Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 500/2021
Neufassung
Stuttgart,
07/12/2021


Stuttgarter Musikschule "Musik für alle"
- Bericht zum aktuellen Stand -




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021

Bericht:

Musik leistet einen wichtigen Beitrag zur kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern. Diverse Studien und die tägliche Erfahrung in Schulen zeigen, dass Kinder durch die Beschäftigung mit Musik konzentrierter und aufnahmefähiger sind.
Musik hat einen positiven Einfluss auf die Gesamtentwicklung.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat zum Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen, das Bildungskooperationsprojekt „Musik für alle“ zunächst an fünf Stuttgarter Ganztagsgrundschulen einzuführen (GRDrs 452/2017 und 1048/2017). Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde das Bildungskooperationsprojekt auf fünf weitere Grundschulen nochmals ausgedehnt (GRDrs 461/2019). Damit wird die musikalische Kompetenzvermittlung von Grundschülern gefördert und Kinder an das aktive Musizieren herangeführt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass „Musik für alle“ eine ideale Ergänzung des schulischen Unterrichtscurriculums darstellt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, die dieses Bildungskooperationsprojekt einführen konnten, waren damit sehr zufrieden.

Das Bildungskooperationsprojekt „Musik für alle“ richtet sich an die derzeit 45 Ganztagsgrundschulen Stuttgarts. Insgesamt konnte das Projekt bisher an 10 Ganztagsgrundschulen eingeführt werden.

Bei der ersten Ausschreibung wurden fünf Ganztagsgrundschulen in das Kooperationsprojekt aufgenommen: Die Wilhelmsschule in Untertürkheim, die Grundschule in Obertürkheim, die Filderschule in Degerloch, die Pestalozzischule in Vaihingen und die Bachschule in Feuerbach.

Mit der zweiten Ausschreibung konnten die Pelikanschule in Neugereut, die Riedseeschule in Möhringen, die Carl-Benz-Schule in Bad Cannstatt, die Grundschule Kaltental in Stuttgart-Süd und die Lerchenrainschule in Stuttgart-Süd (in Vorbereitung auf die Entwicklung zur musikbetonten Grundschule) in das Projekt mit einbezogen werden. An den erstgenannten fünf Grundschulen startete das Projekt 2019 mit jeweils zwei Klassen mit der musikalischen Grundausbildung, um im Folgejahr mit dem einjährigen Instrumental- und Vokalunterricht fortzufahren. Die mit der zweiten Ausschreibung festgelegten Grundschulen starten aufgrund der Coronapandemie zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass spätestens 2022 alle fünf Grundschulen der zweiten Tranche, nach eingeführter musikalischer Grundausbildung im Herbst dieses Jahres, mit dem Instrumental- und Vokalunterricht beginnen werden.


Alle Grundschulen wurden aufgrund eines Interessenbekundungsverfahrens von der
Lenkungsgruppe, bestehend aus der Abteilung Stuttgarter Bildungspatenschaften, dem Schulverwaltungsamt, dem Staatlichen Schulamt, dem Kulturamt und der Stuttgarter
Musikschule ausgewählt.


Als nächsten Schritt könnten nun ab Herbst 2022 weitere fünf Ganztagsgrundschulen in das Projekt aufgenommen werden. Mit dieser Erweiterung könnten nochmals 560 Grundschulkinder an das aktive Musizieren herangeführt werden, so dass ab dem Jahr 2023 mit insgesamt 15 Bildungskooperationsprojekten bzw. 30 Klassenkursen rund 1.680 Grundschulkinder erreicht werden.

Für eine weitere Umsetzung des Projektes "Musik für alle" ergeben sich aus Sicht der Musikschule folgende Auswirkungen auf den Doppelhaushalt 2022/2023:

a) Stellenbedarf
Aus Sicht der Musikschule wären 2,5 Stellen für Musikschullehrkräfte mit der Befähigung zur Erteilung von musikalischer Grundausbildung sowie Instrumental- und Vokalunterricht erforderlich. Die Personalkosten für die Schaffung von 2,5 Stellen in EG 9b TVöD betragen 166.250 Euro/Jahr. Durch einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg werden 12,5 % des entstehenden Personalaufwandes in Höhe von rd. 20.781 Euro gedeckt. Dazu wurden entsprechende Stellenplananträge gestellt.

b) Sachkosten
Wird in einer Ganztagsgrundschule „Musik für alle“ eingeführt, werden ab dem zweiten Schuljahr pro Klasse für max. 28 Schülerinnen und Schüler Instrumente benötigt. Dabei wird ein durchschnittlicher Anschaffungspreis von 500 Euro je Instrument zugrunde gelegt. Daher werden pro Klasse einmalig 14.000 Euro für Instrumente benötigt. Für Versicherung, Wartung und Ersatzbeschaffung fallen laufende Kosten von rund 10 % (1.400 Euro/Jahr) an. Bei der Einführung von „Musik für alle“ an weiteren fünf Ganztagsgrundschulen bzw. 10 weiteren Schulklassen ab Herbst 2022 werden im Jahr 2023 für die Instrumentenbeschaffung einmalig 140.000 Euro benötigt.

Die laufenden Kosten für Wartung und Ersatzbeschaffung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten in Höhe von 14.000 Euro werden ab 2024 benötigt.









Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Instrumentenbeschaffung
140,0
Versicherung, Wartung, Ersatzbeschaffung
14,0
14,0
14,0
Finanzbedarf
140,0
14,0
14,0
14,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

keine

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