Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1435/2011
Stuttgart,
01/12/2012



Auswahl Betriebstäger Kindertageseinrichtung Killesberg, Stresemannnstr. 9



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.01.2012



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder am Killesberg, Stresemannstr. 9 im Stadtbezirk Stuttgart-Nord wird dem Ökumenischen Trägerverbund, bestehend aus Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Nord, Kath. Kirche und Ev. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart übertragen. Vertreterin des Trägerverbundes gegenüber dem Jugendamt ist die Ev. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart.

2. Die städtische Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder am Killesberg erfolgt nach den „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder (ohne Betriebskindertagesstätten)“/Fördersatz Kirchen in der jeweils gültigen Fassung. Die Elterngebühren sind nach der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart zu erheben.

3. Das Vorhaben des Trägers, die Tageseinrichtung für Kinder in Richtung eines Familienzentrums zu entwickeln und hierfür in den ersten Jahren die Elternbildungsangebote aus Eigenmitteln zu finanzieren, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

4. Von der eingereichten Trägerkonzeption wird Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Entgegen der bisherigen Praxis schlägt die Verwaltung für die neue Kindertagesstätte am Killesberg, Stresemannstr. 9 vor, kein "nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren" durchzuführen.

Wie im Beschlussantrag Nr. 3 ausgeführt, wird der vorgeschlagene Träger, der Ökumenische Trägerverbund, mit eigenen Mitteln die Entwicklung zu einem Familienzentrum betreiben und in den Anfangsjahren selbst finanzieren.

Für die Angebote der Elternbildung in der Kindertageseinrichtung werden zur Anschubfinanzierung Eigenmittel des Trägers eingebracht.


Zu Beschlussantrag 1:
Der Ökumenische Trägerverbund hat sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft der neu entstehenden Kindertagesstätte am Killesberg beworben.

Bauträger der Einrichtung ist die Höhenpark Stuttgart-Killesberg Wohnbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Fürst Developments GmbH.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist voraussichtlich bis Mitte 2013 geplant. Vorgesehen sind 8 Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden.

Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Die konkrete Angebotsform der Gruppen hängt von den vorliegenden Vormerkungen ab. Aufgrund der derzeitigen Bedarfseinschätzung wird vorgeschlagen, folgende Angebotsform einzurichten:

- 5 Gruppen GT 0-3 J. (50 Plätze)
- 3 Gruppen GT 3-6 J. (60 Plätze)

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll schwerpunktmäßig den Bedarf aller Neubauflächen im Zuge der Nachnutzung des Messegeländes und weiterer Aufsiedlungen abdecken. Zwei Gruppen (Kleinkindbetreuung) der neuen Einrichtung sind zur Deckung des Bedarfs aus den Bestandsgebieten vorgesehen.

Weiter hat die Einrichtung die Kinder des Weißenhof-Kindergartens (1 Gruppe VÖ 2-6 Jahre) aufzunehmen, da die Eltern-Kind-Initiative als Träger den Kindergarten nicht weiter betreiben kann. Sofern die Eltern weiterhin VÖ-Plätze wünschen, müssen diese in der neuen Einrichtung angeboten werden.

Aufgrund des vom Träger vorgelegten Konzeptes und der Bereitschaft des Trägers, zunächst auf eigene Kosten neben der Kindertageseinrichtung ein Familienzentrum einzurichten und zu betreiben, schlägt die Verwaltung vor, dem Ökumenischen Trägerverbund die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder am Killesberg zu übertragen.

Die Höhenpark Stuttgart-Killesberg Wohnbau GmbH & Co. KG schließt mit dem Betriebsträger, vertreten durch die Evangelische Gesamtkirchengemeinde, einen Mietvertrag ab.

Der Ökumenische Trägerverbund erfüllt die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.

Das eingereichte Konzept (siehe Anlage 1) entspricht den inhaltlich-fachlichen Anforderungen an eine Kindertageseinrichtung und trägt dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Rechnung. Das Konzept ist schlüssig aufgebaut und die Ziele sind deutlich formuliert.

Insbesondere die Sprachförderung für alle Kinder und die Erziehungspartnerschaft mit Eltern sind zentrale Anliegen des Trägers. Die Träger sind im Stadtteil sehr gut vernetzt und verstehen die zukünftige Einrichtung als offenes Haus für den Sozialraum. Das ist im Hinblick auf das geplante Familienzentrum mit Elternbildungsangeboten von großer Bedeutung. Für die Arbeit im Rahmen eines Familienzentrums kann der Träger auf guten Kooperationsbeziehungen zu anderen Akteuren im Stadtteil aufbauen und seine Angebote planen und abstimmen.


Zu Beschlussantrag 2:
Die städtische Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder am Killesberg erfolgt nach den jeweils gültigen „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder (ohne Betriebskindertagesstätten)“/Fördersatz Kirchen. Die Übertragung der Betriebsträgerschaft auf den Ökumenischen Trägerverbund erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Träger diesen Fördergrundsätzen zustimmt.

Die Elterngebühren für den Besuch der Tageseinrichtung müssen nach der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben werden.


Zu Beschlussantrag 3:
Der Träger beabsichtigt sich neben dem Betrieb der Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum zu entwickeln.

Der Aufbau des Familienzentrums soll in Abstimmung mit anderen bestehenden Angeboten vor Ort sowie in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Trägern vor Ort erfolgen.

Der Aufbau des Familienzentrums soll sich am Rahmenkonzept „Kinder- und Familienzentrum“ (KiFaZ) orientieren (vgl. GRDrs 424/2011). Das Konzept sieht vor, die individuelle Bildungsarbeit der Kinder zu intensivieren und die Bildungsarbeit auf das ganze „System Familie“ auszuweiten.

Der Träger ist bereit, zur Anschubfinanzierung in den ersten Jahren Eigenmittel für das Familienzentrum einzubringen.

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Trägerschaft kann die planerische Detailplanung zwischen dem Ökumenischen Trägerverbund und dem Bauträger erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel zur Bezuschussung der Einrichtung sind im Haushalt vorhanden.



Beteiligte Stellen






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Konzeption




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Konzeption Ökum. Kita Stresemannstr. 9.pdfKonzeption Ökum. Kita Stresemannstr. 9.pdf