Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 584/2023
Stuttgart,
07/03/2023



Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA ION)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
19.07.2023
20.07.2023



Beschlußantrag:

1. Von der Entwicklung im Bereich der UMA ION wird Kenntnis genommen. 2. Der befristeten Bereitstellung von weiterhin 15 Plätzen in der Kupferstr. 29 und 20 Plätzen in der Wollinstr. 4 im Bereich der UMA ION und dem damit verbundenen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 38,35 VZK bis zum 31.12.2025 wird zugestimmt. 3. Dem zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 24,9 VZK im Zuge der Bereitstellung von weiteren 25 Plätzen im Bereiche der UMA ION verbunden mit der Inbetriebnahme eines zusätzlichen Standortes in der Siemensstraße 43 wird zugestimmt. 4. Zur Abdeckung des zusätzlichen Platzbedarfs in Höhe von 20 Plätzen und dem damit verbundenen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 18,25 VZK zur Einrichtung eines Stellenpools bzw. zur Abdeckung der Quarantänevorschriften im Bereich der UMA ION wird zugestimmt. 5. Es wird zugestimmt, die vorhandene 1,0 VZK in S17 SuE (510.6022.001) zur Unterstützung der Leitung für den gesamten ION Bereich in der Kernerstr. 36 einzusetzen. 6. Dem bis 31.12.2025 befristeten Personalbedarf im Umfang von 12,2 VZK für das Sachgebiet UMA (1,0 VZK Sachgebietsleitung 510.3064.0014, 5,0 VZK Sozialarbeit, 0,7 VZK Alterseinschätzung, 4,0 VZK Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) UMA, 1,5 VZK Sekretariat) wird zugestimmt. 7. Dem bis 31.12.2025 befristeten Personalbedarf im Umfang von 0,5 VZK in EG11 TVöD für den Bereich Entgeltfinanzierung und 2,0 VZK in A11 für den Bereich der Amtsvormundschaften wird zugestimmt. 8. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die unter Beschlussziffer 3, 4 und 6 benannten Personalbedarfe, ab sofort bis zum 31.12.2023 Personal im Umfang von 49,15 VZK zu beschäftigen. 9. Liegt der Auslastungsgrad der UMA ION über eine Zeitdauer von drei Monaten bei über 115 %, wird die Verwaltung ermächtigt, zur Schaffung weiterer Plätze zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden. 10. Die Personal- und Sachaufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633 – Förderung der Erziehung (HzE) gedeckt. Den entsprechenden überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 – sowie im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2024 – wird, wie im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt über Mehrerträge bei Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen im selben Amtsbereich.



Begründung:


Zu Beschlussziffer 1: Aktuelle Sachlage und Entwicklung im Bereich der UMA ION

Seit August 2021 zeichnet sich ein deutlicher Anstieg an Aufnahmen im Bereich der UMA ION ab. Dieser Trend setzte sich 2022 in einem noch wesentlich stärkeren Maße fort. Aufgrund der multiplen Problemlage in der gesamten ION (Stuttgarter ION und UMA ION) und den weiterhin prekären Bedingungen in vielen Teilen der Welt ist ein Ende des Anstiegs nicht absehbar. Ein Sinken der Zahlen ist in absehbarer Zukunft nicht erkennbar.

Der durchschnittliche monatliche Auslastungsgrad in der UMA ION beträgt im Zeitraum von August 2022 bis Mai 2023 222 %. Dieser Auslastungsgrad entspricht einem Platzbedarf von durchschnittlich 78 Plätzen. Derzeit stehen aufgrund Beschlusslage 35 Plätze für die UMA ION zur Verfügung. Aus diesem Grund bestand und besteht auch weiterhin ein dringender Handlungsbedarf im Bereich der UMA ION, um die Garantenstellung des Jugendamtes bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sicherzustellen. Damit soll eine Überlastung des gesamten Stuttgarter Inobhutnahmesystems vermieden werden. Aus diesem Grund wurde bereits von der Ermächtigungsgrundlage aus der Beschlussziffer 3 der GRDrs 192/2022 Gebrauch gemacht. Am Bedarf orientiert wurden entsprechend 25 Plätze am Standort Siemensstraße 43 geschaffen und hierfür das pädagogische Personal außerhalb des Stellenplans beschäftigt. Der darüber hinaus benötigte Bedarf wurde über die Stuttgarter ION bzw. andere Standorte abgedeckt.

Zu Beschlussziffer 2 und 3:

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung und unter Berücksichtigung des Auslastungsgrades gehen wir von einem durchschnittlichen Platzbedarf von rund 80 Plätzen aus. Aus diesem Grund werden die vorhandenen Standorte Kupferstr. 29 mit 15 Plätzen und Wollinstr. 4 mit 20 Plätzen für den Bereich UMA ION weiterhin benötigt. Insgesamt ergibt dies einen Stellenbedarf von 38,35 VZK. Folglich sollen an 36,35 VZK die KW-Vermerke bis 01/2026 verlängert werden. Ferner sollen 2,0 VZK mit KW 01/2026 geschaffen werden und bei 2,0 VZK der KW-Vermerk 01/2024 vollzogen werden (siehe Anlage 1). Durch diese Schaffung gegen Streichung können die Gruppenleitungen entsprechend der Beschlussziffer 3 der GRDrs 616/2022 eingerichtet werden.

Darüber hinaus werden für den bereits in Betrieb genommenen Standort Siemensstr. 49 mit 25 Plätzen Stellen im Umfang von insgesamt 24,9 VZK benötigt. Hierfür sollen 24,9 VZK mit KW 01/2026 geschaffen werden (siehe Anlage 1).

Zu Beschlussziffer 4: Personalpool

Wie eingangs beschrieben besteht darüber hinaus ein weiterer Platzbedarf von ca. 20 Plätzen. Dieser schwankende Mehrbedarf wird in Form von Überbelegungen an den vorhandenen Standorten für die UMA ION und am Standort der Stuttgarter ION aufgefangen. Zur Absicherung des gesamten ION Systems soll ein Personalpool im Umfang von 18,25 VZK mit KW 01/2026 geschaffen werden. Dieser Personalpool soll 16,6 VZK pädagogisches Personal (0,83 x 20 Plätze = 16,6 VZK), 1,0 VZK Hauswirtschaft und 0,65 VZK Sekretariat beinhalten (siehe Anlage 1). Der Personalpool kann flexibel nach Bedarf an den vorhandenen Standorten bzw. bei kurzfristiger Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten eingesetzt werden.

Darüber hinaus kann dieser Personalpool auch zur Einhaltung der Quarantänevorschriften herangezogen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der medizinische Bedarf bei den UMA im Schnitt stark gestiegen ist. Der Anstieg an behandlungsbedürftig Krankheiten (z. B. Krätze, Tuberkulose, Covid-19), ergab die Notwendigkeit einer Quarantäneunterbringung für ausführlichere Untersuchungen sowie daraus resultierende Behandlungen. Hier konnte von Ende November 2022 bis Ende März 2023 in Kooperation mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt eine Quarantäne-Erstaufnahme in der Jugendherberge Neckarpark durchgeführt werden (vgl. GDRrs 723/2022). Unterstützt wurde dies durch eine Fieberambulanz zur ärztlichen Versorgung vor Ort und den Malteser Hilfsdienst für die medizinisch-pflegerische Betreuung. Aktuell muss die Quarantäne-Erstaufnahme am Standort der Stuttgarter ION in der Kernerstraße durchgeführt werden (was dort wiederum die räumliche Notsituation insgesamt verstärkt). Die Quarantäne-Erstaufnahme soll künftig in der Siemensstraße 49 erfolgen. Hierfür werden zusätzliche pflegerisch-medizinische Ressourcen zur Versorgung der erkrankten jungen Menschen benötigt, welche der Malteser Hilfsdienst abdecken kann.

Durch die Einrichtung eines Personalpools kann auf kurzfristige Schwankungen und Platzbedarfe/Quarantänebedarfe flexibler reagiert werden. Aus der Vergangenheit heraus hat sich gezeigt, dass der permanente Auf- und Abbau von neuen Standorten auch unter dem Blickwinkel des bestehenden Fachkräftemangels eine echte Herausforderung darstellt.

Zu Beschlussziffer 5:

Mit der Beschlussvorlage 616/2022 (Beschlussziffer 3) war geplant, die Sachgebietsleitungsebene im Bereich der gesamten ION aufzulösen und für alle vorhandenen fünf Gruppen der gesamten ION Gruppenleitungen in S16 SuE mit 50 % Freistellung einzurichten (Schaffung gegen Streichung). Hierfür sollte 1,0 VZK in S17 SuE aus der Stuttgarter ION Kernerstr. 36 (510.6022.001) gestrichen werden. An 1,0 VZK in S17 SuE aus der UMA ION Kupferstr. 43 (510.6027.001) und 1,0 VZK Ermächtigung in S17 SuE aus der UMA ION Wollinstr. 4 (060.5100.010) soll jeweils der KW-Vermerk 01/2024 vollzogen werden.

Zwischenzeitlich hat sich der Bedarf in Bezug auf die personelle Ausstattung aufgrund der gestiegenen Zahlen im Bereich der UMA ION verändert. Es muss auf immer wiederkehrende multiple Problemlagen in der gesamten ION und den prekären Bedingungen in vielen Teilen der Welt permanent reagiert werden. Aus diesem Grund benötigt es eine Unterstützung für die Bereichsleitung der gesamten ION, hinsichtlich der Gesamtkoordination der Belegungssteuerung, der Personalsteuerung/-gewinnung, der Einarbeitungssteuerung, insbesondere auch im Hinblick auf die Einrichtung des Personalpools gemäß Beschlussziffer 4.

Für diesen Bedarf kann - entgegen der ursprünglichen Planung - die 1,0 VZK in S17 SuE aus der Stuttgarter ION Kernerstr. 36 (510.6022.001) nicht gestrichen werden. Diese wird zwingend für die Unterstützung der Bereichsleitung benötigt.


Zu Beschlussziffer 6:

Aufgrund der Beschlussvorlage 411/2021 und 192/2022 stehen im Sachgebiet UMA 12,2 VZK befristet bis 31.12.2023 zur Verfügung (1,0 VZK Sachgebietsleitung, 5,0 VZK Sozialarbeit, 0,7 VZK Alterseinschätzung, 4,0 VZK WJH UMA, 1,5 VZK Sekretariat). Dies entspricht bei Weitem nicht dem tatsächlichen Personalbedarf. Aus diesem Grund werden diese Stellen zwingend weiter benötigt und somit soll der KW-Vermerk auf 01/2026 verlängert werden.

Zur Abdeckung des zusätzlichen vordringlichen Personalbedarfs werden darüber hinaus für das Sachgebiet UMA weitere 6,0 VZK benötigt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Aus diesem Grund müssen die vorgenannten Stellen (6.a – 6.d) im Umfang von 6,0 VZK mit KW-Vermerk 01/2026 geschaffen werden.

Es gibt mehrere Ursachen für den gestiegenen Mehrbedarf an personellen Ressourcen. Ein Auslöser hierfür ist, wie aus der folgenden Tabelle entnommen werden kann, der kontinuierliche Anstieg von ankommenden UMA in Stuttgart.

2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Aufnahmen
gesamt
1.052
464
228
139
99
105
174
471
davon in Stuttgart
zu versorgen
364
167
43
32
21
39
75
146

Dies zeigt auf, dass wir das Niveau von 2016 bereits überschritten haben. 2023 wurden bis Ende April 120 UMA aufgenommen. Erfahrungsgemäß sind dies die Monate mit niedrigeren Aufnahmen.

Darüber hinaus sind in diesem Arbeitsbereich permanent Anpassungen an gesetzliche Veränderungen vorzunehmen, in der Folge Verfahrensabläufe anzupassen sowie Prozesse zu optimieren. Besonders im Bereich der Alterseinschätzung müssen die Arbeitsabläufe optimal funktionieren, um den Abfluss in der Inobhutnahme zu gewährleisten. Gerade bei steigenden Flüchtlingszahlen ist dies von immens hoher Bedeutung, besonders im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Alterseinschätzung. Zur Erfüllung dieser Rahmenbedingungen bedarf es an zwei Tagen wöchentlich Alterseinschätzungskommissionen, die sich jeweils aus vier Mitgliedern zusammensetzen. Diese Mitglieder dürfen nicht in der Fallverantwortlichkeit sein. Somit werden insgesamt 0,8 VZK in S15 SuE zwingend benötigt und soll der KW-Vermerk an 0,7 VZK auf 01/2026 verlängert sowie 0,1 VZK in S15 SuE mit KW 01/2026 geschaffen werden.

Derzeit ist das Sachgebiet UMA inkl. WJH UMA im Beratungszentrum (BZ) Vaihingen integriert und sprengt schon mit dem aktuellen Stellenumfang die Leitungsspanne von 1:16. Zu den vorhandenen 12,2 VZK sollen weitere 6,0 VZK geschaffen werden. Aus diesem Grund soll dieses Sachgebiet aus dem BZ Vaihingen rausgelöst werden. Ziel ist es, wie 2016 wieder eine neue Dienststelle zu bilden, die der Abteilungsleitung direkt unterstellt wird. Zur Umsetzung dieser organisatorischen Veränderung kann die mit der GRDrs 192/2022 geschaffene 1,0 VZK in A12 mit KW 01/2024 verwendet werden. Der KW-Vermerk ist auf 01/2026 zu verlängern.

Zu Beschlussziffer 7:

Für den Bereich der Entgeltfinanzierung ergibt sich weiterhin ein zwingender Personalbedarf in Höhe von 0,5 VZK in EG11 TVöD (510.3001.050). Somit soll der KW-Vermerk 01/2024 auf 01/2026 verlängert werden.

Die vorhandenen 2,0 VZK in A11 mit KW 01/2024 (060.5100.120 und 060.5100.121) für den Bereich der Amtsvormundschaften werden ebenso dringend benötigt, um den Fallzahlenschlüssel von 1:35 (GRDrs 701/2022 Beschlussziffer 1) nicht zu überschreiten. Die Ressourcen zur Übernahme von Amtsvormundschaften bei der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e. V. (AGDW e. V.) sind bereits ausgeschöpft. Ohne die Verlängerung der vorhandenen 2,0 VZK in A11 mit KW 01/2024 auf KW 01/2026 kann der gestiegene Bedarf nicht abgedeckt werden und würde dies zu einem Fallzahlenschlüssel von 1:43 führen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation der Entgeltsätze, um eine Kostendeckung in der ION UMA zu erzielen, basiert auf einem Auslastungsgrad von 85 %.

Auf dieser Grundlage sind die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 1.620.195 EUR für den Standort Kupferstr. 29 und 2.126.615 EUR für die Wollinstr. 4 im Doppelhaushalt 2022/2023 im Wege einer unechten Deckung über Entgeltsätze finanziert.

Die kalkulierten jährlichen Aufwendungen für den Standort Siemensstr. 43 (gem. Beschlussziffer 3) in Höhe von voraussichtlich 2.541.965 EUR und 1.264.115 EUR für den Personalpool (gem. Beschlussziffer 4) führen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103636 zu Mehraufwendungen (siehe Anlage 2), die über Mehrerlöse in demselben Amtsbereich im Wege einer unechten Deckung finanziert werden.

Gesamtkostenübersicht
Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen 5.542.960 EUR
Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 1.395.940 EUR
Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 49.570 EUR
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen 564.420 EUR

Da die o. g. Mehrerlöse aus dem Amtsbereich 5103633 finanziert werden entstehen in diesem Amtsbereich zunächst überplanmäßige Mehraufwendungen.

Diese können im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103633 über die Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen refinanziert werden und sind somit haushaltsneutral.

Die weiteren nicht über Entgeltsätze finanzierten Personalbedarfe (siehe Beschlussziffer 6 und 7) führen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103636, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen voraussichtlich zu überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jahr 2023 (ab September 2023) in Höhe von 145.735 EUR und in 2024 in Höhe von 582.940 EUR.

Wie nachfolgend aufgezeigt, ist bereits bei einem Auslastungsgrad von 85 % die gesamte ION UMA (ohne den Fachdienst/Verwaltung) finanziert (siehe hierzu auch Anlage 2).


Berechnung Refinanzierung
mit einem Entgeltsatz
von 331,20 € pro Tag
Summe Einnahmen
für drei Standorte inkl. Stellenpool
Deckungsbeitrag
bei einer Auslastung von 85 %
8.220.384,00 €
667.494,00 €
bei einer Auslastung von 100 %
9.671.040,00 €
2.118.150,00 €
bei einer Auslastung von 115 %
11.121.696,00 €
3.568.806,00 €

Demzufolge ist die Finanzierung der unter Beschlussziffer 6 und 7 dargestellten Personalaufwendungen für den Fachdienst/Verwaltung mit steigendem Auslastungsgrad durch die Heranziehung der daraus resultierenden Mehrerträge möglich. Bereits ab einem Auslastungsgrad von 100 % sind die gesamten Personalaufwendungen finanziert.

Erforderlichenfalls erstellt die Verwaltung zum jeweiligen Jahresabschluss eine Vorlage zur Deckung der nicht durch Mehrerträge finanzierten Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben bei der Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

--

Erledigte Anträge/Anfragen

--



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

2




zum Seitenanfang