Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 447/2011
Stuttgart,
06/20/2011



Annahme und zweckgebundene Weiterleitung einer Spende



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich06.07.2011



Beschlußantrag:

1. Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende wird zugestimmt.

2. Der Weiterleitung der Spende an die sonntaGmbH Produktion und Publikation zur Förderung des Kulturprogramms des SWR3 Seefestes wird zugestimmt.


Begründung:


Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparda-Bank Baden-Württemberg unterstützt das Kulturprogramm des SWR3 Seefestes mit 100.000,-- EUR.

Um die Vorgaben der Spenderin erfüllen zu können, wird die Spende an die Veranstalterin des SWR3 Seefestes - die sonntaGmbH Produktion und Publikation – weitergeleitet. Die sonntaGmbH Produktion und Publikation wird diese Spende zweckgebunden zur Förderung des Kulturprogramms im Rahmen des SWR3 Seefestes 2011 verwenden. Hierüber wird zwischen der LHS und der sonntaGmbH Produktion und Publikation ein entsprechender Hilfspersonenvertrag geschlossen.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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Anlage zur GRDrs 447-2011.doc