Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Technisches Referat

Gz: SWU,T
GRDrs 176/2022
Stuttgart,
04/27/2022



Erschließung C1-Areal im Stadtbezirk Stuttgart Nord
- Projektstand
- Mittelbereitstellung für das Tiefbauamt
- Vergabe von Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2022
04.05.2022
05.05.2022



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zum Stand des Projekts wird Kenntnis genommen.

2. Der Planung der Erschließung des C1-Areals wird zugestimmt. Für die Umsetzung des Projekts sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbau und Tragwerksplanung notwendig.

3. Der stufenweisen Beauftragung des Ingenieurvertrags mit den Leistungsbildern Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbau und Tragwerksplanung (Generalvertrag) für die Erschließung des C1-Areals an das Ingenieurbüro Karajan Ingenieure GmbH, Schloßstraße 54 in 70176 Stuttgart in Höhe von 1.790.000 EUR einschließlich Unvorhergesehenem wird zugestimmt. Davon entfallen auf den Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts 1.050.000 EUR (siehe Beschlussziffer 4.1) und 740.000 EUR auf den Vermögensplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) (siehe Beschlussziffer 4.2).

4. Die Auszahlung für die Honorarbeauftragung wird wie folgt finanziert:

4.1 Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt Jahr 2022 400.000 EUR
Projekt 7.661110 – Erschließung C1 – Maker-City Jahr 2023 650.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen

In Höhe der im Jahr 2023 benötigten Mittel von 650.000 EUR wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit eine Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzhaushalt 660 -
Tiefbauamt in Anspruch genommen.


4.2 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb SES
Jahr 2023 400.000 EUR
2024 ff 5.490.000 EUR
Jahr 2023 92.500 EUR
4.3 Der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbewilligung im Haushaltsjahr 2022 von 400.000 EUR und im Haushaltsjahr 2023 von 650.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt entsprechend der Darstellung in Beschlussziffer 4.1 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft innerhalb der Deckungsreserve veranschlagten Mitteln für das Stadtquartier Rosenstein (Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen)..


Begründung:


1. Bericht über den aktuellen Stand des Projekts


Städtebauliche Ziele

Das Areal ist der erste Baustein der gesamten Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein, der aus dem internationalen Städtebauwettbewerb Stuttgart Rosenstein „Ideen für den neuen Stadtteil“ hervorging. Für das Teilgebiet C1 (siehe Anlage 1) rund um die Wagenhallen entstand die Idee der Maker City, für ein experimentelles, gemischt genutztes Stadtquartier, in dem ökologischsoziales Wohnen, Arbeiten und städtische Produktion, Bildung und Kultur sowie urbane Landwirtschaft miteinander verbunden werden.

Die Realisierung des Plusenergieniveaus und damit ein klimaneutrales Stadtquartier ist Voraussetzung für die weiteren Planungen.

Drei im Städtebau vorgesehene Baukörper im Quartier "Pioniere Urbaner Produktion" sollen zunächst für die Nutzung als Interimsstandort der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) errichtet werden. Zwei Baukörper sollen als dauerhafte Gebäude nach Ende der Nutzungsphase durch die WST ihrer Bestimmung als Gebäude der Maker City zugeführt werden. Der dritte Baukörper, die eigentliche Interimsspielstätte mit Bühnenturm und Zuschauerraum, soll als temporärer Baukörper errichtet und nach Ende der Nutzung durch die WST zurückgebaut werden, so dass der im Städtebau an dieser Stelle vorgesehene Baukörper erstellt werden kann.


Bebauungsplanverfahren

Derzeit wird für das gesamte Teilgebiet im Stadtbezirk C1 Stuttgart–Nord ein neuer Bebauungsplan (B-Plan Stgt 151) aufgestellt.

Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Planaufstellung. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖBs) sowie der Öffentlichkeit wurde im Mai/Juni 2021 durchgeführt. Der Bebauungsplan samt Umweltbericht soll im Juli 2022 zur Auslegung beschlossen und im August/September 2022 ausgelegt werden.

Ziel ist der Satzungsbeschluss zum Ende des Jahres 2022 und die Rechtskraft Anfang des Jahres 2023.


Termine:

Die Vergrämung der Eidechsen auf den Baufeldern und Baustelleneinrichtungsflächen ist in zwei Abschnitten vorgesehen und soll jeweils im Jahr 2023 und 2024 erfolgen.

Die Bauausführung des Tiefbaus der Erschließungsstraßen einschl. der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur soll ab Frühjahr 2024 auf den bereits von Eidechsen freigemachten Flächen erfolgen.

Die Bauausführung der Hochbauten der Öko- und Sozialpioniere soll im Frühjahr 2025 starten. Die Bauausführung der Hochbauten für den Interimsstandort der WST soll Mitte 2025 beginnen.


2. Vergabe von Ingenieurleistungen

Es ist beabsichtigt das Ingenieurbüro Karajan Ingenieure GmbH, Schloßstraße 54 in 70176 Stuttgart mit der Erschließungsplanung für das C1-Areal zu beauftragen. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, beginnend jeweils ab der Leistungsphase 1 sowie besonderen Leistungen. Die besonderen Leistungen umfassen die Bestandsaufnahme, eine detaillierte Baustellenlogistikplanung sowie die Erstellung eines Gesamtmodells zum Wasserbedarf und den Wasserströmen.

Bezüglich der Beauftragung der Planungsleistungen wurde in einem europaweiten VgV-Verfahren ein Ingenieurvertrag zur Generalplanung der Erschließung des C1-Areals ausgeschrieben. Das Ingenieurbüro Karajan Ingenieure GmbH in Zusammenarbeit mit den Nachunternehmern Ingenieurbüro diem.baker GbR, Ingenieurbüro für Bautechnik, Ditzenbrunnner Straße 4, 71254 Ditzingen und Ingenieurbüro für Bauwesen Seiler, Schloßstraße 60, 70176 Stuttgart ging aus dem VgV-Verfahren als wirtschaftlichstes Angebot hervor.

Die Gesamtkosten für die Beauftragung an das Ingenieurbüro Karajan Ingenieure GmbH belaufen sich auf 1.790.000 EUR einschließlich Unvorhergesehenem in Höhe von 10%. Die Beauftragung der Leistungen an das Ingenieurbüro erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zunächst ist unter Federführung des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Abruf der ersten Stufe vorgesehen. Diese umfasst die Leistungsphasen bis einschließlich der Erstellung der Vorplanung. Mit Beginn der Entwurfsplanung geht die Federführung auf das Tiefbauamt über.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzielle Auswirkungen


1. Tiefbauamt

Die Erschließung des C1-Areals Maker-City wird im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts, Projekt 7.661110 abgebildet (siehe Beschlussziffer 4.1).

Der Mittelbedarf in einem Umfang von 1.050.000 EUR (inkl. 60.000 EUR Eigenleistungen) wird aus den innerhalb der Deckungsreserve für das Stadtquartier Rosenstein veranschlagten Mitteln, mit einem Betrag von 400.000 EUR für das Haushaltsjahr 2022 und mit einem Betrag in Höhe von 650.000 EUR im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig gedeckt (siehe Beschlussziffer 4.3).

In Höhe der im Jahr 2023 benötigten Mittel von 650.000 EUR wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit eine Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt in Anspruch genommen.

Die weiteren Umsetzungsmittel ab den Haushaltsjahren 2024 ff. werden zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 beantragt.

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.


2. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart

Die Mittel für die Objektplanung der Kanalbaumaßnahmen sind beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2022/2023 bereitgestellt. Dafür stehen unter der Projektnummer E.21-5822.01.000 insgesamt 6.040.000 EUR zur Verfügung.





Beteiligte Stellen

WFB, L/OB-RZ

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Peter Pätzold Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan C1-Areal

<Anlagen>



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20220324_Vorabstimmung Endstand_176.2022_Vergabe Erschl. C1-Areal.pdf
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20220414_MZ LOBRZ.pdf
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MZ WFB_doc05243920220421104804.pdf
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20220425_176.2022_Einarbeitung MZ WFB und LOBRZ.pdf
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20220425_66-1.2_66-3.14_Bestätigng Abst. MZ WFB mit Kämmerei.pdf
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20220427_176.2022_Vorlage final nach Einarb SWU+WFB+LOBRZ_Ändmodus.pdf
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20220427_176.2022_Vorlage final nach Einarb SWU+WFB+LOBRZ.pdf