Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
883/2022 Neufassung
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 26.04.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Gründung einer Beratungs-GmbH beim Amt für Digitalisierung, Organisation und IT

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 20.04.2023, GRDrs 883/2022 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gründung der Digital MoveS GmbH und deren Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Von den weiteren Ausführungen zum Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft (Anlage 2) wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart erbringt zur Gründung der Gesellschaft eine Stammeinlage in Höhe von 25 TEUR.

4. Die Gesellschaft erhält zur Betriebsaufnahme und Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität eine Kapitaleinlage von 1.000 TEUR.

5. Die Stammeinlage und die Kapitaleinlage mit zusammen 1.025 TEUR werden im Teilfinanzhaushalt 170 - Amt für Digitalisierung, Projekt-Nr. 7.170002 - Digital MoveS GmbH, AuszGr 784/6 - Erwerb von Finanzvermögen finanziert. Die erforderlichen Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2023 berücksichtigt.

6. Der Bestellung von Herrn Thomas Bönig als Gründungsgeschäftsführer der Digital MoveS GmbH während der Gründungs- und Aufbauphase der GmbH für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 wird zugestimmt.

7. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in den Aufsichtsrat der Digital MoveS GmbH die in der Begründung genannten Mitglieder.

8. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit eine pauschale Vergütung in Höhe des in der Begründung dargestellten Betrags.

9. Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorgelegten Gesellschaftsvertrag redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen und zu ergänzen, sofern hierdurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Der Antrag Nr. 116/2023 vom 24.04.2023 (PULS, 90/GRÜNE, CDU, FW) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StRin Schumann (PULS) begründet den Antrag, zu dem EBM Dr. Mayer vorschlägt, bei einer deutlichen Vergrößerung des Aufsichtsrates die Vergütung zu halbieren. Dagegen erheben sich keine Einwände.

Enttäuschung über die Gründung dieser GmbH ohne Prüfung anderer Optionen äußert Frau Häußler (GPR); sie halte diese Gründung für verfrüht, da das betreffende Amt noch kein Jahr alt sei. Bedauerlicherweise werde ein Gehaltsgefälle kreiert, das von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht für die richtige Lösung gehalten werde.

Unklarheit besteht über den Inhalt des Beschlussantrages sowie des Gesellschaftervertrages, wozu Frau Häußler erklärt, sehr wichtig sei die Beschränkung auf das Geschäftsfeld der IT und Digitalisierung, ohne die Möglichkeit, weitere potenzielle Geschäftsfelder zu eröffnen. EBM Dr. Mayer erklärt, die Forderungen des GPR seien nahezu vollständig umgesetzt worden. Einzig das Thema Haustarifvertrag sei mit entsprechender Begründung nicht übernommen worden. Er sagt zu, bis zur Sitzung des Gemeinderates noch offene Fragen zu klären.



Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag Nr. 116/2023 mit dem Vorschlag der Verwaltung, bei einer deutlichen Vergrößerung des Aufsichtsrates der GmbH die Vergütung für die Mitglieder zu halbieren zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag Nr. 116/2023 mit der Maßgabe, die Vergütung für die Mitglieder anzupassen einmütig zu (1 Enthaltung).

Im Anschluss stellt er die geänderte GRDrs 883/2022 Neufassung zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zu.

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