Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 942/2014
Stuttgart,
01/27/2015



Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.02.2015
12.02.2015



Beschlußantrag:

1. Der Beschlussantrag Nr. 3 der GRDrs 1365/2013 wird geändert in: 2. Für die Kosten der Erstausstattung des Neubaus der John-Cranko-Schule wird dem Land Baden-Württemberg von der Stiftung ein Investitionszuschuss von insgesamt 1,75 Mio. EUR gewährt. Die Auszahlung erfolgt entsprechend der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung.


Begründung:


Mit GRDrs 1365/2013 wurde die „Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart“ errichtet. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der John-Cranko-Schule. Es wurde beschlossen, die Stiftung mit einem Stiftungskapital in Höhe von insgesamt 26 Mio. EUR auszustatten. Zur Realisierung des Neubaus der John-Cranko-Schule wird die Stiftung mit ihrem Stiftungsvermögen einen Eigentumsanteil von 50 % am Grundstück erwerben sowie gemeinsam mit dem vom Land aufzubringenden Anteil die notwendigen Investitionen (Baukosten) und die Kosten für die Erstausstattung finanzieren. Der Eigentumsanteil der Stiftung wird den württembergischen Staatstheatern unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
Entgegen dem bisherigen Beschluss soll die Stiftung nun ihren Anteil an der Finanzierung der Erstausstattung (1,75 Mio. EUR) im Wege eines Investitionszuschusses erbringen und damit nicht wie bislang geplant zivilrechtliches Teileigentum an den Gegenständen und Einbauten der Erstausstattung erwerben.

Mit Erwerb des Eigentums an der Erstausstattung wären weitergehende buchhaltungstechnische Fragestellungen verbunden, so wären z.B. zunächst alle Gegenstände einzeln zu aktivieren, und es müsste dann eine laufende Abstimmung mit dem Land über Zustand und Abgang der Erstausstattungsgegenstände und Einbauten erfolgen (Inventur). Dieser hohe Arbeits- und Abstimmungsaufwand könnte durch die Gewährung eines Zuschusses vermieden werden. Die Auflösung des Zuschusses über die durchschnittliche Abschreibungsdauer der Erstausstattungsgegenstände und Einbauten führt bilanziell bei der Stiftung zum selben Ergebnis wie ein zivilrechtlicher Eigentumserwerb mit originären Abschreibungen.

Durch die beantragte Beschlussfassung soll es der Stiftung in Abänderung des bisherigen Beschlusses nun ermöglicht werden, einen geringen Teil ihrer Mittel
(1,75 Mio. EUR) zu verbrauchen, indem sie den vereinbarten Anteil an den Kosten der Erstausstattung in Form eines Zuschusses an das Land auszahlt. Die Gewährung des Zuschusses hat keine negative Auswirkung auf den Bestand oder den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Stiftung; dies wurde vom Finanzamt bestätigt. Der von der Stadt – über die Stiftung – zu erbringende Gesamtfinanzierungsanteil (16 Mio. EUR) erhöht sich hierdurch nicht.


Das Stiftungsvermögen wird in den Jahren 2014 bis 2017 wie folgt aufgebracht:
in TEUR2014201520162017gesamt
Stiftungskapital
Fa. Porsche2.5002.5002.5002.50010.000
Stadt4.0003.1253.562,53.562,5 14.250
Mittel zum Verbrauch
Stadt875437,5437,51.750
Stiftungsvermögen 26.000

Eine Änderung der Stiftungssatzung ist nicht erforderlich, da Satzungsregelungen durch den beantragten Beschluss nicht tangiert werden.


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>


Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen



keine


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