Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 324/2010
Stuttgart,
05/20/2010



Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Satzung über die 1. Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
22.06.2010
24.06.2010
29.06.2010
30.06.2010
01.07.2010



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- wird im Wesentlichen wie folgt erweitert:

Im Osten durch die Flste. 457, 460 und 461 teilweise und durch die Flste. 1000, 1032/1, 1048, 1044.

Im Westen durch die Flste. 1593/1 und 1785 Löwentorstraße, 1592 und 1793 Sigmund-Lindauer- und Sparrhärmlingweg.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 10. Mai 2010. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Die Gebietsgröße beträgt neu rd. 77,2 ha.
§ 2
Durchführungsfrist

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb der Frist von 15 Jahren, das heißt bis 31. Dezember 2021, durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.
§ 3
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 4
Genehmigungspflicht

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.



Begründung:


Die am 28.03.2006 beschlossenen und im folgenden durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen im Stadtteil Hallschlag hatten zum Ergebnis, dass das gesamte Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet im Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ förmlich festgelegt werden sollte. Als Förderrahmen wurden rd. 10 Mio. € errechnet. Mit Förderbescheid vom 09.07.2007 wurden rd. 3,34 Mio. € zur Verfügung gestellt. Auf den reduzierten Förderrahmen angepasst, wurde das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- im Programmjahr 2007 mit rd. 70,6 ha für den Bereich Wohngebiet Hallschlag, die Schulen und das Römerkastell förmlich festgelegt.

Ab 2009 hat sich gezeigt, dass insbesondere auch die bisher nicht im Sanierungsgebiet befindlichen Freiflächen des Travertinparkes und deren Aufwertung das Erreichen der Sanierungsziele wesentlich unterstützt. Die Flächen des Jugendhauses Hallschlag sollen ebenso aufgenommen werden, da sich hier Aufwertungsmaßnahmen konkretisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, das
Sanierungsgebiet entsprechend zu erweitern.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ zunächst mit einem Förderrahmen von rd. 3,34 Mio. € im Programmjahr 2007 aufgenommen. Ein Aufstockungsantrag wurde gestellt und im April 2009 in Höhe von rd. 1,16 Mio. € bewilligt. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2013 enthalten. Mit Brief des Wirtschaftsministers vom 21.04.2010 wurden weitere Finanzhilfen in Höhe von 500 T€ (60%) bewilligt (GRDrs 339/2010).


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-




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Anlage 1 zur GRDrs. 324-2010.png