Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 379/2017
Stuttgart,
05/15/2017


Kulturförderung - Verstetigung der institutionellen Förderung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.05.2017
31.05.2017

Bericht:

Verstetigung der institutionellen Förderung

Priorität
Nr.
2018
in EUR
2019
in EUR
laufend
(ja/nein)
8.1
Filmschau BW Wettbewerb Jugendfilmpreis
10.000
10.000
ja
8.2
Kulturprojekte in Musik-Clubs
30.000
30.000
ja
Gesamt
40.000
40.000
ja


Priorität 8.1: Filmschau BW mit Wettbewerb Jugendfilmpreis

Die Filmschau mit dem Jugendfilmpreis ist das Instrument der Nachwuchsförderung für junge Filmschaffende. Bei der Filmschau Baden-Württemberg handelt es um die Präsentation des baden-württembergischen Filmes und in der Folge um den Versuch der Optimierung des Filmstandortes Baden-Württemberg. Sie findet im Winter statt, 2016 bereits zum 22. mal. Die städtische Förderung (regelmäßige Projektförderung) der Filmschau beträgt 24.700 €. Für 2016 und 2017 beschloss der Gemeinderat eine zusätzliche Förderung von 10.000 € für den Wettbewerb um den Jugendfilmpreis. Damit auch künftig so gefördert werden kann, ist eine Verstetigung des Beschlusses vom DHH 2016/2017 notwendig.
Verstetigung der bisherigen Förderung von 10.000 € auf künftig 10.000 €.


Priorität 8.2: Kulturprojekte in Musik-Clubs

Verstetigung des Beschlusses DHH 2016/2017. Musik-Clubs erfüllen eine wichtige soziokulturelle Funktion, indem sie einen niederschwelligen Zugang zu Kultur ermöglichen. Besonders Nachwuchskünstler haben durch das Förderprogramm „KIC - Kultur im Club“ die Möglichkeit, sich und ihr kulturelles Schaffen der Öffentlichkeit zu präsentieren und werden zudem mit angemessen Konditionen gefördert. Angesichts der knappen Kulturräume in Stuttgart, werden Kulturschaffenden Anreize geboten, Musikclubs für Veranstaltungen aller Kunst- und Kultursparten zu nutzen und so gleichzeitig die Qualität der Clubs als Kulturbetriebe zu unterstreichen. Neue innovative Formate können entwickelt und ausprobiert werden. Daher leistet die Clubförderung einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Lebendigkeit und dem großstädtischen Innovationscharakter der Stadt Stuttgart.
In den bisher stattgefundenen 3 Antragsrunden gingen insgesamt 27 Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 72.699 € ein. Von diesen Anträgen wurden insgesamt 15 Projekte mit einem Fördervolumen von 40.591 € bewilligt. Für die letzte ausstehende Jurysitzung im Herbst 2017 stehen noch Projektmittel von rund 14.000 € zur Verfügung.

Auch wenn die Anzahl der Anträge auf den ersten Blick nicht hoch erscheint, lässt sich eine positive Entwicklung feststellen. Neben bereits bestehenden Gruppen von Kulturschaffenden, haben sich in den letzten Antragsrunden viele junge Nachwuchskünstler aus unterschiedlichen Sparten gezielt für neu entwickelte Projekte im Club zusammengeschlossen. Diese Projekte sind qualitativ sehr hochwertig, innovativ und stellen nicht selten ein komplett neues Kulturformat dar. Die Förderung von Kultur im Club ist ein neues Format, dass bisher überwiegend in Städten wie Berlin und Hamburg zu finden ist, wo Musik-Clubs bereits als Kulturbetriebe anerkannt werden. Um auch die Stuttgarter Clubs langfristig als Kulturorte in der Stadt zu etablieren, benötigt es eine stetige Förderung durch die Stadt.
Verstetigung der bisherigen Förderung von 30.000 € auf künftig 30.000 €.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen
Das Kulturamt hat insgesamt 10 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 8.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Institutionelle Förderung / 4318
40
40
40
40
40
40
Finanzbedarf
40
40
40
40
40
40
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer


Anlagen:

keine

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