Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 937/2021
Stuttgart,
11/19/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Rosensteinquartier – Planung neuer Schulstandorte

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rosensteinquartier entsteht durch die umfangreichen Aufsiedlungen der zusätzliche Bedarf für 5 Grundschulen und 4 weiterführende Schulen, um ein ausreichendes öffentliches Schulangebot zur Erfüllung der Schulpflicht sicherzustellen. Diese Schulstandorte werden voraussichtlich auf 2 Campus-Arealen und 3 Einzelstandorten realisiert. Die Beplanung dieser großen Anzahl an neu zu entwickelnden Schulstandorten mit hoher Komplexität erfordert zu gegebener Zeit finanzielle und personelle Ressourcen, um eine bedarfsgerechte und zeitlich passgenaue Schulentwicklung im Rosensteinquartier zu gewährleisten. Im Rahmen des weiteren Projektlaufs werden die Bedarfe fortlaufend überprüft und aktualisiert.

Die Finanzierung von schulischen Machbarkeitsstudien ist nicht explizit im Gesamtbudget (15 Mio. EUR) der Planung Stuttgart Rosenstein vorgesehen. Entsprechend des Antrags 691/2021 ist es jedoch möglich, eine Anfinanzierung von schulischen Vorhaben aus dieser Pauschale zu finanzieren. Der in Zukunft entstehende Mittelbedarf beim Schulverwaltungsamt wird bis zum DHH 2024/2025 erneut überprüft und erforderlichenfalls angemeldet.

Das Aufsiedlungsareal Stuttgart Rosenstein ist auf mehrere Teilgebiete (A, B. C) aufgegliedert, zu denen parallel die Planungen laufen. Im Rahmen von interdisziplinären Projektgruppen (IPG) wird unter der Projektleitung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen gemeinsam mit allen betroffenen Ämtern und dem Architekturbüro asp Architekten die Bedarfsplanung und die konzeptionelle Vernetzung der verschiedenen Ressorts (Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport etc.) abgestimmt und fortlaufend weiterentwickelt. Zu den einzelnen Teilgebieten werden die jeweiligen schulischen Bedarfe ermittelt und sukzessive Bebauungspläne entwickelt. Wenn diese Parameter feststehen, ist eine Bemessung der Grundstücksflächen und die Erstellung erster Testentwürfe für die Schulstandorte der nächste Schritt.

Die Teilgebiete werden nicht solitär betrachtet, sondern stehen im Kontext des Innenstadtbezirks Nord, insbesondere im Hinblick auf die bereits bestehenden Grundschulstandorte und den zugehörigen Schulbezirken, und im Kontext des gesamten Stadtgebietes in Bezug auf die Versorgung mit weiterführenden Schulstandorten. Das Hinzukommen neuer Grundschulstandorte auf dem Areal Stuttgart Rosenstein wird sich auf den Zuschnitt auch der umliegenden bestehenden Grundschulbezirke auswirken. Da die Zeiträume der verschiedenen Aufsiedlungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht belastbar geplant sind, können die Schulbezirke derzeit noch nicht (neu) festgelegt werden.

An den vorhandenen Schulstandorten gibt es keine Kapazitäten für das hinzukommende Aufsiedlungsaufkommen. Daher ist von Beginn an die Schaffung von neuen Schulstandorten erforderlich. Bis 2027 soll auf dem Teilgebiet C1 erste Wohnbebauung realisiert werden. D.h. zu diesem Zeitpunkt werden Schulstandorte im Rosensteinquartier oder bis zu deren Realisierung geeignete interimistische Schulnutzungsoptionen benötigt, für die es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Lösung gibt.

Ausgehend von einer durchschnittlichen Planungs- und Bauzeit anhand vergleichbarer Schulneubauprojekte ist zwischenzeitlich in der Regel vom ersten Projektentwicklungsschritt (so genannte Phase 0) bis zur Baufertigstellung mit bis zu 9 Jahren zu rechnen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

389/2021 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 691/2021 SPD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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