Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/67
GRDrs 1527/2023
Stuttgart,
11/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Einbau Systemtrennung an Trinkwasserentnahmestellen

Beantwortung / Stellungnahme

Es wird auf die Mitteilungsvorlage GRDrs 373/2023 „Bauliche Maßnahmen in Gebäuden und Außenanlagen des Garten-, Friedhofs- und Forstamts“ verwiesen.

Die verbreitetste Bewässerung auf größeren Friedhöfen ist die Unterflurbewässerung mittels Unterflurhydranten bzw. unterirdischer Trinkwasserentnahmestellen. Die Verwendung von Trinkwasser für die Bewässerung des Friedhofgeländes birgt Risiken, die nicht nur die Geländebewässerung, sondern auch die Gebäude und Einrichtungen betrifft.

Kommt es im öffentlichen Rohrsystem, z.B. durch einen Rohrbruch, durch das Schließen eines Ventils oder aufgrund großer Wasserentnahmen an einem Löschwasserhydranten zu einem Unterdruck, kann eine Sogwirkung entgegen der bestimmungsmäßigen Fließrichtung entstehen. Es kann zu einem Rückfluss des Wassers ins Trinkwassernetz kommen. Dies betrifft besonders die Friedhöfe, auf deren Fläche in hoher Stückzahl Unterflurhydranten für Gießwasser eingebaut sind. Die Anschlüsse der Unterflurhydranten sind zumeist verschmutzt oder verkeimt. Auch steht das Trinkwasser bei längeren Bewässerungspausen unter Umständen lange im Rohrleitungsnetz. Dies führt aufgrund des stehenden Wassers zur Vermehrung von Bakterien und Viren. Die Folge ist eine Verunreinigung des Trinkwassersystems.

Mit der Umsetzung eines zentralen "Freien Auslaufs" (DIN EN 1717 Kategorie 5) läuft das Wasser vom Haupt-Trinkwasseranschluss in die Trinkwasser-Trennstation mit Vorlagebehälter, bevor es mittels Druckpumpe in das unterirdische Rohrnetz gelangt. Für die Umsetzung sind Mittel in Höhe von 2,7 Mio. EUR erforderlich.

Zur Umsetzung der Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, bedarf es eines Konzepts, das mit verschiedenen Ämtern abzustimmen ist. Die Abstimmung kann im 1. Halbjahr 2024 erfolgen. Einzelne kleinere Maßnahmen können dann bereits in 2024 umgesetzt werden.

Die Großmaßnahmen bedürfen neben der Konzeption auch einer zeitlichen Abfolge im Hinblick auf die Vergabe und die Auftragslage bei den erforderlichen Handwerksgewerken und -betrieben, weshalb mit einem realistischen Mittelabfluss wie folgt zu rechnen ist:

2024: 200.000 EUR
2025: 830.000 EUR
2026: 840.000 EUR
2027: 830.000 EUR

Su.: 2. 700.000 EUR



Vorliegende Anträge/Anfragen

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4135/2023 Die FrAKTION, 6000/2023 Nr. 234 FDP, 7090/2023 lit. a Freie Wähler




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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