Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 813/2021
Stuttgart,
09/14/2021



Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung von Projekten und Veranstaltungen im Bereich Interkultur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.09.2021
05.10.2021
13.10.2021



Beschlußantrag:

1. Die in Anlage 1 abgedruckte „Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen im Bereich Interkultur“ wird beschlossen. Diese Richtlinie tritt zum 15.10.2021 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2022 angewandt. Sie ersetzt die Richtlinie 3/20 „Richtlinie zur Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen der Migrantenkulturvereine und -organisationen“ vom 15.06.2009. 2. Die in Anlage 2 abgedruckte „Richtlinie zur Förderung von Projekten im Bereich Interkultur“ wird beschlossen. Diese Richtlinie tritt zum 15.10.2021 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.01.2022 angewandt. Sie ersetzt die Richtlinie 3/20a „Richtlinie zur Förderung von Interkulturprojekten und Kulturprojekte für und mit Geflüchteten“ vom 17.03.2016. 3. Die in Anlage 3 vorgeschlagene Besetzung der Jury für die Auswahl der Projekte im Bereich Interkultur wird beschlossen. 4. Die in Anlage 4 abgedruckte Vergabe von Fördermitteln für den Fachbereich Interkultur für das zweite Halbjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

5. Die Aufwendungen in Höhe von 65.000 EUR für die Projektförderung und 62.200 EUR für die Veranstaltungsförderung werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH 4102811) gedeckt.





Begründung:


Das Konzept der interkulturellen Kulturarbeit ist nicht statisch, sondern im stetigen Wandel. Aufgrund der Erfahrungen der Förderpraxis, des Austauschs mit der Jury, der Bedarfe der Zuwendungsempfänger*innen und des Austauschs mit den Mitgliedern des Initiativkreises Interkulturelle Stadt (IKIS), u. a. dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V., wurde eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Richtlinien notwendig.


1. Veranstaltungsförderung

Stuttgart verfügt über viele aktive Migrant*innenorganisationen und -vereine, die ihr Veranstaltungsprogramm selbst gestalten und ein diverses Publikum anziehen. Durch ihr Engagement machen sie die kulturelle Diversität dieser Stadt sichtbar und erlebbar. Mit der Veranstaltungsförderung im Bereich Interkultur wird diese Arbeit mit einer Anteilsfinanzierung unterstützt. Dadurch sollen Dialog- und Begegnungsmöglichkeiten gestärkt, ein kultureller und künstlerischer Austausch ermöglicht sowie Kooperationen nachhaltig gefördert werden. Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden.

Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie (siehe Anlage 1) sind:

· Angleichung der Zuwendungsbemessung:
Je nach Veranstaltungskategorien wurden in der alten Richtlinie zwischen 35% und 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Grundlage für die Zuwendungsbemessung anerkannt (alte Richtlinie: z .B. Theaterveranstaltungen 45% / Konzerte 40%). Die restlichen Kosten einer Veranstaltung werden in der Regel aus Eintrittsgeldern, Eigenmitteln oder anderen Förderungen getragen. Künftig sollen nun grundsätzlich 45 % der Ausgaben bei allen Veranstaltungskategorien als Zuwendungsbemessung angelegt werden. Dies dient einer gleichberechtigten und transparenten Förderpraxis, außerdem erleichtert dies die Förderung interdisziplinärer Arbeit.

· Anhebung der maximalen Förderhöhe:
Der maximale Fördersatz wird auf 2.000 EUR pro Veranstaltung angehoben (alte Richtlinie: z. B. max. Fördersatz bei Theaterveranstaltungen 1.300 EUR / Konzerten 1.000 EUR). Die Anpassung zielt auf die gestiegenen Kosten im Veranstaltungsbereich und soll so auch größere Vorhaben ermöglichen.

· Angleichung der Förderungen nach Veranstaltungssprache:
In der neuen Richtlinie gibt es keine Unterscheidung, ob die Veranstaltung auf Deutsch oder in einer anderen Sprache stattfindet (alte Richtlinie: z. B. Theaterveranstaltung in deutscher Sprache oder ausgewogen mehrsprachig 45%, in der Herkunftssprache 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Grundlage der Zuwendungsbemessung). Mehrsprachigkeit ist ein zentraler Teil gelebter kultureller Vielfalt. Wenn die Veranstaltungssprache nicht Deutsch ist, sollten die Vorhaben so aufbereitet werden, dass das Publikum dem Inhalt folgen kann (z. B. durch erläuternde Einleitung, Fragerunden am Ende der Veranstaltung, Übersetzungen des Programmhefts etc.).



2. Projektförderung

Die Projektförderung im Bereich Interkultur soll künstlerische und kulturelle Vorhaben unterstützen, die kulturelle Diversität der Stadtgesellschaft erlebbar machen und/oder sich künstlerisch mit den Entwicklungen unserer (post)migrantischen Gesellschaft auseinandersetzen (z. B. Tradition/Moderne, Subkultur/Mainstream, Nord/Süd, Ost/West, Nachhaltigkeit, Anti-Rassismus, Macht, Identität etc.). Außerdem soll die Förderung bislang unterrepräsentierte Perspektiven sichtbarer machen und es ermöglichen, dass Vorhaben zwischen Kulturinstitutionen und Akteur*innen in einer befähigenden Kooperation umgesetzt werden können.

Die Projektförderung im Bereich Interkultur richtet sich an alle Sparten und Bereiche der Kunst und Kultur. Förderberechtigt sind Akteur*innen aus Migrant*innenorganisationen und -vereinen sowie aus der (post)migrantischen Zivilgesellschaft Stuttgarts sowie freie Künstler*innen und Kulturakteur*innen, die ihren Arbeitsschwerpunkt bzw. Sitz in Stuttgart haben. Zudem sind Stuttgarter Kulturinstitutionen förderberechtigt, die mit unterrepräsentierten Künstler*innen/Akteur*innen kooperieren und/oder sich mit ihrem Vorhaben für die verbesserte Sichtbarkeit unterrepräsentierter Perspektiven einsetzen.

Neben der inhaltlichen Schärfung der Förderziele sind die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie (siehe Anlage 2):

· Modifikation der Zielgruppenbenennung:
Im Jahr 2016 wurde die Richtlinie auf Grundlage der Entwicklungen der sogenannten „Flüchtlingskrise“ und den daraus folgenden Ergebnissen aus den Workshops 2014/2016 zum Thema Kulturarbeit mit und für Geflüchtete angepasst und umbenannt. Die Kulturarbeit mit, von und für Menschen mit Fluchterfahrung ist immer noch wichtig. In den letzten Jahren kamen im Bereich Interkultur allerdings weitere gesellschaftlich relevante Themen hinzu. Die spezifische Benennung einer Zielgruppe wird daher aufgehoben. Durch die Anpassung soll kenntlich gemacht werden, dass sich die Breite der Themen und Akteur*innen unter dem Dach der interkulturellen Kulturarbeit wiederfinden.

· Einführung der Konzeptionsförderung:
Neben der klassischen Projektförderung gibt es jetzt die Möglichkeit, sich für eine Konzeptionsförderung zu bewerben. Die gegenwärtige Förderpraxis zeigt, dass gerade der Sprung zwischen der Veranstaltungsförderung und der Projektförderung für ehrenamtliche Migrant*innenorganisationen herausfordernd sein kann. Daher soll mit der Konzeptionsförderung die Phase der Projektidee (Ausarbeitung, Vernetzung, Beratung etc.) gefördert werden. Für die konkrete Umsetzung kann ein weiterer Antrag eingereicht werden. Die Förderung für Konzeptionen ist auf max. 1.000 EUR begrenzt.



3. Besetzung der Fachjury für die Projektförderung im Bereich Interkultur

Die Jurymitglieder für die Auswahl der Projektförderung im Bereich Interkultur werden auf Vorschlag der Kulturverwaltung und nach Beratung im Ausschuss für Kultur und Medien vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats berufen (siehe Anlage 3). Eine erneute Berufung ist möglich. Die kommende Jurysitzung zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte im Bereich Interkultur steht im Dezember 2021 für das Jahr 2022 an.



Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen in Höhe von 65.000 EUR für die Projektförderung und 62.200 EUR für die Veranstaltungsförderung werden im Teilhaushalt des Kulturamts (THH 4102811) gedeckt.




Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen im Bereich Interkultur
Anlage 2: Richtlinie zur Förderung von Projekten im Bereich Interkultur
Anlage 3: Besetzung der Fachjury für die Projektförderung im Bereich Interkultur
Anlage 4: Vergabe von Fördermitteln für den Fachbereich Interkultur für das zweite Halbjahr 2021


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