Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: 5674-18
GRDrs 469/2022
Stuttgart,
02/02/2023



Stuttgarter Sportförderung;
Bewilligung eines weiteren Zuschusses zur Finanzierung unabweisbarer Mehrkosten sowie Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für den Turnverein Cannstatt 1846 e.V.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.02.2023
09.02.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Turnverein Cannstatt 1846 e.V. wird zur Erweiterung des Baseball-Parks inkl. Bau einer normgerechten Turnhalle, im Stadtbezirk Stuttgart-Münster (Schnarrenberg) ein städtischer Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.012.500 EUR bewilligt.

Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1 ff, in der Fassung vom März 2021 Anwendung.

2. Der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2.052.500 EUR wird zugestimmt. Bereits mit GRDrs 347/2020 wurde ein städtischer Zuschuss in Höhe von 4.960.000 EUR beschlossen. Auf Grund von Baupreissteigerungen wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 2.052.500 EUR erforderlich. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.052.500 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520214, TV Cannstatt Erweiterung Baseballpark, Ausz.Gr. 781, Investitionszuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des städtischen Anteils an den Mehrkosten kann aus vorhandener Liquidität infolge des aus dem Jahr 2022 zu erwartenden Finanzierungsüberschusses erfolgen.
3. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt modifizierte Ausfallbürgschaften von insgesamt 1.200.000 EUR zur Absicherung von Krediten, die der TV Cannstatt für die Realisierung des Bauvorhabens bei zwei Banken aufnimmt.

4. Für die Übernahme dieser Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr von 0,5 % des verbürgten Darlehensbetrags.



Begründung:


1. Weiterer Zuschuss

Mit der GRDrs 347/2020 vom 14.05.2020 wurde die Erweiterung des Baseball-Parks und der Bau einer normgerechten Turnhalle durch den TV Cannstatt ausführlich dargestellt. Der entsprechende städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 4.960.000 EUR wurde am 27.05.2020 vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats bewilligt.

Das Bauvorhaben „TVCentrum“ des Turnverein Cannstatt 1846 e.V. ist bereits weit fortgeschritten und soll im ersten Quartal 2023 in Betrieb genommen werden. Zum Projekt gehören eine Baseballtribüne, eine normgerechte Einfeld-Turnhalle mit Funktionsräumen für den Schul- und Vereinssport, ein Gymnastikraum sowie Räume für die Vereinsverwaltung.

Im Rahmen der Umsetzung ergaben sich nun baulich bedingte Mehrkosten in Höhe von 3.390.500 EUR.

Die nachträgliche Erhöhung des städtischen Zuschusses richtet sich nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung. Die baulich bedingten Mehrkosten erklären sich überwiegend durch die aktuelle allgemeine Preisentwicklung in der Baubranche.

Mit den inzwischen vorliegenden Submissionsergebnissen kann der Mehrbedarf abschließend festgestellt werden.

Ohne einen erweiterten städtischen Zuschuss kann der TV Cannstatt die Mehrkosten nicht finanzieren, so dass der Verein in eine finanzielle Schieflage gerät. Soweit möglich und im Ergebnis sinnvoll, wurden seitens des Vereins Einsparungen vorgenommen. Dazu gehört der Verzicht auf ein ursprünglich angedachtes Untergeschoss, auf die Beschattung der Turnhalle sowie eine einfache Gestaltung und Ausstattung der technischen Gewerke. Die optische Reduzierung der Wandoberflächen von Putz auf Beton sowie der Verzicht von abgehängten Decken generiert, neben vielen weiteren Themen, erhebliche Einsparungen. Eine weitere Kostenreduktion führt hierbei zu sportfunktionellen Einschränkungen.


2. Bürgschaft

Ein Teilbetrag von 1.200.000 EUR der Eigenmittel, die der Turnverein Cannstatt 1846 e.V. für die Realisierung des Bauvorhabens aufbringen muss, soll durch Darlehen von zwei Stuttgarter Banken in Höhe von jeweils 600.000 EUR finanziert werden. Beide Banken verlangen zur Sicherstellung des Darlehens eine städtische Bürgschaft; eine andere Sicherheit kann vom Verein nicht gestellt werden. Aufgrund der vorgelegten Planungen kann davon ausgegangen werden, dass der Verein den Schuldendienst für die Darlehen stets pünktlich bezahlen wird und eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht erfolgen wird. Der Verein unterstellt, dass er durch diese Baumaßnahme zusätzliche Mitglieder für das Bewegungszentrum gewinnen und dadurch weitere Erträge generieren kann. Die Darlehen werden voraussichtlich innerhalb von 20 Jahren getilgt sein. Der Neubau ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme, die nicht nur im Stadtteil Bad Cannstatt, sondern im gesamten Stadtgebiet eine erhebliche Bedeutung hat.

Die Übernahme der Bürgschaft ist gem. § 88 Abs. 2 GemO zulässig und bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsicht. Sie ist mit dem Beihilferecht vereinbar.

Für die Bürgschaftsübernahme erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr von 0,5% des verbürgten Betrages.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten, bereinigt um den Vorsteuerabzug für das Vereinsbauvorhaben, beliefen sich nach der im Jahr 2020 vom Verein vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rund 6.500.000 EUR. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Kostenschätzung des Vereins, wurde dem TV Cannstatt mit der GRDrs 347/2020 ein Zuschuss in Höhe von 4.960.000 EUR gewährt.

Das Gesamtbauvorhaben unterteilt sich für die Berechnung des Zuschusses in verschiedene Bereiche. Die Bereiche der normgerechten Turnhalle, die dazugehörigen Umkleide-/Geräteräume und die Tribüne des Baseballstadions werden mit 90% bezuschusst, die Geschäftsstelle, das Catering (netto) und Nebenräume mit 30%. Die Kosten der jeweiligen Gewerke wurden nachvollziehbar dargestellt und den jeweiligen Zuschussbereichen zugeordnet. Im Ergebnis ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von
7.012.500 EUR.


Baukostenprognose des Vereins 2020: 6.500.000 EUR
Erwartete Baukosten November 2022: 9.890.500 EUR
Mehrkosten Stand November 2022: 3.390.500 EUR

Finanzierung
Baukosten: 9.890.500 EUR
Vorsteuerabzug (anteilig) 789.578 EUR
Förderung WLSB: 330.000 EUR
Eigenmittel des Vereins: 1.758.422 EUR
Zuschussbedarf Stadt: 7.012.500 EUR

Bewilligter Zuschuss: 4.960.000 EUR
(GRDrs 347/2020)
Zusätzlicher Zuschussbedarf: 2.052.500 EUR


Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.052.500 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520214.800, TV Cannstatt Erweiterung Baseballpark, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2023 wird ein Nachtragshaushalt erforderlich. Dabei werden die zusätzlichen Zuschussbedarfe berücksichtig. Bis dahin ist eine zwischenzeitliche Deckung der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung erforderlich. Die Finanzierung des städtischen Anteils an den Mehrkosten kann aus vorhandener Liquidität infolge des aus dem Jahr 2022 zu erwartenden Finanzierungsüberschusses erfolgen.

Die Bürgschaftsgebühr beträgt 6.000 EUR und wird im Teilergebnishaushalt THH 200, Sachkonto 33110000 – Verwaltungsgebühren vereinnahmt



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier Thomas Fuhrmann
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

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