Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6322-00
GRDrs 1176/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Wärmeleitplanung

Beantwortung / Stellungnahme

Das Land Baden-Württemberg sieht in der Wärmeleitplanung ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele. Daher wurde mit der Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2020 die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans für Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtend eingeführt. Der Leitfaden zur Umsetzung der kommunalen Wärmeleitplanung wurde im Nachgang Anfang 2021 zur Verfügung gestellt. Erst damit konnte die für Stuttgart optimale Herangehensweise festgelegt werden. Aufbauend darauf wurde der Personal- und Sachmittelbedarf bestimmt. Das Ergebnis lag Mitte 2021 vor.

Der Wärmeplan soll den Transformationsprozess der nächsten zwei bis drei Jahrzehnte begleiten und bei allen städtebaulichen Planungen und Entwicklungen berücksichtigt und fortlaufend der veränderten Lage angepasst werden. Die Fertigstellung muss bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, anschließend muss die Umsetzung der jeweiligen Konzepte vorangetrieben und begleitet werden sowie spätestens alle sieben Jahre unter Berücksichtigung der realisierten Baufortschritte eine Fortschreibung erfolgen. Die grundlegende Aufgabenstellung des kommunalen Wärmeplans gliedert sich in die vier Punkte:

1. Bestandsanalyse
Mit der jährlichen Erstellung der Stuttgarter Energie- und Treibhausgasbilanz durch das Amt für Umweltschutz können zahlreiche Bestandteile der Analyse bereits erfüllt werden. Das Land räumt den Kommunen im Zuge des Klimaschutzgesetzes jedoch neue Rechte zur Datenerhebung ein (§7 Klimaschutzgesetz), die für die Potenzialanalyse wichtig sind. Hierfür fallen jedoch gegebenenfalls Kosten für die Datenbeschaffung und Übertragung in die Bilanz an.

2. Potenzialanalyse
Nach der Bestandsanalyse folgt die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung und zu lokal verfügbaren Potenzialen an erneuerbaren Energien und Abwärme. Hier sind die zur Verfügung stehenden Kenntnisse zu aktualisieren, zu detaillieren und insbesondere für die jeweiligen Stadtteile auszuwerten. Bei einzelnen Themen ist ggf. unterstützend die Beauftragung entsprechender Dienstleister notwendig (z. B. Geothermie).

3. Zielszenario
Nachdem Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen sind, ist auf Basis der Ergebnisse ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Dazu sind die ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 darzustellen. Außerdem ist eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur und dabei Insbesondere eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen zu entwickeln. Bei Bedarf ist für einzelne Fragestellungen bzw. Aufgaben ein externer Dienstleister hinzuzuziehen (z. B. Aufbereitung der Daten für städtisches Energiekataster).

4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Zuletzt sind die gewonnenen Erkenntnisse in einem Transformationspfad zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen zu verschriftlichen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere heruntergebrochen werden. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren sind dabei möglichst detailliert zu beschreiben.

Die dargestellten Aufgaben erweitern die vom Amt für Umweltschutz entwickelte Energieleitplanung, die einen groben Überblick über die Energieversorgung (Wärme und Strom) der Stadt gibt. Im Rahmen der Energieleitplanung wurden erste Impulse für Fokusgebiete gesetzt sowie einige Handlungsempfehlungen abgeleitet und deren Umsetzung begleitet. Außerdem erfolgt die Festsetzung der daraus resultierenden Vorgaben bei der Bauleitplanung für Bebauungspläne, bei Kaufverträgen, städtebaulichen Verträgen etc. im Rahmen der Beteiligung mit anderen Ämtern und Institutionen.

Während des kompletten Prozesses zur Aufstellung des Wärmeplans erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Stuttgart. Weitere andere wichtige Akteure (z. B. EnBW, EBZ, SWSG) werden eingebunden damit die Umsetzungsschritte abgestimmt sind und möglichst rasch realisiert werden. Für die fristgerechte Entwicklung des Wärmeplans und die daran anknüpfende vom Land verlangte kontinuierliche Fortschreibung und Verstetigung in den Prozessen der Stadt wurde ein Stellenplanantrag gestellt.

Zur Erfüllung der Vorgaben des Landes fallen im Amt für Umweltschutz bis zum 31.12.2023 beispielsweise für begleitende Gutachten, Untersuchungen, Datenbeschaffung Sachaufwendungen in Höhe von bis zu 65.000 Euro jeweils in 2022 und 2023 an. Diese Sachaufwendungen können aus dem Budget des Amts für Umweltschutz finanziert werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält vom Land Baden-Württemberg ab dem Jahr 2020 in den ersten 4 Jahren (2020-2023) jährlich eine pauschale Zuwendung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent pro Einwohner zur Finanzierung der Kosten. Im Jahr 2021 betrug die Zuwendung 132.385 Euro. Für 2022 und 2023 sind 132.000 Euro im Haushaltsplanentwurf veranschlagt. Ab 2024 reduziert das Land die Zuwendungen (3.000 Euro pauschal zuzüglich 6 Cent pro Einwohner), sodass sich der Zuschuss auf voraussichtlich 41.000 Euro jährlich verringert. Hintergrund hierfür ist, dass die kommunalen Wärmepläne bis zum 31.12.2023 erstmals aufgestellt und anschließend nur noch aktualisiert werden müssen. Daraus wird ersichtlich, dass die Kosten zur Erstellung der Wärmepläne im Doppelhaushalt 2022/2023 durch die Zuschüsse des Landes gedeckt sind. Ein Ende der Bezuschussung durch das Land für die Wärmeleitplanung ist bisher nicht vorgesehen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

474/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 756/20021 SPD,1119/2021 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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