Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
Sitzungstermin: 25.03.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen bei der Schulleiterbesetzung im neuen Schulgesetz
- Antrag Nr. 44/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom
13.02.2015

Der im Betreff genannte Antrag sowie die dem Ausschuss im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellte Tischvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 18.03.2015 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BMin Dr. Eisenmann verweist auf die Tischvorlage, in welcher die Verwaltung ausführlich zum Antrag Stellung genommen habe.

StRin Gröger (SPD) dankt für diese ausführliche und klare Stellungnahme zum geänderten Verfahren in der Schulleiterbesetzung, das ein gutes Verfahren auch aus Sicht der Betroffenen sei. Dieses Verfahren gelte jedoch nicht für Versetzungs- bewerbungen. Sie sieht darin eine Schwierigkeit, weil die Stadt Stuttgart z. B. ihre beruflichen Schulen hin zu Kompetenzzentren entwickeln will und es somit sinnvoll wäre, dass sie mitreden kann bei der Besetzung von Schulleiterstellen großer Schulen. Sie ermuntere die Verwaltung daher, mit dem Land darüber ins Gespräch zu kommen und im Baden-Württembergischen Städtetag zumindest die zuständige Abteilung zu kontaktieren.

Die Vorsitzende informiert, mit dem Land habe man bereits darüber gesprochen und auch im Städtetag sei darüber geredet worden. Das Land will dieses Instrument bei Versetzungsverfahren nicht anwenden, um auch weiterhin die Möglichkeit zu haben, seine Landesbeamten gegebenenfalls zu versetzen und bei Schulauflösungen etc. geeignete Lösungen zu finden. Sie habe ein gewisses Verständnis für diese Haltung, werde das Thema aber bei Gelegenheit nochmals ansprechen. Die gesetzliche Regelung bezogen auf Neubesetzungen nehme man selbstverständlich wahr und gehe damit wie in der Tischvorlage beschrieben konstruktiv um.

StRin Ripsam (CDU) hält das Verfahren angesichts der geringen Anzahl von Bewerbungen auf Schulleiterstellen in den letzten Jahren für völlig überflüssig. Es sei unnötig, die Kommune ins Boot zu holen, obwohl diese überhaupt keinen Einfluss auf die Dinge hat. Es sei schade um die Zeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, die an diesen Verfahren teilnehmen. Sie würde das Verfahren nicht für unnötig halten, wenn Kriterien entwickelt werden könnten, die bei der Besetzung einer Schulleiterstelle zum Tragen kommen, nämlich "Wie geht ein Schulleiter mit all den Fragen der Schulverwaltung um?" Ein Schulleiter habe heutzutage eine Management-Aufgabe und müsse sehr viele Qualifikationen haben, die u.a. auch die Kommune betreffen.

StRin Gröger unterstützt die letzte Aussage ihrer Vorrednerin und erinnert an etliche Diskussionen, die im Ausschuss geführt wurden wegen abweichender Voten von Schulkonferenzen. In manchen großen Schulen müsste bei der Suche nach einem Schulleiter schon fast ein Assessment-Verfahren eingeführt werden.

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer dergleichen nicht beinhaltet. Auch im Überprüfungsverfahren stehe nicht als Kriterium Management und Schulorganisation. Es handle sich um ein politisches Thema, das in der Zuständigkeit des Landes steht, und bei der die Kommune lediglich der Partner ist. Ein weiteres grundsätzliches und ebenfalls hochpolitisches Thema, das noch viel früher ansetzt, laute, warum es so schwierig ist, qualifizierte Rektorinnen und Rektoren zu gewinnen.


Sie stellt anschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat vom Bericht der Verwaltung Kenntnis genommen.

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