Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 998/2020
Stuttgart,
11/24/2020



Sonderprojekt Qualitätsentwicklungsfonds der LHS Stuttgart Mobiler Lernraum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2020



Beschlußantrag:

1. Der Entwicklung, Bereitstellung, Unterhaltung und Finanzierung einer Koordination eines mobilen Lernraums zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Gemeinschafts- und Sozialunterkünften mit einem Umfang von 165.950 € durch die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Stuttgart, aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds, wird zugestimmt.

2. Das Kulturamt/Stadtbibliothek wird ermächtigt eine pädagogische Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 100% in Entgeltgruppe 10 für die Dauer von 12 Monaten im Rahmen der Modellphase zu beschäftigen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausgehend von der Idee der Lernräume in Gemeinschaftsunterkünften, die in der GRDrs 674/2020 vorgestellt und beschlossen wurden, soll mit dem vorliegenden Antrag ein mobiler Lernraum bzw. ein Lernmobil, als ein weiteres Angebot im Sinne eines flächendeckenden Ausbaus für Schülerinnen und Schüler, die in Stuttgarter Gemeinschaftsunterkünfte leben, geschaffen werden.

Ziel:
Schaffung, Einrichtung und Betrieb eines Lernmobils, dass zu festen Zeiten mit einer hauptamtlichen Kraft Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Sozialunterkünfte (Wohnungsnotfallhilfe) in Stuttgart anfährt und dort den Kindern und Jugendlichen einen Lernraum und eine Lernunterstützung vor Ort ermöglicht.

Das Lernmobil soll insbesondere für die Unterkünfte eingesetzt werden, in denen die Unterbringungssituation beengt ist, die sich in einer sozialräumlich separierten Lage befinden und in denen aufgrund von nicht vorhandenen Räumen keine anderweitigen Angebote im Rahmen einer Lernbegleitung vor Ort ermöglicht werden können.

Der Lernraum auf Rädern (Lernmobil) soll mit Arbeitsplätzen ausgestattet werden, so dass bis zu 6 Schüler/-innen gleichzeitig im Lernmobil durch eine individuelle Lernbegleitung unterstützt werden können. Zudem sollen den Kindern und Jugendlichen auch Laptops und Drucker im Lernmobil zur Verfügung stehen. Die pädagogische Fachkraft, die mit dem Mobil unterwegs ist, schafft als konstante Bezugsperson und durch die festen Zeiten in der Woche eine hohe Verbindlichkeit, die im Rahmen einer Lernbegleitung wichtig ist. Es wird angestrebt, dass die pädagogische Fachkraft in der Pilotphase, angelehnt an die Fahrbibliothek und damit trägerunabhängig, bei der Stadtbibliothek Stuttgart angestellt werden kann. Ziel wäre, dass während der Pilotphase Rahmenbedingungen geschaffen und Mittel bereitgestellt werden, die es ermöglichen, dass am Ende der Modellphase, das Lernmobil weiter unter Trägerschaft der Stadtbibliothek betrieben werden kann und ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen.

Bei dem mobilen Lernraum handelt es sich um ein umgebautes Wohnmobil/Bus/Sprinter. Das Mobil soll zentraler Anlaufpunkt für die Kinder und Jugendlichen, die neben den Schulbesuchen ergänzende Lernangebote wahrnehmen möchten, sein. Es soll an festen Wochen- und Nachmittagen regelmäßig vor Ort sein. Durch die individuelle Unterstützung in Bildungsprozessen können die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Fähigkeiten begleitet, motiviert und gefördert werden. Die bereitgestellte Infrastruktur (Notebooks, Internetzugang, Arbeitsmaterialien, Lernsoftware usw.) ermöglicht darüber hinaus einen besseren Zugang zur Bildungsteilhabe (Homeschooling) aber auch zur Bildungsförderung.

Zielgruppe:
Die primäre Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Schulalter, die in Gemeinschaftsunterkünften oder in Sozialunterkünften leben.
Sekundäre Zielgruppe sind in einer weiteren Ausbaustufe ältere Jugendliche und junge Erwachsene im Bereich der Ausbildung sowie Eltern mit dem Ziel, (Eltern-) Bildungsangebote zu vermitteln, die indirekt wieder den Kindern zugutekommen.

Projektziele:
Innovativer und niederschwelliger Ansatz:
Einen mobilen Lernraum, von dem Kinder und Jugendliche mit hohem Armutsrisiko profitieren können, gibt es bisher nicht in Stuttgart. Der innovative Ansatz ist unter anderem darin zu verorten, dass das Lernmobil zur Zielgruppe kommt und die Zielgruppe sich nicht erst orientieren, informieren, organisieren und auf den Weg machen muss. Die hauptamtliche Kraft, die das Lernmobil im wahrsten Sinne „bewegt“, kann über die Beziehungsebene eine Verbindlichkeit erreichen, die für Bildungsprozesse unabdingbar ist.

Das Angebot ist niederschwellig, da es durch seine Präsenz vor Ort einen direkten Zugang bietet und die Alltagsstruktur der Kinder und Jugendlichen durch die regelmäßigen und festen Präsenzzeiten unterstützt. Die Kinder und Jugendlichen, die an Orten untergebracht sind, die oftmals am Rande eines Stadtteils liegen oder eine schlechte Anbindung an die sozialräumlichen Angebote besitzen, werden mit dem Lernmobil direkt angesprochen. Weite Wege werden vermieden und die Eltern bleiben in Reichweite, so dass auch jüngere Kinder vom Lernmobil profitieren können. Das Lernmobil eröffnet einen Ort, an dem die Kinder und Jugendlichen Hausaufgaben erledigen und konzentriert Lernen können, etwas was durch die Unterbringung, in der die Familien eng zusammenleben und sich häufig ein Zimmer teilen müssen, nicht gegeben ist.

Evaluation des Vorhabens:
Es ist vorgesehen, eine Evaluation mit Beginn des Vorhabens zu starten. Die Evaluation wird im Rahmen der Arbeit der Stuttgarter Bildungspartnerschaf unter Mitwirkung aller Beteiligter in Kooperation mit dem Statistischen Amt der Landeshauptstadt Stuttgart durchgeführt.

Projektstruktur und Rahmenbedingungen
Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.11.2020 einstimmig empfohlen, die Entwicklung, Bereitstellung, Unterhaltung und Finanzierung einer hauptamtlichen Koordination eines Mobilen Lernraums als Sonderprojekt im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von 165.950 € aus Mitteln von 2020 zu fördern.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Vorhaben stehen 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 165.950 € im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Dieser wird im THH 810 – Bürgermeisteramt abgebildet.

Die Einstellung der pädagogischen Fachkraft im Rahmen der Modellphase mit einem Beschäftigungsumfang von 100% (einem Aufgabenprofil entsprechend EG 10) in den Strukturen der Stadt (Kulturamt) erfolgt befristet und außerhalb des Stellenplans.


Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidung mit anderen städtischen Programmen entsteht.




Beteiligte Stellen

AKR




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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