Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5722-07
GRDrs 150/2014
Stuttgart,
04/15/2014



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Zuschuss zum Sportbauvorhaben des SSV Zuffenhausen e. V.
- Erneuerung der Filtertechnik im vereinseigenen Freibad




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.05.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Sport- und Spielverein Zuffenhausen e. V. wird zur Erneuerung der Filtertechnik seines vereinseigenen Freibads an der Hirschsprungallee im Stadtbezirk Zuffenhausen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 330.000 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungs­bescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2012 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 330.000 EUR, davon 160.000 EUR Regelzuschuss und 170.000 EUR Sonderzuschuss, wird im Teilfinanzhaushalt 2014 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.


Begründung:


1. Angaben zum Verein Der Verein SSV Zuffenhausen, der im Jahre 2009 aus der Fusion der Vereine NHV
Zuffenhausen, TSV Zuffenhausen und SG Zuffenhausen hervorgegangen ist, hat im Sommer 2013 erfolgreich eine weitere Fusion mit dem FV Zuffenhausen

abgeschlossen und dessen Mitglieder aufgenommen. Derzeit (Stand zum 01.01.2014) hat der Verein 3.322 Mitglieder. Davon sind 1.033 (~31,1 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Der Verein macht seinen Mitgliedern in zehn Abteilungen Sportangebote in Aquapower, Badminton, Bandscheibengymnastik, Beachvolleyball, Eltern-Kind-Turnen, Entspannungstraining, Faustball, Fußball, Fitnesstraining, Gymnastik, Gymnastik für Kinder, Handball, Karate, Kinderschwimmen, Kinderturnen, Radsport, Rope-Skipping, Schach, Stretching, Tai-Chi, Tanzen, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Volleyball, Wassergymnastik, Wirbelsäulengymnastik und Yoga.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Die unabweisbare Sanierung der technischen Einrichtungen zur Wasseraufbereitung und Filterung des Beckenwassers im vereinseigenen Freibad („Bädle“) im Sportgebiet Schlotwiese ist mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 400.000 EUR veranschlagt.

Das seit 1933 bestehende vereinseigene Freibad des SSV Zuffenhausen beinhaltet ein Schwimmerbecken (25,0 m x 12,5 m) mit einer Wassertiefe von 1,40 m bis 1,80 m, ein Nichtschwimmerbecken (14,0 m x 14,0 m) mit Wassertiefen von 0,90 m bis 1,40 m, Planschbecken (Durchmesser 6,0 m) mit 0,0 m bis 0,25 m Tiefe und seit Fertigstellung der Erweiterung im Jahr 2009 auch ein Kinderbecken mit Spielmöglichkeiten.

Die technischen Anlagen zur Wasseraufbereitung (Baujahr 1985) haben die übliche Lebensdauer bereits deutlich überschritten, womit das Risiko eines Ausfalls von Tag zu Tag größer wird. Zudem entsprechen die eingesetzten Anlagenkomponenten und Betriebsstoffe nicht mehr den aktuellen Normen und Anfordernissen. Zum Beispiel können die Grenzwerte für gebundenes Chlor nur noch mit großer Mühe und erhöhtem Aufwand eingehalten werden.

Das Freibad des SSV Zuffenhausen trägt der Nachfrage in weiten Teilen des Stuttgarter Nordens und damit weit über die Grenzen Zuffenhausens hinaus Rechnung. Diese Nachfrage kann von den städtischen Bädern alleine nicht befriedigt werden. Das Bad ist deshalb auch fester Bestandteil der Bäderkonzeption der Landeshauptstadt (vergleiche hierzu auch die GRDrs 793/2007 und 11/2008).


2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

- Filteranlagen für Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken
- Erneuerung Plattenwärmetauscher
- Neue Anlage zur Chlorgasdosierung
- Ersatz der veralteten Steuerungselektronik
- Rohwasserpumpen mit Armaturen
- Anpassung der Anschlüsse an bestehende Anlagen
- Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altanlagenteile

Aufgrund des für September 2014, unmittelbar nach Beendigung der Freibadsaison, vorgesehenen Baubeginns, ist es erforderlich, dass der SSV Zuffenhausen bereits jetzt durch einen Gemeinderatsbeschluss Planungssicherheit erhält, um die umfangreichen Vorarbeiten (Ausschreibung, Auftragsvergabe) in Auftrag geben zu können.


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung:

Nach der mit dem Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB) abgestimmten und als plausibel anerkannten Kostenberechnung verursacht das Vorhaben ohne gesetzliche Mehrwertsteuer eine voraussichtlichen Aufwand von rund 400.000 EUR.

Diese Kosten sollen durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 330.000 EUR (82,5 % der Baukosten) setzt sich zusammen aus der Regelförderung (160.000 EUR = 40 % der Gesamtkosten) entsprechend den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt sowie einer vom Gemeinderat bereits im Rahmen des Haushalt beschlossenen Sonderförderung in Höhe von 170.000 EUR (42,5 %).

· WLSB-Zuschuss
70.000 EUR
· städtischer Zuschuss insgesamt
330.000 EUR
Gesamtfinanzierung
400.000 EUR

Die Absicht des SSV Zuffenhausen e. V. zur Erneuerung der Filtertechnik im vereinseigenen Freibad, dient der Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs und trägt den Bedürfnissen der Sporttreibenden im Einzugsgebiet des Vereins Rechnung. Darüber hinaus trägt der Verein zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung im Stuttgarter Norden mit Wasserflächen zur Sport- und Freizeitgestaltung bei. Damit kann er auch weiterhin seine im Rahmen des Stuttgarter Bäderkonzepts verankerte Aufgabe erfüllen. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Ziff. 2.3.1) gerechtfertigt.

Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 330.000 EUR. Die Auszahlung des Regelzuschusses in Höhe von 160.000 EUR und des Sonderzuschusses in Höhe von 170.000 EUR erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2014 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.



Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich ab dem Jahr 2016) durch eine Kreditaufnahme zwischenfinanzieren zu können.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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