Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-05
GRDrs 433/2015
Stuttgart,
06/29/2015



Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2015
16.07.2015



Beschlußantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 1, dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 2 zu-gestimmt.




Begründung:


Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang bzw. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Zudem können nach § 86 Abs. 5 GemO zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsvorhaben nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags bereit gestellt werden.

Diese Voraussetzungen liegen mit den zu finanzierenden Mehrbedarfen bei der Flüchtlingsunterbringung und beim Projekt Rosensteintunnel vor.

Wie in der GRDrs 423/2015 „Flüchtlingsunterbringung, 4. Tranche“ dargestellt erfordern die für 2015 angenommenen Prognosezahlen zugewiesener Flüchtlinge die Schaffung weiterer Unterkünfte.

Die investiven Auszahlungen für die bereitzustellenden Unterkünfte in 2015 und die Verpflichtungsermächtigungen für die Fortführung der Investitionsmaßnahme Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 4 sowie die zusätzlichen Personal- und Sachaufwendungen, die damit zusammenhängen, und die Sozialaufwendungen für die Flüchtlinge werden in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen.

Da bereits jetzt absehbar ist, dass zur Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge zusätzliche Systembauten bzw. Anmietungen notwendig sind, werden hierfür Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der hochgerechneten Investitionskosten ebenfalls im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt, um Verzögerungen durch fehlende Haushaltsermächtigungen zu vermeiden.

Von einer Fortschreibung des Stellenplans 2015 entsprechend der in der GRDrs 383/2015 „Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich – Personalbedarfe“ dargestellten vordringlichen Personalmehrbedarfe im Rahmen der Nachtragssatzung wird abgesehen, da die zu schaffenden Stellen für sich insgesamt nicht nachtragspflichtig sind (vgl. § 82 Abs. 3 Nr. 4 GemO) und bereits in Kürze im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans umfangreiche Arbeiten zum Stellenplan 2016/2017 anstehen.

Zwingend im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen sind zudem die im Haushaltsjahr 2015 anfallenden zusätzlichen Auszahlungen beim Rosensteintunnel. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage „B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze“ zum Stand der Baumaßnahme und zur Entwicklung der Gesamtbaukosten (GRDrs 309/2015) verwiesen.

Die Kreditermächtigung 2015 wird mit diesem Nachtrag auf 0 reduziert.


Nachtragsplan Ergebnishaushalt
Allein durch die höhere Kostenerstattung des Landes im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FLüAG-Pauschale) sind 10,5 Mio. EUR Mehrerträge einzuplanen. Damit wird im Haushaltsjahr 2015 ein Großteil der im Nachtrag darzustellenden Mehraufwendungen (14,9 Mio. EUR) aufgefangen. Insbesondere durch die eingesparten Kreditaufnahmen der letzten Jahre ergeben sich Zinsaufwandsreduzierungen von 5,3 Mio. EUR.

Die Veränderungen des Nachtragshaushaltplans führen im Ergebnishaushalt insgesamt zu Entlastungen von 1,4 Mio. EUR. Gegenüber dem im Originalplan ausgewiesenen Überschuss im Gesamtergebnis von 23,3 Mio. EUR ergibt sich nun ein leicht verbessertes Gesamtergebnis von 24,7 Mio. EUR.
Nachtragsplan Finanzhaushalt
Die Änderungen im Ergebnishaushalt führen zu einem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (1,4 Mio. EUR), der zur Deckung der zusätzlichen investiven Auszahlungen (43,5 Mio. EUR) beiträgt.

Auf eine Kreditaufnahme 2015 (ursprünglich 142,8 Mio. EUR) kann vollständig verzichtet werden, da derzeit ausreichend freie Liquidität vorhanden ist; die errechnete Inanspruchnahme liquider Mittel (Änderung Finanzierungsmittelbestand) in Höhe von 184,8 Mio. EUR kann über die in der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 331/2015) dargestellten Verbesserungen im Finanzierungsmittelbestand aufgrund des Jahresabschlusses 2014 erfolgen.

Die ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen von rd. 73,4 Mio. € führen zu einer Vorbelastung in dieser Höhe im aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2016/2017 und zu einem entsprechenden Finanzierungsmittelbedarf im Haushaltsjahr 2016.

Die voraussichtliche Gesamtentwicklung im Haushaltsvollzug 2015 unter Berücksichtigung der nachtragspflichtigen Vorgänge wird mit dem Zwischenbericht zur Finanzlage (GRDrs 432/2015) dargelegt.

Da zeitgleich mit diesem Nachtrag die Jahresabschlussvorlage 2014 eingebracht wird, und in Kürze bereits der Entwurf zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 vorliegt, werden die formal vorgeschriebenen Übersichten und Anlagen zum Nachtragshaushalt (Rücklagen-, Rückstellungs-, Schuldenübersicht usw.) diesem Nachtragshaushaltsplan nicht beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Nachtragshaushaltssatzung 2015
Nachtragshaushaltsplan 2015


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Satzung Nachtragshaushaltsplan 2015.pdfSatzung Nachtragshaushaltsplan 2015.pdf Nachtragshaushaltsplan.pdfNachtragshaushaltsplan.pdf