Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
416
9
VerhandlungDrucksache:
507/2011
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 26.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder im Neubaugebiet Schießhausäcker in Stuttgart-Plieningen
- Vorprojektbeschluss -

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.09.2011, nicht öffentlich, Nr. 148
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.10.2011, öffentlich, Nr. 492
Ergebnis: Einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, dass das Hochbauamt prüft, ob durch eine Teilunterkellerung die Verlagerung des Technikraums oder andere für die Kellernutzung unempfindlichen Räume möglich ist, um im Erdgeschoss mehr Platz zu schaffen, unter anderem für Kinderwagenabstellplätze.


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 07.09.2011, GRDrs 507/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Schießhausäcker in Stuttgart Plieningen aus Mitteln der Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1), dem Raumprogramm (Anlage 2), der Entwurfsplanung (Anlage 3) und der Kostenschätzung (Anlage 4) mit aktuellen Gesamtkosten in Höhe von 1.732.000 € wird zugestimmt.

2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure gemäß HOAI bis Leistungsphase 4 und vorbehaltlich der Finanzierung der Maßnahme im Doppelhaushalt 2012/2013 und der dazugehörigen Finanzplanung bis Leistungsphase 5 und Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 50% der Bauleistungen wird zugestimmt.

3. Gem. Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau (Routineprojekte) wird auf einen Projektbeschluss verzichtet.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt mit der vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossenen Maßgabe.

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