Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 102/2020
Stuttgart,
02/06/2019



Förderrichtlinie "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" 2020/2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.02.2020
19.02.2020



Beschlußantrag:

1. Zur Fortsetzung der E-Lastenradförderung in den Jahren 2020 und 2021 wird die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2020/2021“ gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Zur Umsetzung der Förderrichtlinie wird aus dem jährlichen Gesamtbudget in Höhe von 500.000 Euro ein jährlicher Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro veranschlagt. Die Auszahlungen in den Jahren 2020 und 2021 werden im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf die GRDrs. 1069/2017 zur Haushaltsberatung 2018/2019, die GRDrs. 784/2018, 974/2018 und GRDrs. 134/2019 sowie die Vorstellungen im Unterausschuss UTA Mobilität vom 29.01.2019 und 28.01.2020 wird verwiesen.

Nachdem im Doppelhaushalt 2020/2021 zur Fortsetzung des erstmals 2018 aufgelegten Förderprogramms der Landeshauptstadt Stuttgart „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ erneut Haushaltsmittel bereitgestellt werden, ist über die Modalitäten der Förderung zu beschließen.

Um die Neuanschaffung von umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden E-Lasten-rädern für Stuttgarter Familien weiterhin attraktiv zu gestalten, soll die vom Gemeinderat 2019 beschlossene Förderrichtlinie "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ inhaltlich unverändert für die Förderung in den Jahren 2020 und 2021 beschlossen werden.

Die Förderhöhe soll im Haushaltsjahr 2020 auf 1.000 € und im Haushaltsjahr 2021 auf 800 €, jeweils zuzüglich einer Nachhaltigkeitsprämie von 500 Euro pro Lastenrad, festgelegt werden.

Ausführliche Begründung

Die Nachfrage nach einer E-Lastenradförderung ist weiterhin vorhanden. Schon heute (Stand 31.01.2020) liegen der Verwaltung 16 Förderanträge aus dem Jahr 2020 vor.

Wesentlicher Kern der vorliegenden Richtlinie ist die Förderung von Kauf oder Leasing von E-Lastenrädern durch Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind. Rückblickend kann festgestellt werden, dass sich die vom Gemeinderat 2019 verabschiedete Förderrichtlinie ausnahmslos bewährt hat. Aus diesem Grund soll sie inhaltlich unverändert für die Förderung in den Jahren 2020 und 2021 übernommen werden.

Gleichzeitig soll die Förderhöhe im Jahr 2020 auf 1.000 Euro und im Jahr 2021 auf 800 Euro statt bisher 1.200 Euro festlegt werden. Weiterhin sollen unverändert 500 Euro nach drei Jahren als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt werden, wenn im geförderten privaten Haushalt in diesem Zeitraum kein Kfz angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Kfz ersatzlos abgemeldet wurde.

Zur Orientierung künftiger Antragsteller wird die Stadtverwaltung eine aktuelle Liste der seit 2018 geförderten E-Lastenräder veröffentlichen.


Ausblick

Auch wenn die aktuelle Nachfrage nach einer E-Lastenradförderung weiterhin vorhanden ist, geht die Verwaltung davon aus, dass diese langsam aber kontinuierlich abnimmt. Dies wird auch auf die Annahme gestützt, dass ab November 2021 bereits die ersten der 2018 geförderten E-Lastenräder aus der zeitlichen Bindung fallen und bei Änderung der familiären Umstände, Notwendigkeiten oder Gewohnheiten dann (ohne Förderung) erstmals preislich attraktiv auf dem Gebrauchtwarenmarkt angeboten werden.

Daher soll über eine Fortsetzung des Förderprogramms ab 2022 erst im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 zu entschieden werden.

Unabhängig von der zu beschließenden klassischen E-Lastenradförderung soll auf Wunsch des Gemeinderates über die Einführung einer ergänzenden Förderung mit sozialen Komponenten beraten werden. Dafür sind Haushaltsmittel in gleicher Höhe reserviert. Die Beratung darüber soll im März 2020 geführt werden. Aktuell sammelt die Verwaltung dazu die Vorschläge der Fraktionen.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Förderrichtlinie wird aus dem jährlichen Gesamtbudgets in Höhe von 500.000 Euro ein jährlicher Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro veranschlagt. Die Auszahlungen in den Jahren 2020 und 2021 werden im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.

Über die Finanzierung des „Nachhaltigkeitsbonus“ in Höhe von schätzungsweise 100.000 Euro ist im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 zu entscheiden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsanträge
- Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion 327/2019
- Die FrAKTION Linke SÖS PIRATEN Tierschutzpartei 634/2019
- PULS-Fraktionsgemeinschaft 1168/2019
- SPD 829/2019 und 921/2019 (Nr. 2.1)





Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1 - Förderrichtlinie "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2020/2021"




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