6. Mit Wirkung vom 1. August 2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard auf monatlich 40 Euro je Kind erhöht. (*) Hinweis: Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2012, da der August beitragsfrei ist. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
I. Gebührenerhöhung
Der Gemeinderat hat im Rahmen der 3. Lesung zum Haushalt 2012/2013 am 15. Dezember 2011 einen Zielbeschluss zur Erhöhung der Besuchsgelder für Kindertageseinrichtungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 gefasst.
Neben der Erhöhung des Stundensatzes je Betreuungsstunde wurde die Erhöhung des Zuschlags für unter 3-Jährige beschlossen. Die Gebührenbefreiung (und Essensgeldreduzierung) für Familien mit BonusCard besteht auch weiterhin fort. Das monatliche Essensgeld bleibt konstant bei 65 Euro/Kind.
Zur Umsetzung dieser Maßgabe ist die Verwaltung mit dem Beschluss des Gemeinderats beauftragt, einen Beschluss über eine neue Satzung herbeizuführen und eine Anhörung der Gesamtelternbeiräte einzuleiten. Die Ergebnisse der Elternanhörung sind in der Anlage beigefügt.
Im Vergleich zu der bestehenden Gebührenstruktur sollen die Elternbeiträge wie folgt verändert werden:
1. Familien ohne BonusCard und ohne FamilienCard:
Zu I. Gebührenerhöhung:
Städtischer Träger (Mehreinnahmen)
Neben der Erhöhung des Stundensatzes je Betreuungsstunde wurde eine Erhöhung des Kleinkindzuschlags beschlossen. Das Essensgeld soll weiterhin bei 65 Euro je Monat und Kind konstant gehalten werden. Die Gebührenbefreiung (und Essensgeldreduzierung) für Familien mit BonusCard besteht auch weiterhin fort.
Zur Umsetzung dieser Maßgabe ist die Verwaltung mit dem Beschluss des Gemeinderats beauftragt, einen Beschluss über eine neue Satzung herbeizuführen und eine Anhörung der Gesamtelternbeiräte einzuleiten. Die Ergebnisse der Elternanhörung sind in der Anlage 4 beigefügt.
Zur Umsetzung dieses Zielbeschlusses sind folgende Punkte vorgesehen: 1. Die Gebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals zum 1. August 2010 auf einen einheitlichen Stundensatz von 0,73 Euro je Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen erhöht. Diese Systematik wird auch künftig beibehalten. 2. 2.1. Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,73 Euro, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Entsprechend dem Auftrag werden die Gebühren ab 1. August 2012 angehoben auf 0,83 Euro je Betreuungsstunde und in jedem Fall auf volle Euro aufgerundet. Diese Erhöhung entspricht 0,10 Euro je Betreuungsstunde. 2.2. Für Familien, die eine gültige FamilienCard nachweisen, beträgt der bisher gültige Stundensatz pro Betreuungsstunde 0,68 Euro, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Entsprechend dem Auftrag werden die Gebühren ab 1. August 2012 angehoben auf 0,76 Euro je Betreuungsstunde und in jedem Fall auf volle Euro aufgerundet. Diese Erhöhung entspricht 0,08 Euro je Betreuungsstunde. 3. 3.1. Die monatliche Pauschale für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sog. Kleinkindzuschlag) beträgt derzeit 50 Euro je Kind. Dieser Zuschlag wird seit 1. August 2010 als Zuschlag zur Benutzungsgebühr für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung erhoben. Entsprechend dem Auftrag wird diese Pauschale ab 1. August 2012 angehoben auf 70 Euro je Monat und Kind. Diese Erhöhung entspricht einer Erhöhung um 20 Euro je Monat und Kind.