie Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder für andere Vorhaben eingesetzt.

2.1.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben
Von den fünf beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009) sind die meisten in Betrieb. Die durch den WBV neu erstellte 4-gruppige Kita in der Raitelsbergstraße 27 (Ost) wurde im Frühjahr 2013 durch den freien Träger St. Jo- sef in Betrieb genommen. Ebenso in Betrieb ist seit Mitte 2013 die städtische Ta- geseinrichtung Ravensburger Str. 19 in Wangen sowie die städtische Tageseinrich- tung Weilimdorfer Str. 155 in Feuerbach.

Die neue Einrichtung in Feuerbach Hohewartstr. 98 ist im März 2015 in Betrieb gegangen, die Einrichtung Löwensteiner Str. 49 in Rot wird voraussichtlich im Mai 2015 in Betrieb gehen.

Infrastrukturpauschale
Von den im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/ 2009) beschlossenen Vorhaben sind fünf Einrichtungen bereits in Betrieb:
Die städtischen Tageseinrichtungen in der Bernsteinstraße 3 in Heumaden und in der Vaihinger Str. 94 in Möhringen (Seepark). Des Weiteren die vom Siedlungswerk erstellt Einrichtung in Feuerbach im Kitzbüheler Weg 9, die vom Träger CJD Stutt- gart (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) betrieben wird und die vom Investor Fürst in Stuttgart-Nord gebaute neue Einrichtung in der Stresemannstr. 9, die von einem Trägerverbund der evang. und kath. Kirche betrieben wird. Neu in Be- trieb gegangen ist die Kita am Europaplatz im Fasanenhof, die vom Träger SOS Kinderdorf e.V. betrieben wird.

Die Fertigstellung der städtischen Kita Griegstraße 18 in Botnang ist für den August 2015 avisiert.

Die frei gewordenen Mittel der vier nicht umgesetzten Vorhaben (siehe Anlage 4: Birkach/Erisdorfer Straße; Wangen/Renzwiesen; Bad Cannstatt/Hofener-/Gnesener Straße; Mühlhausen / Schafhaus) wurden bereits im Rahmen der letzten Sach- standsberichte wieder eingesetzt.


2.2 Städtischer Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 und 2014/2015 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 21 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011) wurden die meisten bereits umgesetzt, lediglich einige wenige sind erst im Laufe 2014 gestartet. Acht Angebotsveränderung wurden nicht umgesetzt (siehe Anlage 4), wobei die meisten dieser Angebotsveränderungen zu einem späteren Zeitpunkt neu beantragt wurden oder nach Neubau der Einrichtung umgesetzt wer- den können. Frei gewordene Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sach- standberichte neu eingesetzt.

2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)



Investorenprojekte (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Von den vier im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben werden zwei umgesetzt. Die Fertigstellung der neuen 5-gruppigen Kita im Roten Stich in Zuffenhausen ist für Ende 2016 vorgesehen, der Neubau der 4-gruppigen Kita im Ostendzentrum für Mitte 2017. Zwei Vorhaben werden von den Investoren nicht umgesetzt.

Infrastrukturpauschale (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Von den im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben geht die 3-gruppige Kita in Plieningen / Schießhausäcker im Frühjahr 2015 unter der Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in den Betrieb. Für den Neubau einer 4-gruppigen Kita im Gebiet Hohlgrabenäcker II/Tulpenapfelweg in Zuffenhausen ist die Fertigstellung für Anfang 2017 geplant.

2.2.3 Projekt in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Im Rahmen des Neubaus auf dem Schulgelände der Kirchhaldenschule (Botnang) ist eine 4-gruppige Einrichtung beschlossen worden. Die Fertigstellung ist für März 2016 vorgesehen.
Die Bau- und Ausstattungskosten für die Kindertageseinrichtung in Höhe von rund 3.6 Mio. Euro kosten werden über freie Mittel nicht umgesetzter Maßnahmen im Rahmen der Kita-Pauschale finanziert.


2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 672/2012 (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5)

2.3.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 37 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 672/2012 wurde der überwiegende Teil im Jahr 2013 umgesetzt. Zwei Angebotsveränderungen gingen noch im September 2014 an den Start. Sieben Angebotsveränderungen konnten nicht umgesetzt werden, da die Angebotsveränderungen in den jeweiligen Einrichtungen doch nicht möglich waren. Die freien Mittel wurden bereits wieder für andere Maßnahmen eingesetzt.

2.3.2 Einzelprojekte
Von den sechs beschlossenen Einzelprojekten in der GRDrs 672/2012 ist ein Vor- haben unter städtischer Trägerschaft bereits in Betrieb (Wilhelmstr. 40 in Bad Cann- statt), weitere 2 Vorhaben starten im März 2015 (Feuerbach, Weilimdorferstr. 90) bzw. Mitte 2015 (Nord, Tunzhofer Str. 14/16).
Drei Vorhaben konnten nicht umgesetzt werden (siehe Anlage 4). Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandsberichte für andere Maßnahmen verwendet.


2.4 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 177/2013 (vgl. GRDrs 177/2013, Anlage 6)

2.4.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sieben beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 177/2013 werden bzw. sind bereits fünf Vorhaben umgesetzt zum September 2013 und zum September 2014. Zwei Vorhaben wurden nicht umgesetzt bzw. nicht im geplanten Umfang umgesetzt (siehe Anlage 4). Die Mittel wurden bereits für andere Maßnah- men verwendet.

Von den vier beschlossenen Angebotsumstellungen in Verbindung mit Hortumwand- lungen sind drei bereits umgesetzt. Eine Hortumwandlung konnte vorerst nicht um- gesetzt werden, wurde aber im Rahmen der aktuellen Vorlage mit anderer Pla- nungsumsetzung neu beantragt.


2.5 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)

2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 35 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5) wurden und werden nach derzeitigem Stand 30 Vorhaben überwiegend zum September 2014 umgesetzt. Einige sind bereits seit Januar in Betrieb, andere starten Anfang 2015. Fünf Angebotsveränderungen konnten nicht umgesetzt werden. Die freien Mittel wurden überwiegend bereits im Rahmen des letzten Sachstandsberichts verwendet.

2.5.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5) Investorenprojekte (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)
Von den sieben im HH 2014/2015 beschlossenen Vorhaben werden sechs umge- setzt. Drei davon werden bis ca. Ende 2015 fertiggestellt, drei weitere bis Mitte/Ende 2016. Als Betriebsträger für das Vorhaben Olnhauser Straße in Zuffenhausen-Rot wurde der Caritasverband für Stuttgart e.v. als Betriebsträger beschlossen, Fertig- stellung voraussichtlich August 2015.
Ein Vorhaben wird vom Investor nicht weiter verfolgt (Forststr. 71, West). Die freien Mittel wurden im Rahmen des letzten Sachstandsberichtes verwendet.


2.6 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 640/2014 (vgl. GRDrs 640/2014, Anlage 6)

2.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den drei verwaltungsintern beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 640/2014, die ab September 2014 umgesetzt werden sollten, wurden und werden nach aktuellem Stand alle Vorhaben umgesetzt. Ebenso die sechs verwaltungsin- tern entschiedene Angebotsveränderungen im Zusammenhang mit Hortumwand- lungen.

Von den weiteren vier beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 640/ 2014, die ab Januar 2015 umgesetzt werden sollten, wurden und werden nach aktuellem Stand alle Vorhaben umgesetzt. Ebenso die weiteren acht Angebotsver- änderungen im Zusammenhang mit Hortumwandlungen, die im Laufe des Jahres 2015 umgesetzt werden sollen.


2.7 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 201/2014 - Fertigbauten

Von den insgesamt neun beschlossenen Fertigbauten (GRDrs 201/2014) werden acht Vorhaben umgesetzt. Ein Vorhaben (Sandbuckel 47a in Weilimdorf/Giebel) wird aus aktuellen Bedarfsgründen nicht umgesetzt.

Mehrere Fertigbauten sind bereits fertiggestellt und sind mit ersten Gruppen im Be- trieb (Schneewittchenweg 25 in Möhringen; Krehlstraße 80 in Vaihingen) bzw. ge- hen im Frühsommer 2015 mit ersten Gruppen in den Betrieb: Am Wallgraben 2 in Vaihingen; Elwertstr. 8 (Träger: stjg) in Bad Cannstatt; Solitudestr. 119 (Träger: stjg) in Weilimdorf; Goppeltstr. 18 (Träger eva Kinderbetreuung gGmbH) in Nord; Eierstr. 154 (Träger Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V.) in Süd und Hohenfriedberger Str. 70 (Träger: Himpelchen und Pimpelchen gGmbH) in Weilimdorf.


B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen

Zu Beschlussantrag 1:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger sowie Umset- zung von Einzelvorhaben (Anlage 5 und Anlage 6).

Befürwortete Anträge
Auch zu diesem Sachstandsbericht wurden wieder Anträge für notwendige, bedarfs- gerechte Angebotsumstellungen innerhalb der bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandenen Raumressourcen von den Trägern eingereicht.

Der Schwerpunkt der Anträge lag dieses Mal vor allem in Angebotsanpassungen innerhalb der Einrichtungen, z. Bsp. Umwandlungen von VÖ 3-6J. in GT 3-6J. oder von GT 0-6J. in GT 0-3J. Auch die Umwandlung von Hortplätzen in Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze hat in dieser Antragsrunde weiterhin, ins- besondere beim städtischen Träger, eine große Rolle gespielt. Bei den freien Trä- gern gab es ebenfalls viele Anträge auf Umstellung von VÖ in GT bzw. in Misch- gruppen GT/VÖ. Ebenso gab es einige Anträge auf zusätzliche Gruppen VÖ für 0-3J. innerhalb bestehender VÖ-Einrichtungen, die teilweise nicht als Ganztagsein- richtung umzubauen sind bzw. ganz bewusst dem VÖ-Bedarf für unter 3-Jährige Rechnung tragen wollen.

Die Umsetzungen der befürworteten Angebotsveränderungen sind alle ab Septem- ber 2015 geplant.

Befürwortet wurden auch zwei Einzelmaßnahmen:
Der Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder in der Meluner Str. 20 in Stuttgart-Vaihingen als Ersatz für das in Containerbauweise befristet erstellte Be- standsgebäude (vgl. GRDrs 189/2015) soll über die Kita-Pauschale finanziert werden, da eine rasche Realisierung erforderlich ist (Anlage 6; Liste 3).

Des Weiteren wird befürwortet, dass das bisherige Ausweichquartier für die TE Löwensteiner Straße in Hohlgraben Gewann 3 befristet bis Dezember 2016 als Vorläufereinrichtung für die geplante Tageseinrichtung im Hohlgrabenäcker II/Tul- penapfelweg weiter genutzt wird. Ein dringlicher Bedarf ist durch das Neubaugebiet Hohlgrabenäcker sowie durch die Flüchtlingsunterkunft in Zazenhausen gegeben.

Insgesamt werden damit Maßnahmen der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 6,85 Mio. Euro Investitionskosten und rund 4,48 Mio. Euro jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Die befürworteten Anträge sind der Anlage 5 (freie Träger) und der Anlage 6 (städti- scher Träger) zu entnehmen.

Nicht befürwortete Anträge
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielset- zung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt fünf Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 5, Liste 5). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen das Vorhaben nicht dem aktuellen Bedarf an den jeweiligen Standorten entspricht.


Zu Beschlussantrag 2:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssitu- ation (Anlage 2 und Anlage 3)

In der Anlage 3 sind die Platzentwicklung sowie die Versorgungsquoten der ver- schiedenen Altersgruppen übersichtlich dargestellt.

Ausgehend von den Versorgungsquoten Stand 1.3.2014 entwickelt sich die Versor- gungssituation nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze (HH 10/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011; HH 12/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013; GRDrs 116/2013; HH 14/15 sowie GRDrs 640/2014) wie nachfolgend beschrieben:


Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:

Aufgrund des Wartelistenabgleichs des Jahres 2014 ist bekannt, dass in Stuttgart 3.422 Kinder unter 3 Jahren, davon 2.714 Kinder von 1 bis unter 3 Jahren einen Platz benötigen. Dies bedeutet, dass in Stuttgart ein Versorgungsgrad von ca. 62% der 0- bis unter 3-Jährigen erforderlich ist, um den vorhandenen Bedarf abdecken zu können.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Um- setzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in die- ser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung (vgl. auch Anlage 3).

Zusätzliche Plätze
Entwicklung Versorgungs-grad 0 bis unter 3 J.
Entwicklung Fehlplätze
0 bis unter 3 J.
davon
Fehlplätze
1 bis unter 3 Jahre
Versorgungsgrad IST
(1.3.2014)
40,2 %
3.422
2.714
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
2.902 Plätze
58,3 %
611
--
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 233/2015
plus
195 Plätze
59,5 %
416
--

Werden alle bereits beschlossenen Vorhaben umgesetzt (ca. 2.900 Plätze), wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige in den nächsten Jahren auf ca. 58,3 % verbessern. Dann würden noch ca. 611 Plätze für unter 3-Jährige fehlen.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können 195 weitere Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 59,5 % erhöhen. Damit wäre das Ziel einer bedarfsgerechten Versor- gung im Bereich der unter 3-Jährigen so gut wie erreicht.

Berücksichtigt man nur die Versorgung der 1- bis unter 3-Jährigen (10.735 Kinder), so läge der Versorgungsgrad nach Umsetzung der vorgelegten Maßnahmen bereits bei ca. 89 %.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Neubaubaugebiete mit weiteren Bedarfen zu rechnen ist.


Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Um- setzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in die- ser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung (vgl. auch Anlage 3).

Zusätzliche GT- Plätze
(überwiegend durch Angebots-veränderung von VÖ in GT)
Versorgungsgrad
3 bis 6J.
GT
Versorgungsgrad
3 bis 6 J.
insgesamt
Versorgungsgrad IST
1.3.2014
55,0 %
106,3 %
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
3.061 GT-Plätze
74,2 %
119,1 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 233/2015
plus
233 GT-Plätze
75,7 %
118,3 %

Sofern alle beschlossenen Vorhaben (3.061 GT-Plätze) wie geplant umgesetzt wer- den, wird sich der GT-Versorgungsgrad in den nächsten Jahren auf ca. 74,2 % verbessern.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können zusätzlich 233 GT-Plätze geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 75,7 % erhöhen. Davon ausgehend, dass mindestens 70 % der 3- bis 6-Jähri- gen einen Ganztagesplatz benötigen, ist dieser Versorgungsgrad bedarfsdeckend.

Der Gesamtversorgungsgrad liegt nach Umsetzung der beschlossenen Plätze deutlich über 100 %. Jedoch zeigt sich inzwischen durch die Angebotsveränderun- gen von VÖ-Gruppen (25 Plätze) in GT-Gruppen (20 Plätze) oder in Kleinkind-Grup- pen (10 Plätze) bereits auch ein deutlicher Rückgang bei den VÖ-Plätzen (vgl. Anla- ge 3).

Ursache für die statistisch gute Versorgung ist zum einen, dass bei neu geplanten Einrichtungen immer auch Plätze für 3- bis 6-Jährige geplant werden (müssen), da es nicht sinnvoll ist, nur reine Kleinkindeinrichtungen zu bauen.
Zum anderen kommt es zu einer vorübergehend höheren Platzschaffung bei den 3- bis 6-Jährigen durch die Umwandlung der Hortplätze; da die Hortplätze oftmals nur sukzessive in Zwischenschritten in Richtung Kleinkindplätze umgewandelt werden können.

Die gute Versorgung bei den 3- bis 6-Jährigen führt dazu, dass es für zuziehende Kinder, u.a. auch für die Kinder in den Flüchtlingsunterkünften, sowie für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, deutlich leichter wird, einen Platz zu finden.

Bei angenommenen zu versorgenden 3,5 Jahrgängen läge der aktuelle Ver- sorgungsgrad bei 99 % und würde auf ca. 110 % steigen (jedoch ohne Berück- sichtigung der Zuzüge durch Neubaugebiete). Auf diese Thematik wird im Rahmen des Jahresberichts Kindertagesbetreuung im Oktober dieses Jahres genauer einge- gangen.


Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Um- setzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in die- ser Vorlage vorgeschlagenen Platzumwandlungen (vgl. auch Anlage 3).

Platzentwicklung
Entwicklung
Versorgungsgrad Hort / Schulkindbetreuung
Versorgungsgrad IST
(1.3.2014)
17,7 %
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
minus
502 Plätze
16,1 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 233/2015
minus
240 Plätze
15,2 %
Plus sonstige Plätze Schulkindbetreuung
IST-Plätze
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
zum Schuljahr 2014/15
2.700 Plätze
5.000 Plätze
Ca. 43,4 %

Der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen wird in den nächsten Jahren sukzessive zurückgehen, da die Umwandlung der Hortplätze in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze bereits begonnen hat. Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen, da diese Schulen bislang keine Möglichkeit haben, eine Ganztagesschule einzurichten.

Durch die bereits beschlossenen Vorhaben werden 502 Hortplätze in Tageseinri- chtungen abgebaut bzw. umgewandelt. Durch die aktuell vorgelegten Anträge wer- den weitere 240 Hortplätze abgebaut bzw. in Plätze für 3- bis 6-Jährige und für unter 3-Jährige umgewandelt.

Im Gegenzug dazu wird durch die in Schülerhäusern und an Ganztagesschulen an- gebotenen Plätze die Versorgungssituation für Schulkinder bereits deutlich verbes- sert, so dass die Gesamtversorgung bei der Schülerbetreuung bei ca. 44 % liegt.

Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung mit den aktuellen Daten zum Stand 1.3.2015 für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Ge- samtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des Jahresberichtes zur Kin- dertagesbetreuung, der dem Jugendhilfeausschuss im Oktober 2015 vorgelegt wird.


Zu Beschlussantrag 3:
Stellenbedarf städtischer Träger

Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städti- schen Trägers werden 33,6581 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 33,6581 Stellen (11,3865 Stellen in Entgeltgruppe S 8, 1,4259 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 14,1598 Stellen in Entgeltgruppe S 6, 4,9799 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 1,3844 Stellen in EG 3 und 0,3216 Stelle in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetrieb- nahme bis zum 31.12.2015 zu beschäftigen. Über die erforderlichen Stellenschaf- fungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/ 2017 entschieden.

Die Kosten der Stellenschaffungen sind über vorhandene Betriebskostenpauschalen abgedeckt.


Nach aktuellem Sachstand werden von den im Haushalt 2012/13 sowie in den da- rauf folgenden Sachstandsberichten beschlossenen Vorhaben und von den im Haushalt 2014/15 beschlossenen Vorhaben mehrere Vorhaben nicht umgesetzt bzw. aufgrund von Übertragungen neuer Einrichtungen auf freie Träger durch Trä- gerauswahlverfahren nicht beim städtischen Träger umgesetzt (dies entspricht 61,2235 Stellen).



Finanzielle Auswirkungen

C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 1)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umset- zung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich erheblich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 1 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/11, HH 2012/13, HH 2014/15 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 4), werden Mittel frei.

Diese freien Mittel konnten für einzelne Verteuerungen bereits beschlossener Maß- nahmen sowie für die Finanzierung des Kita-Anteils der Baumaßnahme bei der Kirchhaldenschule in Botnang verwendet werden. Diese Kosten sind ebenfalls in der Finanzübersicht in Anlage 1 eingearbeitet. Im Einzelnen wird die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Baubeschlüsse dargelegt.

Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden freien Mittel (siehe grün markiert) kön- nen zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 5 und 6) eingesetzt werden. Die derzeit nicht benötigten Mittel der Infrastrukturpauschale bleiben zunächst für die ursprünglich vorgesehenen Infra- strukturprojekte reserviert.


Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:

Tab. 1: HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011
Investitions-kosten
Infrastruktur-
pauschale Investitionskosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2015
2016
Zum HH 2010/2011 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
35.646.000
8.160.000
25.964.450
25.750.167
25.964.450
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie der Beschlüsse GRDrs 464/2010 u. GRDrs 7/2011
31.412.220
4.451.000
24.613.488
23.471.406
24.304.188
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen städtischer Träger / Amt 23 (vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011)
- 40.000
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
4.193.780
3.709.000
1.350.962
2.278.761
1.660.262
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 672/2012
- 3.962.680
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
231.100
0
1.350.962
2.278.761
1.660.262


Tab. 2: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2015
2016
Zum HH 2012/2013 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.378
7.269.000
59.210.259
53.000.945
58.226.228
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 u. GRDrs 177/2013
86.343.905
4.796.000
52.089.591
40.620.554
45.915.645
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
7.965.473
2.473.000
7.120.668
12.380.391
12.310.583
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 177/2013
- 4.455.698
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
3.509.775
0
7.120.668
12.380.391
12.310.583


Tab. 3: HH 2014/15
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2015
2016
Zum HH 2014/2015 beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
39.194.233
25.892.238
36.149.800
Aktueller Planungsstand
HH 2014/15
82.049.125
0
29.840.375
11.388.060
23.155.640
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
4.856.335
0
9.353.858
14.504.178
12.994.160

Tab. 4: Finanzierungsbedarf für die neue Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 1; D. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
Betriebs-kosten
gesamt
dauerhaft
2015
2016
Maßnahmen in aktueller Vorlage GRDrs 233/2015
6.855.540
4.478.646
1.554.956
4.392.256
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 10/11
231.100
freie Betriebsmittel aus HH 10/11
1.350.962
2.278.761
1.660.262
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
3.509.775
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
7.120.668
12.380.391
12.310.583
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
4.856.335
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
9.353.858
14.504.178
12.994.160
Abzüglich Kosten Amt 23 (Finanzierungsbedarf für Kosten Bauzeit einmalig HH 2010/11: Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten)
-472.534
Summe zur Verfügung stehende Restmittel
für Finanzierung
8.124.676
17.825.487
29.163.330
26.965.005
Differenz: Bedarf neue Maßnahmen bzw. Rest-mittel: freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
+ 1.269136
+ 13.346.841
+ 27.608.375
+ 22.572.749

Der Finanzierungsbedarf für die in dieser Vorlage vorgelegten neuen Maßnahmen kann sowohl für die Investitionskosten als auch für die Betriebskosten vollständig durch freie Mittel der bisherigen Ausbauprogramme gedeckt werden.

Der Finanzierungsbedarf für die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maß- nahmen in Höhe von insgesamt 6.855.540 € kann finanziert werden durch nicht be- nötigte und damit freie Investitionsmittel aus dem HH 10/11 in Höhe von 231.100 €, aus dem HH 12/13 in Höhe von 3.509.775 € sowie aus dem HH 14/15 in Höhe von 4.856.335 €.
Durch diese Restmittel können die Investitionskosten der neuen Maßnahmen sowie der bestehende Finanzierungsbedarf für die Kosten der Bauzeit der Ausweichquar- tiere 2010/11 (Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten) in Höhe von 472.534 € vollständig gedeckt werden.
Es verbleiben darüber hinaus freie Investitionsmittel in Höhe von rund 1,27
Mio. €, die im Bedarfsfall für unvorhergesehene Kostensteigerungen einzelner Projekte eingesetzt werden können.

Für die Finanzierung der durch die neuen Maßnahmen anfallenden Betriebs- kosten im Jahr 2015 in Höhe von 1.554.956 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben oder verschobener Maßnahmen aus den Ausbauprogrammen 2010/11, 2012/13 sowie 2014/15 im Jahr 2015 freie Mittel in Höhe von 29.163.330 € zur Ver- fügung.
Somit können die Betriebskosten im Jahr 2015 durch nicht verbrauchte Mittel der Betriebskostenpauschale gedeckt werden. Darüber hinaus werden im Jahr 2015 Betriebsmittel in Höhe von rund 27,6 Mio € voraussichtlich nicht verbraucht.

Für die Finanzierung der anfallenden Betriebskosten im Jahr 2016 in Höhe von 4.392.256 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben aus den Ausbauprogram- men 2010/11, 2012/13 sowie 2014/15 im Jahr 2016 freie Mittel in Höhe von 26.965.005 € zur Verfügung.
Somit können die Betriebskosten im Jahr 2016 durch nicht verbrauchte Mittel der Betriebskostenpauschale finanziert werden.
Der aufgrund der nicht realisierten Vorhaben verringerte Bedarf an Betriebskosten wird bei der Veranschlagung der Betriebskostenpauschalen im Entwurf des Doppel- haushalts 2016/2017 entsprechend berücksichtigt.

Bei der Veranschlagung bzw. künftigen Finanzplanung sind auch die ab 2018 anfal- lenden dauerhaften Betriebskosten in Höhe von 4.478.646 € berücksichtigt.

Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt 2010/11 beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen ca. 631.000 €; für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Maßnahmen ca. 136.000 € sowie für die in der GRDrs 7/2011 be- schlossenen Maßnahmen ca. 11.400 €.
Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sach- stand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von 1.124.490 € zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 € sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maß- nahmen in Höhe von ca. 4.600 € zu rechnen.

Durch die im HH 2014/15 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sach- stand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 896.000 € zu rech- nen. Für die in der GRDrs 640/2014 beschlossenen Maßnahmen ist mit Minderein- nahmen in Höhe von ca. 1.800 € zu rechnen.

Durch die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich in der Gesamtsumme rund ca. 42.097 € Mindereinnahmen ergeben, da durch die Hortumwandlungen Plätze und damit Einnahmen verloren gehen.

Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaus- halts für 2016/17 berücksichtigt werden.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers von Investitionskostenzuschüssen des Bundes i. H. v. ca. 736.000 € aus. Für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Vorhaben des städti- schen Trägers sind ca. 48.000 € möglich. Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1.32 Mio. € Investitionskostenzu- schüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 € bzw. 52.000 € für die Maßnah- men der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.

Für die vorgelegten neuen Maßnahmen des städtischen Trägers sind Bundeszu- schüsse für Investitionen in Höhe von ca. 273.000 € möglich.

Es gibt nunmehr ein weiteres Bundesprogramm (2015-2018), mit dessen Mittel das letzte Programm (2013-2014) aufgestockt wird. Die Verwaltungsvorschrift für das neue Programm wurde noch nicht veröffentlicht. Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. von der noch zur Verfügung stehen- den Gesamtsumme der Bundesmittel ab.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Isabel Fezer
Bürgermeisterin





Anlagen

Anlage 1: Finanzübersicht

Anlage 2: Platzübersicht

Anlage 3: Versorgungsentwicklung

Anlage 4: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden (können)

Anlage 5: Übersicht über neue Anträge freie Träger

Anlage 6: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger


<Anlagen>


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Anlage 4_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 4_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 1_GRDrs_233_2015_Finanzübersicht.xlsxAnlage 1_GRDrs_233_2015_Finanzübersicht.xlsx Anlage 2_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 2_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 3_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 3_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 5_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 5_GRDrs_233_2015.xlsAnlage 6_GRDrs 233_2015.xlsxAnlage 6_GRDrs 233_2015.xlsx