Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
438
20
VerhandlungDrucksache:
701/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 30.11.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften- Fallobergrenze und Personalausstattung

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 21.11.2022, öffentlich, Nr. 93
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.11.2022, GRDrs 701/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einführung einer Fallobergrenze von maximal 35 Vormundschaften/
Pflegschaften pro VZÄ für die Personalausstattung im Arbeitsbereich Amtsvormundschaften und -pflegschaften des Jugendamtes Stuttgart wird zugestimmt.


2. Die Besetzung aller Stellen im Bereich der Amtsvormundschaften im Beschäftigtenverhältnis kann aus personalpolitischen Gründen und im Sinn der Gleichbehandlung übertariflich in EG10 TVöD erfolgen.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang