Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB 9011-05
GRDrs
433/2015
Stuttgart,
06/29/2015
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2015
16.07.2015
Beschlußantrag:
1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 1, dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 2 zu-gestimmt.
Der Haushaltsplan 2015 wird dabei wie folgt geändert:
- Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts erhöht sich um 10.980.000 EUR auf 2.671.683.706 EUR
- Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts erhöht sich um 9.533.000 EUR auf 2.622.946.220 EUR
- Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 1.447.000 EUR auf 48.737.485 EUR
- Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt erhöht sich um 1.447.000 EUR auf 152.091.845 EUR
- Der Finanzierungsmittelbedarf im Finanzhaushalt erhöht sich um 42.014.800 EUR auf 184.364.229 EUR
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) reduziert sich um 142.800.000 EUR auf 0 EUR
- Der Finanzierungsmittelbestand reduziert sich nun um 184.744.229 EUR
Begründung:
Nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang bzw. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Zudem können nach § 86 Abs. 5 GemO zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsvorhaben nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags bereit gestellt werden.
Diese Voraussetzungen liegen mit den zu finanzierenden Mehrbedarfen bei der Flüchtlingsunterbringung und beim Projekt Rosensteintunnel vor.
Wie in der GRDrs 423/2015 „Flüchtlingsunterbringung, 4. Tranche“ dargestellt erfordern die für 2015 angenommenen Prognosezahlen zugewiesener Flüchtlinge die Schaffung weiterer Unterkünfte.
Die investiven Auszahlungen für die bereitzustellenden Unterkünfte in 2015 und die Verpflichtungsermächtigungen für die Fortführung der Investitionsmaßnahme Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 4 sowie die zusätzlichen Personal- und Sachaufwendungen, die damit zusammenhängen, und die Sozialaufwendungen für die Flüchtlinge werden in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen.
Da bereits jetzt absehbar ist, dass zur Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge zusätzliche Systembauten bzw. Anmietungen notwendig sind, werden hierfür Verpflichtungsermächtigungen in Höhe der hochgerechneten Investitionskosten ebenfalls im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt, um Verzögerungen durch fehlende Haushaltsermächtigungen zu vermeiden.
Von einer Fortschreibung des Stellenplans 2015 entsprechend der in der GRDrs 383/2015 „Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich – Personalbedarfe“ dargestellten vordringlichen Personalmehrbedarfe im Rahmen der Nachtragssatzung wird abgesehen, da die zu schaffenden Stellen für sich insgesamt nicht nachtragspflichtig sind (vgl. § 82 Abs. 3 Nr. 4 GemO) und bereits in Kürze im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans umfangreiche Arbeiten zum Stellenplan 2016/2017 anstehen.
Zwingend im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen sind zudem die im Haushaltsjahr 2015 anfallenden zusätzlichen Auszahlungen beim Rosensteintunnel. Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage „B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze“ zum Stand der Baumaßnahme und zur Entwicklung der Gesamtbaukosten (GRDrs 309/2015) verwiesen.
Die Kreditermächtigung 2015 wird mit diesem Nachtrag auf 0 reduziert.
Nachtragsplan Ergebnishaushalt
Allein durch die höhere Kostenerstattung des Landes im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FLüAG-Pauschale) sind 10,5 Mio. EUR Mehrerträge einzuplanen. Damit wird im Haushaltsjahr 2015 ein Großteil der im Nachtrag darzustellenden Mehraufwendungen (14,9 Mio. EUR) aufgefangen. Insbesondere durch die eingesparten Kreditaufnahmen der letzten Jahre ergeben sich Zinsaufwandsreduzierungen von 5,3 Mio. EUR.
Die Veränderungen des Nachtragshaushaltplans führen im Ergebnishaushalt insgesamt zu Entlastungen von 1,4 Mio. EUR. Gegenüber dem im Originalplan ausgewiesenen Überschuss im Gesamtergebnis von 23,3 Mio. EUR ergibt sich nun ein leicht verbessertes
Gesamtergebnis von 24,7 Mio. EUR.
Nachtragsplan Finanzhaushalt
Die Änderungen im Ergebnishaushalt führen zu einem höheren Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (1,4 Mio. EUR), der zur Deckung der zusätzlichen investiven Auszahlungen (43,5 Mio. EUR) beiträgt.
Auf eine Kreditaufnahme 2015 (ursprünglich 142,8 Mio. EUR) kann vollständig verzichtet werden, da derzeit ausreichend freie Liquidität vorhanden ist; die errechnete Inanspruchnahme liquider Mittel (Änderung Finanzierungsmittelbestand) in Höhe von 184,8 Mio. EUR kann über die in der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 331/2015) dargestellten Verbesserungen im Finanzierungsmittelbestand aufgrund des Jahresabschlusses 2014 erfolgen.
Die ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen von rd. 73,4 Mio. € führen zu einer Vorbelastung in dieser Höhe im aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2016/2017 und zu einem entsprechenden Finanzierungsmittelbedarf im Haushaltsjahr 2016.
Die voraussichtliche Gesamtentwicklung im Haushaltsvollzug 2015 unter Berücksichtigung der nachtragspflichtigen Vorgänge wird mit dem Zwischenbericht zur Finanzlage (GRDrs 432/2015) dargelegt.
Da zeitgleich mit diesem Nachtrag die Jahresabschlussvorlage 2014 eingebracht wird, und in Kürze bereits der Entwurf zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 vorliegt, werden die formal vorgeschriebenen Übersichten und Anlagen zum Nachtragshaushalt (Rücklagen-, Rückstellungs-, Schuldenübersicht usw.) diesem Nachtragshaushaltsplan nicht beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
Nachtragshaushaltssatzung 2015
Nachtragshaushaltsplan 2015
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Satzung Nachtragshaushaltsplan 2015.pdf
Nachtragshaushaltsplan.pdf