Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 444/2023
Stuttgart,
06/13/2023



DigitalPakt Schule an den Stuttgarter Schulen: Erhöhter Bedarf an Supportverträgen für die pädagogische IT- und Medienumgebung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.06.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Rahmenverträge für die
2. Die Aufwendungen in Höhe von 9,8 Mio. EUR werden in den Jahren 2023 bis 2027 im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen und 4002130 - Berufsbildende Schulen bei Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen wie unter dem Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.

Begründung:


Mit dem DigitalPakt Schule und deren Zusatzvereinbarungen „Corona-Sofortausstattung“ und „Leihgeräte für Lehrkräfte“ erhöht sich die Anzahl der Endgeräte von rund 18.000 Endgeräten (2020) auf rund 43.000 Endgeräte (2022) und zum Ende des DigitalPakts Schule sind rund 57.500 Endgeräte (Hochrechnung 2024) an den Stuttgarter Schulen im Einsatz. Diese Mehrung der Endgeräte fordert von den Schulen und Schulträgern eine ganzheitliche Betrachtung des Betriebs und Supports. Dabei kann ohne ein Bereitstellen der Supportleistungen über die auslaufenden Rahmenverträge im Jahr 2023 kein dauerhafter Betrieb und Support gewährleistet werden.

Aus den voran genannten Gründen ist die Ausschreibung neuer, teilweise ausgeweiteter Supportrahmenverträge im Jahr 2023 in Höhe von 9,52 Mio. EUR mit einer Laufzeit von vier Jahren (2+1+1) erforderlich. (s. Anlage 1)

In den folgenden Jahren werden weiter Rahmenverträge auslaufen, für deren Verlängerung und teilweisen Ausweitung die erforderlichen Mittel zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Deckung der Aufwendungen in Höhe von insgesamt 9,52 Mio. EUR in den Jahren 2023 bis 2027 erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereiche 4002110 – Allgemeinbildende Schulen und 4002130 – Berufsbildende Schulen bei Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen.

Sollte im Jahr 2023 eine Deckung im THH 400 nicht vollständig möglich sein, erfolgt die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel in Höhe von bis zu 379.000 EUR durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

Die in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 5.685.000 EUR werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
Die Aufwendungen verteilen sich auf die Jahre 2023 bis 2027 wie nachfolgend dargestellt.

Zusätzlicher Mittelbedarf:
2023

in TEUR

2024

in TEUR

2025

in TEUR

2026

in TEUR

2027

in TEUR

KontenGrp. 44310
Geschäftsaufwendungen
379
1.516
1.516
1.516
1.137
    davon Amtsbereich 4002110
    Allgemeinbildende Schulen
216
865
865
865
649
    davon Amtsbereich 4002130
    Berufsbildende Schulen
163
651
651
651
448





Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Aufteilung der Ausschreibungssummen

<Anlagen>



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