Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1261/2017
Stuttgart,
12/01/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Rekommunalisierung der Stuttgarter Fernwärmeversorgung
Ökonomischer und ökologischer Nutzen für die Landeshauptstadt


Beantwortung / Stellungnahme

Die Fernwärmeversorgung ist ein wichtiger Beitrag bei der Erreichung der Ziele des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende“. Das Ziel einer klimaneutralen Landeshauptstadt im Jahr 2050 kann nur erreicht werden, wenn die Energieversorgung in Stuttgart ohne fossile Energieträger erfolgt. Da die Fernwärme aktuell rund 17 % des gesamten Wärmeverbrauchs der Stadt deckt und dieser Anteil bis 2050 noch gesteigert werden soll, ist in diesem Zusammenhang auch die Umstellung der Fernwärme auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung notwendig. Im Jahr 2015 betrug der Anteil erneuerbarer Energien in der Fernwärme ca. 17 % (vor allem biogener Anteil des Restmülls). Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien muss demnach deutlich gesteigert werden, um eine klimaneutrale Fernwärme realisieren zu können.

Zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Fernwärmestrategie für die Stadt müssen verschiedene Themenblöcke betrachtet werden. Im derzeit mit Fernwärme versorgten Gebiet ist das Erdgasnetz fast flächendeckend vorhanden. Dadurch entsteht eine Konkurrenz von Fernwärme- und Gasversorgung. Darüber hinaus gibt es im Gebiet zahlreiche Ölfeuerungen und Stromheizungen. Im Rahmen der Energieleitplanung sind deshalb Lösungsansätze zur Nachverdichtung des Fernwärmenetzes zu entwickeln. Dabei muss auch die Realisierung kleinerer Nahwärmeverteilnetze geprüft werden, die mit Fernwärme versorgt werden. Hierbei kann auf Vorarbeiten aus der Umsetzung des energetischen Quartierskonzepts für das Sanierungsgebiet Stöckach zurückgegriffen werden, bei dem die Verdichtung des Fernwärmenetzes eine zentrale Aufgabe ist.

Die geplante Umstellung des Kraftwerks Gaisburg von Kohle auf Gas sowie weitere Randbedingungen (z. B. Auswirkungen auf den Straßenverkehr bei der Energieträgeranlieferung) sind ebenfalls zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, ob es Gebiete gibt, die unter Betrachtung der notwendigen Netzausbaukosten und der Betriebskosten (z. B. Aufwand für Pumpstationen bei großen Höhendifferenzen) für eine Netzerweiterung geeignet wären.

Ebenso ist eine Untersuchung der nutzbaren erneuerbaren Energien und deren Potenziale für die Fernwärmeerzeugung notwendig. Es ist erforderlich, die konkreten Schritte zur Hebung der ermittelten Potenziale zu quantifizieren, die Wirtschaftlichkeit der Versorgungsvarianten mit einer Kosten-Nutzen-Analyse zu hinterlegen, die ökologischen und ökonomischen Aspekte zu berechnen und die Kostenauswirkungen darzustellen.

Allerdings ist die EnBW Eigentümer und Betreiber des Fernwärmenetzes. Mit der GRDrs 13/2016 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte in die Wege leiten soll, Eigentum und Betrieb des Stuttgarter Fernwärmeversorgungsnetzes zu übernehmen. Hierzu wurde im Dezember 2016 eine entsprechende Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Derzeit läuft noch das schriftliche Vorverfahren im Rechtsstreit.

Eine Diskussion und eine Planung zur Entwicklung der Fernwärme braucht daher die Mitwirkung aller Beteiligter, auch der EnBW. Es ist geplant das Thema Wärmewende im Frühjahr ausführlich im UTA zu behandeln. Hierbei wird dann auch thematisiert, wie mit allen Beteiligten im weiteren Verlauf eingebunden werden. Die Erstellung eines Gutachtens, das sich auf Kosten von voraussichtlich 100.000 EUR belaufen würde, ist deshalb aus Sicht der Verwaltung im Moment nicht erforderlich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

674/2017 SÖS-LINKE-PluS




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>