Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1362/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Ausbau Kindertagesbetreuung - Ergänzung zur GRDrs 1147/2011

Beantwortung / Stellungnahme

Die SPD-Fraktion hat in der 1. Lesung die Verwaltung beauftragt, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Stadtbezirke mit niedrigem Versorgungsgrad

Da in allen Stadtbezirken Stuttgarts noch ein nicht unerheblicher Fehlbedarf (Wartelistenabgleich) an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (s. GRDrs 716/2011, Anlage 3 „Versorgungsgrad und Fehlplätze für 0- unter 3-Jährige in den Stadtbezirken“) besteht, schlägt die Fachverwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Ausbaus alle Projekte, die in den nächsten beiden Doppelhaushalten realisierbar sind, zur Finanzierung vor.

Werden alle die zum aktuellen Haushalt vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuung umgesetzt, dann ergibt sich ein Versorgungsgrad von ca. 47% bei den Kindern unter 3 Jahren sowie ein Versorgungsgrad in der ganztägigen Betreuung von 3 – 6 Jährigen von ca. 60%. Legt man den aktuellen Wartelistenabgleich zugrunde, dann wäre mit diesen neuen Plätzen in einzelnen Stadtgebieten eine weitgehende Bedarfsdeckung erreicht.

Den weiteren Ausbauempfehlungen sind dann sowohl eine dezidierte Gegenüberstellung von Angebot und Bedarf sowie die Sozialdaten zugrunde zu legen.


2. Nutzung von Ferienwaldheime für den Ausbau der Kindertagesbetreuung

In Abstimmung mit den Trägern hat das Jugendamt in einem ersten Schritt geprüft, in welchen Ferienwaldheimen eine Nutzung für Kindertageseinrichtungen denkbar wäre.
In einem zweiten Schritt wurde gemeinsam mit dem Baurechtsamt und dem Stadtplanungsamt überprüft, ob solche Nutzungsänderungen baurechtlich möglich sind.

Dabei wurde festgestellt, dass planungsrechtlich nur zwei Waldheimstandorte, die im allgemeinen Wohngebiet liegen, zu Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden können:
Alle anderen liegen planungsrechtlich in sog. Außenbaugebieten (§ 35 BauGB), zum Teil liegen sie auch in Landschaftsschutzgebieten. Es ist die gesetzgeberische Grundentscheidung, dass der Außenbereich grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden soll. Die Waldheime haben eine Genehmigung als Ferienerholungsstätten und können als solche in Außenbereichen angesiedelt sein. Bei Kindertagesstätten handelt es sich um keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, da diese ausdrücklich in allgemeinen Wohngebieten angesiedelt werden können.

Das bedeutet, dass eine grundsätzliche Nutzungsänderung der Waldheime für Kindertagesbetreuung planungsrechtlich nicht realistisch ist. In einigen Fällen werden zeitlich befristete Nutzungsänderungen geduldet, z. B. als Interimsstandort bei Sanierungsvorhaben. Solche Duldungen sind jedoch immer standortbezogen zu prüfen und abzuwägen.

Die in verschiedenen Waldheimen bislang geduldeten Nutzungen für Kindertagesbetreuung sollten so lange ermöglicht werden, bis der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in den Wohngebieten abgedeckt ist.

Das Evangelische Waldheim Sonnenwinkel Vaihingen ist in der GRDrs 1147/11 zum Ausbau enthalten.

Im Evangelischen Waldheim Sillenbuch wird das Waldheim bereits durch eine Kindertageseinrichtung „Ecole Maternelle“ genutzt. In Planung dort ist die Sanierung eines weiteren Gebäudes für zusätzlich zwei Kleingruppen für die Ecole Maternelle. Dieses Vorhaben ist jedoch noch nicht haushaltsreif.


3. Olgakrippe Cannstatt

In der GRDrs 1147/2011, Anl. 2, b „Planungsmittel Taubenheim-, Dillenius-, Heimgartenstraße sind für das Jahr 2012 Planungsmittel in Höhe von 320.000 € Enthalten, davon 220.000 € für die Olgakrippe in der Taubenheimstraße.


4. Essenszuschuss für Einrichtungen mit einer durchgängigen 6 stündigen Öffnungszeit (VÖ)

Seit dem Doppelhaushalt 2006/2007 können die freien Träger auf Antrag grundsätzlich einen Zuschuss zum VÖ-Essen erhalten. Diese Anträge werden bei Angebotsumstellungen in die Ausbau- und Sachstandsvorlagen aufgenommen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Das Angebot des VÖ-Essens ermöglicht vielen Eltern, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, ohne einen Ganztagesbetreuungsplatz in Anspruch nehmen zu müssen. Das Angebot des VÖ-Essens ist nicht wie im Ganztagesbereich für alle Tage verbindlich zu buchen sondern kann sich auch auf einzelne Wochentage beschränken.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfragen der SPD-Gemeinderatsfraktion aus der 1. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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