Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
371/2014
GZ:
Sitzungstermin: 16.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2014/2015

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 02.07.2014, öffentlich, Nr. 195
Gemeinderat vom 03.07.2014, öffentlich, Nr. 114
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 17.06.2014, GRDrs 371/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse der freien Träger der Wohlfahrtspflege in Stuttgart (ohne die Kindertageseinrichtungen) an das Ergebnis des Tarifabschlusses 2014/2015 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von 223.900 EUR für 2014 sowie im Jahr 2015 in Höhe von 470.100 EUR wird zugestimmt. Die Mittel werden 2014 und 2015 überplanmäßig für die Teilhaushalte 500-Sozialamt, 510-Jugendamt und 530-Gesundheitsamt bewilligt und durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve gedeckt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei den Trägern vorzunehmen, die der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass sie die Tariferhöhung 2014/2015 tatsächlich umsetzen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Auszüge der E-Mails, die die Verwaltung im Nachgang zur Verwaltungsausschusssitzung vom 02.07.2014 von den kirchlichen Trägern zu den Einstellungskriterien erhalten hat, sind dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BMin Fezer wird einführend angemerkt, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.07.2014 seien aus der Mitte des Ausschusses weitere Informationen über die Einstellungsrichtlinien der freien Träger erbeten worden. Diese habe die Verwaltung den Fraktionen mittlerweile übersandt. Zusammengefasst gehe aus diesen umfangreichen Unterlagen hervor, dass sich die Träger, mit denen die Stadt zusammenarbeitet, an das Antidiskriminierungsgesetz halten. Somit sehe die Verwaltung keine weiteren Hindernisse bei der Umsetzung des Beschlussantrages.

Von StR Stopper (90/GRÜNE) wird Zustimmung zum Beschlussantrag in der heutigen Sitzung signalisiert. Ebenfalls zustimmend äußern sich die StRinnen Ripsam (CDU), Dr. Blind (SPD), von Stein (FW) und StR Rockenbauch (SÖS und LINKE), wobei sich die StRinnen Ripsam und von Stein darauf berufen, dass sich ihre Fraktionen schon vor 14 Tagen in der Lage gesehen haben, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Zu der in einigen Stellungnahmen der Träger geäußerten Verwunderung bzw. Empörung über die Verzögerung bei der Anpassung der Förderung stellt StR Stopper vor dem Hintergrund des in den Haushaltsplanberatungen Beschlossenen klar, seine Fraktion habe schon einen Zusammenhang zwischen Anpassungsvorlage und Einstieg in die Diskussion / Herstellung von Transparenz gesehen. Obwohl man dieses der Verwaltung vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.07.2014 mitgeteilt hat, seien die erforderlichen Unterlagen nicht in der nun erfolgten Form vorgelegt worden. Daher habe eine Vertagung stattgefunden. Die Verzögerung hat aus seiner Sicht die Verwaltung zu verantworten. StRin Dr. Blind unterstreicht, dass die Unterschiede der kirchlichen Träger gegenüber der Stadt bei den Anstellungskriterien durch den Tendenzschutz gedeckt sind. Dies dürfe in Zukunft nicht mehr mit der Anpassung der Förderung nach Tarifabschlüssen gekoppelt werden. Vielmehr gehöre dieses weiterhin gesellschaftlich diskutiert. Dass seitens der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler der Tendenzschutz respektiert wird, unterstreicht StRin von Stein. Für StR Rockenbauch liegt nun - im Gegensatz zur letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses - Transparenz vor. Die Reaktion der Kirchen mache deutlich, dass die von StRin Dr. Blind angemahnte gesellschaftliche Diskussion dringend erforderlich ist, um bei den Kirchen zeitgemäße Regelungen einzuführen (z. B. keine Kündigungen mehr bei Ehescheidungen). Vielen katholischen Christen, so StRin Dr. Blind, gefalle bekanntermaßen der Umgang mit Geschiedenen durch die katholische Kirche nicht. Darüber werde aber nicht in Stuttgart, sondern auf höheren Ebenen entschieden. Dies bittet sie StR Rockenbauch zur Kenntnis zu nehmen.


Nachdem EBM Föll gegenüber StR Rockenbauch auf die EuGH-Rechtsprechung verweist, verzichtet BMin Fezer angesichts bereits stattgefundener Diskussionen auf Ausführungen zur rechtlichen Grundlage des Beschlussantrages. Sie merkt an, die Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten des Stuttgarter Gemeinderates und den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des EuGH erklären auch das in den Schreiben der freien Träger zum Ausdruck gekommene Unverständnis. Im Interesse aller, die für die soziale Landschaft in Stuttgart in der Verantwortung stehen, müsse es darum gehen, dass die freien Träger und die Stadt ein gutes Miteinander pflegen, das auf dem Respekt vor den rechtlichen Grundlagen in Stuttgart, in Deutschland und Europa beruht. Dieser Respekt bedeute auch die Anerkennung seitens der Stadt, dass sich die kirchlichen Träger, mit denen vertrauensvoll zusammengearbeitet wird, auf dem Boden des Rechts bewegen bzw. ab das Antidiskriminierungsgesetz halten. Auf dieser Grundlage müsse es im Interesse des Gemeinderates und der Stadtverwaltung sein, die bisherige gute Zusammenarbeit fortzusetzen. Man könne sich bei Besuchen der Einrichtungen der freien Träger davon überzeugen, dass keine Diskriminierungen stattfinden.

Im Verlauf der Diskussion moniert StR Kanzleiter, dass seitens der Verwaltung die Fraktionen nicht über die bereits auf gutem Niveau laufenden Gespräche zwischen freien Trägern und der Stadtverwaltung über Fördergrundsätze informiert wurden. Dabei zitiert er die Ziffer 4 des Antrags Nr. 106/2014 wie folgt:

Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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