Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
342
20b
Verhandlung
Drucksache:
611/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
29.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Fernlernunterricht aufgrund der Corona-Krise
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.07.2020, öffentlich, Nr. 299
Gemeinderat vom 23.07.2020, öffentlich, Nr. 212
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.07.2020, GRDrs 611/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht über das Sofortausstattungsprogramm (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2025) des Bundes für digitale Endgeräte an Schulen wird Kenntnis genommen.
2. Der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule nach den vom Schulverwaltungsamt entwickelten Kriterien wird zugestimmt.
3. Die der Landeshauptstadt Stuttgart von Bund und Land zugewiesenen Fördermittel in Höhe von 6.631.998 Euro werden dem Budget des Schulverwaltungsamts zugewiesen. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, diesen Betrag für den Förderzweck (Anschaffung von rd. 13.000 schulgebundenen mobilen Endgeräten gemäß den Standards des Schulverwaltungsamts einschl. erforderlichen Zubehörs und Rollout) zu verwenden. Im Jahr 2020 nicht verausgabte Restmittel werden in Form einer Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übertragen.
4. Der Zentrale Einkauf führt die einzelnen Vergabeverfahren unter Anwendung der aktuellen Sonderregelungen zur Dringlichkeitsvergabe bei Beschaffungen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms während der Corona-Pandemie durch.
Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.
5. Vom mit der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule verbundenen kurzfristigen unabweisbaren zusätzlichen Personalbedarf beim Schulverwaltungsamt im Bereich pädagogische Schul-IT in Höhe von insgesamt 6,0 Stellen wird Kenntnis genommen:
5.1 kurzfristiger und dauerhafter Bedarf:
a.) 1,0 Vollzeitkraft (VZK) als Sachbearbeiter/-in Konzeption und Koordination Einsatz mobiler Endgeräte in der Schule in EG 12 TVöD
b.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in MDM- und IT-Servicemanagement-Koordination in EG 12 TVöD
c.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in IT-Sicherheitsmanagement pädagogische Netze in EG 12 TVöD
d.) 1,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD
5.2 zusätzlicher dauerhafter Bedarf ab dem Jahr 2021:
2,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD
5.3 Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause 2020 zu den konkreten kurzfristigen personellen Auswirkungen des Sofortprogramms im Rahmen einer weiteren Vorlage zu berichten.
6. Vom folgenden weiteren künftigen Bedarf zum Doppelhaushalt 2022/2023 wird Kenntnis genommen:
a.) 1,0 VZK als Lizenz-Manager/-in in EG 11 TVöD
b.) 3,0 VZK als MDM-Manager/-in und ServiceDesk-Spezialist-/in in EG 10 TVöD
c.) 1,0 VZK als Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen in EG 8 TVöD
In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022/2023 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen und der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe sowie den Ergebnissen der derzeit laufenden Organisationsuntersuchung entschieden
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zur Vorlage äußern sich StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE), StRin
Ripsam
(CDU) und StR
Perc
(SPD) positiv.
Gegenüber StRin Ripsam informiert BMin
Fezer
, in der Vorlage werde das benötigte Personal dargestellt und der Beschlussantrag sehe Kenntnisnahme dieses Bedarfs vor. Der erste Schritt beinhalte die Gerätebeschaffung. Diesbezüglich verweist sie an StR Perc gewandt auf die im nicht öffentlichen Sitzungsteil im Wege der Offenlage zur Entscheidung vorgesehene GRDrs 628/2020. Derzeit, und damit beantwortet sie die Fragen von StRin Nuber-Schöllhammer und StR Perc, sei auch kein Personal für den Support bzw. dafür vorhanden, die Geräte zur Auslieferung herzurichten. Sobald das in diesem Zusammenhang erwartete Förderprogramm des Bundes vorliege, würden mit diesen Programmmitteln diese Stellen geschaffen. Aus Sicht der Fachverwaltung unterstreicht sie, sobald die Geräte beschafft seien, müssten sofort die für eine Übergabe an die Schulen erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Da die Geräte zum kommenden Schuljahr frühestmöglich eingesetzt werden sollen, müssten die Stellen schnellstmöglich besetzt werden. Des Weiteren teilt sie StR Perc mit, WLAN-Anschlüsse seien nicht Gegenstand der Vorlage. Im Bereich Bildungspartnerschaften gebe es verschiedene Ansätze, mit denen Kinder/Jugendliche, die zuhause über keine Anschlussmöglichkeiten verfügen, unterstützt werden sollen. Weiter weist sie in diesem Zusammenhang auf diverse ehrenamtliche Initiativen hin. Aus Sicht der Schulverwaltung sei es derzeit nicht darstellbar, fehlende Anschlussmöglichkeiten flächendeckend herzustellen.
BMin
Fezer
stellt, verbunden mit ihrem Dank für die Bereitschaft des Ausschusses, sich kurzfristig mit der gestern verteilten Vorlage zu befassen, fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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