Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1034/2013
Stuttgart,
11/19/2013



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagwassergebühr ab 1. Januar 2014




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.12.2013
04.12.2013
05.12.2013



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2014 auf 1,64 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. 2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen. 3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2014 auf 0,66 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Kalkulationswerte dieser Vorlage sind identisch mit den Angaben des Wirtschaftsplans 2014 (GRDrs 972/2013). Im Vergleich zu 2013 wurden im Wirtschaftsplan 2014 verstärkt Instandhaltungsarbeiten im Kanalnetz eingeplant und die Personalkosten wurden gemäß der tariflichen Entwicklungen fortgeschrieben.

Die monatliche Belastung für einen durchschnittlichen Drei-Personenhaushalt in Stuttgart (bei 100 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 100 m²) erhöht sich in 2014 um 0,58 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart bei sehr guter Entsorgungsqualität weiterhin ein günstiges Preisniveau (vgl. bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte Anlage 8).

Im Überblick die wesentlichen Kalkulationsfaktoren für 2014:

· Kalkulationsbasis ist der Wirtschaftplan 2014. · In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2014 ist eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 23,13 Mio. EUR berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,50%. · In der Kalkulation ist für 2014 eine Schmutzwassermenge in Höhe von 35,50 Mio. m³ angesetzt. Der Mengenansatz orientiert sich an den veranlagten Ist-Mengen der Vorjahre. · Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr 2014 ist eine angeschlossene Fläche von 31,3 Mio. m² angenommen. Der Flächenansatz orientiert sich dabei an den angeschlossenen Ist-Flächen der Vorjahre. · Im Bereich Schmutzwasser sind in 2014 Nachholungen von Kostenunterdeckungen in Höhe von 0,57 Mio. EUR einkalkuliert. · Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen in 2014 Kosten in Höhe von 8,49 Mio. EUR an (Ist 2012: 8,33 Mio. EUR). · Der städtische Haushalt erhält für die Bereitstellung des Trägerdarlehens in 2014 eine Verzinsung von 8,03 Mio. EUR (Summe Trägerdarlehen: 146,05 Mio. EUR / Zinssatz: 5,50%) · Für 2014 ist ein Jahresergebnis von 2,20 Mio. EUR ausgewiesen. Diese soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,64 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,66 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2014 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk ThürnauWolfgang Schanz
BürgermeisterErster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen
Anlage 3: Zusammenfassung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 4: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation
Anlage 5: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES
Anlage 6: Änderung der Entgeltbestimmungen
Anlage 7: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Anlage 8: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte





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