Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
581
10
VerhandlungDrucksache:
1091/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 16.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Maßnahmenkatalog Nothilfe-Förderfonds Kultur
- 2. Tranche

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 03.12.2020, GRDrs 1091/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschüttung von Nothilfen im Zuge der zweiten Tranche in Höhe von 66.000 EUR zur Kenntnis. Zuwendungsempfänger sind überwiegend Vereine und Institutionen, die keine Anträge auf Überbrückungshilfen stellen konnten. Hiervon betroffen sind Einrichtungen mit rein ehrenamtlichen Strukturen bzw. mit fehlender "wirtschaftlichen Tätigkeit am Markt".

2. Die gemeinsame Nutzung corona-konformer Spielstätten wurde aufgrund des erneuten Veranstaltungsverbots im Kulturbereich nicht im vollen Maße ausgeschöpft. Von den bereitgestellten 360.000 EUR konnten rund 160.000 EUR eingesetzt werden, um Mietkosten zu subventionieren. Die restlichen 200.000 EUR werden zur Bezuschussung von Mietkosten bei Zwischennutzungen sowie zur Unterstützung temporärer Open-Air-Bühnen im Innenstadtbereich im Frühjahr 2021 genutzt.

3. Um die Arbeit der Stuttgarter Künstler*innen auch 2021 konstruktiv zu begleiten, werden weitere 42 Stipendien zu 1.200 EUR/Monat für die Dauer von mindestens drei Monaten ausgeschrieben, ggf. mit der Möglichkeit eines verlängerten Zeitraums (126 Stipendienmonate insgesamt). Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 160.000 EUR werden im Rahmen der Nothilfe-Mittel bereitgestellt.

4. Die Aufwendungen in Höhe von 426.000 EUR (Summe aus Ziffer 1-3) werden im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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