Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
123
15
Verhandlung
Drucksache:
806/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
17.04.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
as
Betreff:
Grundschule im Bildungshaus NeckarPark,
Schulbezirk und Namensgebung der neuen Ganztagsgrundschule
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.02.2024, öffentlich, Nr. 44
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 06.04.2024, öffentlich, Nr. 61
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.01.2024, GRDrs 806/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der geplanten Inbetriebnahme der selbständigen vierzügigen Ganztagsgrundschule im Bildungshaus NeckarPark (
Schulgründung)
im NeckarPark zum Schuljahr 2025/26 wird Kenntnis genommen.
2. Der Neufestlegung der
Schulbezirksgrenzen
der Grundschule im Bildungshaus NeckarPark und der Martin-Luther-Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt wird zugestimmt. Die Umsetzung und Schüleraufnahme an der neuen Grundschule im Bildungshaus NeckarPark erfolgt sukzessive ab der Inbetriebnahme.
3. Der
vorläufigen Namensgebung
der neuen Grundschule mit dem Namen
"Grundschule im Bildungshaus NeckarPark"
wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neugründung der Grundschule im Bildungshaus NeckarPark einen schulorganisatorischen
Antrag nach § 30 Schulgesetz
beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
StRin
Meergans
(SPD) verweist mit Blick auf die Zukunft der Martin-Luther-Schule auf die Forderungen der Schulkonferenz. In der Begründung der GRDrs werde lediglich erklärt, diese würden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Sie möchte wissen, ob diese auch umgesetzt würden. Sie schließt die generelle Frage bei Schulbezirksänderungen an, wie es sich mit der Geschwisterregelung verhalte, denn es sei für Familien sehr herausfordernd, Kinder an verschiedenen Grundschulen zu haben.
Frau
Niendorf
(SchulverwA) erklärt, die Forderungen der Schulkonferenz würden sämtlich erfüllt. Das staatliche Schulamt habe zugesagt, dass die Grundschulzeit an der bisherigen Schule beendet werden könne; ebenso sei die Aufnahme außerhalb des Schulbezirkes zugesagt worden. Sie sei davon überzeugt, dass diese Anpassung (Geschwisterregelung, Ausnahmegenehmigung, Aufnahme in entsprechenden Schulen) bei Änderung eines Schulbezirkes grundsätzlich beibehalten werde; diese logistische Herausforderung dürfe nicht zu Lasten der Eltern gehen. Ihr lägen derzeit keine Zahlen vor, wie viele Kinder mit Geschwisterkindern eingeschult würden. Die Regelungen erfolgten im Interesse der Kinder, und sie werde in den regelmäßigen Gesprächen ein aufmerksames Auge darauf haben.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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