Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 556/2011
Stuttgart,
07/05/2011



Zweckgebundene Förderung des Theaterhauses Stuttgart e.V. für das Tanzensemble „Gauthier Dance“ in den Jahren 2012/2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.07.2011



Beschlußantrag:

1. Von der Absicht, dem Theaterhaus Stuttgart e. V. in den Jahren 2012 und 2013 eine zweckgebundene Zuwendung im Wege einer Projektförderung in Höhe von jährlich 180.000 EUR für die hauseigene Tanzsparte „Gauthier Dance“ zu bewilligen, wird Kenntnis genommen.

2. Die erforderlichen Mittel werden im Entwurf des Doppelhaushalts 2012/2013 veranschlagt (THH 410 Kulturamt, AB 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 Transferleistungen) und stehen dort vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012/2013 zur Verfügung.

3. Die Zuwendung ist jeweils ausschließlich für „Gauthier Dance“ zu verwenden und getrennt vom übrigen Betrieb des Theaterhauses abzurechnen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die vom Theaterhaus Stuttgart e. V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Das Theaterhaus kann das Ensemble nicht dauerhaft mit den vorhandenen finanziellen Mitteln querfinanzieren. Um den Verbleib von Eric Gauthier und seinem Ensemble in Stuttgart zu sichern, ist die dauerhafte Unterstützung seitens der Stadt Stuttgart in Form einer zusätzlichen Projektförderung notwendig.

Als kurzfristige Reaktion auf die finanzielle Notsituation, die zum Ende des Jahres 2010 zu Tage getreten ist, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ beim Einwerben von Sponsoringgeldern unterstützt und darüber hinaus im Jahr 2011 80.000 EUR aus der Deckungsreserve für „Gauthier Dance“ zur Verfügung gestellt (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.02.2011, GRDrs 138/2011). Um die Finanzierung des Ensembles weiterhin sicherzustellen, fördert die Stadt Stuttgart das Theaterhaus Stuttgart e. V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 180.000 EUR pro Jahr. Aufgrund der Zweckgebundenheit der Zuwendung ist es erforderlich, dass das Theaterhaus Stuttgart e. V. den eindeutigen Nachweis erbringt, dass der Zuschussbedarf bei seiner Tanzsparte „Gauthier Dance“ entsteht und nicht in den übrigen Bereich der Finanzierung der Einrichtung einfließt.


Finanzielle Auswirkungen

Für die zusätzliche zweckgebundene Förderung der Theaterhauses sind zusätzliche Mittel erforderlich, die auf dem Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417DAKU10 Darstellende Kunst (Institutionelle Förderung) bereitgestellt werden.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung



Ausführliche Begründung:


Seit der ersten Premiere im Januar 2008 hat die neu gegründete Tanzkompanie des Theaterhauses eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen. Mit der Präsentation von Werken renommierter Choreographen und eigenen Choreographien Eric Gauthiers ist es dem Ensemble um den ehemaligen Tänzer des Stuttgarter Balletts gelungen, eine individuelle Handschrift zu entwickeln und sich ein großes Renommee in der internationalen Tanzszene zu verschaffen. Für zwei seiner Choreographien wurde Eric Gauthier im Februar 2011 mit dem Deutschen Tanzpreis »Zukunft« 2011 ausgezeichnet.

Trotz weltweiten Gastspielen und internationaler Anerkennung ist das Ensembles auch und gerade aus dem Stuttgarter Kulturleben nicht mehr wegzudenken. Mit den im Theaterhaus aufgeführten Produktionen erreicht „Gauthier Dance“ ca. 18.000 Besucher im Jahr, darunter eine beträchtliche Zahl junger Menschen. Darüber hinaus engagieren sich Eric Gauthier und sein Ensemble regelmäßig im sozialen Bereich, z. B. mit dem ambitionierten Projekt „Gauthier Dance Mobil“, das Tanz zu Menschen bringt, die selbst nicht ins Theater kommen können. In den Jahren 2009 bis 2011 hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance Mobil“ im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von 18.000 EUR im Jahr 2009 und je 10.000 EUR in den Jahren 2010 und 2011 unterstützt.

Für die Gründung des Ensembles hat das Theaterhaus keine zusätzliche institutionelle Förderung seitens der öffentlichen Hand erhalten. Bislang wurde das Tanztheater durch Erlöse aus anderen Sparten des Hauses querfinanziert. Außerdem fingen die Stiftung Theaterhaus Stuttgart und der Förderverein das Defizit durch eine außerplanmäßige Unterstützung auf.
Mit wachsendem Publikumsinteresse stieg auch die Zahl der Auftritte, was eine größere Arbeitsbelastung für das Ensemble mit sich bringt, die langfristig nicht tragbar ist. Damit sich das Ensemble angemessen weiterentwickeln kann und der Standort Stuttgart langfristig attraktiv bleibt, ist es auf die Förderung durch die öffentliche Hand angewiesen.

In einem Strategiepapier hat das Theaterhaus im Dezember 2010 dargestellt, dass es bereits für das Jahr 2011 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 EUR benötigt und diese nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen war es möglich, dem Theaterhaus im laufenden Jahr kurzfristig zu helfen: Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster ist es gelungen, 100.000 EUR Sponsoring- und Spendengelder für das Theaterhaus einzuwerben. 80.000 EUR stellte die Stadt Stuttgart mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23. Februar 2011 aus der Deckungsreserve zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung des Projekts „Lucky 7“ gingen weitere 40.000 EUR seitens der BW-Stiftung an „Gauthier Dance“. Insgesamt erhielt das Theaterhaus Stuttgart e. V. aufgrund der Bemühungen der öffentlichen Hand zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 220.000 EUR.

Für die Jahre 2012 und 2013 rechnet das Theaterhaus gegenüber dem Jahr 2011 mit deutlich höheren Kosten. Da die erwarteten Einnahmen nicht in gleichem Maße steigen, hat dies eine Erhöhung des Finanzierungsbedarfs zur Folge.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Fehlbetrag durch Kosteneinsparungen reduziert werden kann und es möglich sein sollte, einen Teil des Betrags durch die Steigerung der Einnahmen, z. B. durch zusätzliche Sponsorengelder, zu erbringen. Darüber hinaus ist die Stadt Stuttgart bezüglich einer Co-Finanzierung bereits auf das Land Baden-Württemberg zugegangen. Für die zusätzliche zweckgebundene Förderung der Tanzsparte „Gauthier Dance“ des Theaterhauses Stuttgart e. V. stellt die Stadt Stuttgart in den Jahren 2012 und 2013 Finanzmittel in Höhe von 180.000 EUR zur Verfügung.



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