Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1150/2021
Stuttgart,
11/11/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Erweiterung des Qualitätsentwicklungsfonds

Beantwortung / Stellungnahme

Seit dem Jahr 2009 fördert die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) mit dem Qualitätsentwicklungsfonds (QE-Fonds) ansässige Kitas und Schulen gemeinsam mit ihren Partnern. Mit dieser Förderung sollen die Systeme von Bildung, Betreuung und Erziehung besser verzahnt werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Überwindung herkunftsabhängiger Unterschiede in Bezug auf Bildungsteilhabe und Bildungserfolg geleistet. Vor dem Hintergrund sich stark veränderter Lebensbedingungen vieler Kinder und Jugendlicher in einer großstädtischen Stadtgesellschaft sollen Schulen gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern aus der Jugendhilfe und anderen außerschulische Institutionen zu einem förderlichen Lebensraum und anregungsreichen Lernumfeld für alle Kinder entwickelt werden. Der Qualitätsentwicklungsfonds fördert in zwei expliziten Förderbereichen und reagiert auf aktuelle pädagogische Herausforderungen mit Sonderprojekten.

Zu Förderschwerpunkt I: Pädagogischer Verbund

Im Förderbereich I des Qualitätsentwicklungsfonds werden intensive Formen der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und (Grund-)Schulen unterstützt, sogenannte Pädagogische Verbünde und Bildungshäuser. Zentrales Thema des Förderbereiches I ist die Gestaltung eines gelingenden Überganges von Kita zu Grundschule durch eine intensive Kooperation zwischen den Akteuren der beiden Professionen.

Derzeit werden sieben Pädagogische Verbünde sowie fünf Bildungshäuser gefördert. Insgesamt drei dieser Pädagogischen Verbünde wurden im Jahr 2020 als Projekt neu in die Förderung aufgenommen und befinden sich aktuell im Aufbau. Die für den Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung stehenden Mittel für den Förderschwerpunkt I sind mit der Förderung der bestehenden Verbünde aufgebraucht.



Zu Förderschwerpunkt II: Schulentwicklungsprojekte

Im Förderbereich II werden Schulentwicklungsprojekte gefördert, die gemeinsam mit mindestens einem kommunalen Kooperationspartner, in der Regel aus der Jugendhilfe und ggf. weiteren städtischen Institutionen oder anderen außerschulischen Kooperationspartnern umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind alle allgemeinbildenden Schulen im Verbund mit außerschulischen Partnern. Derzeit werden parallel 23 Schulentwicklungsprojekte umgesetzt. Der finanzielle Rahmen ist damit ausgeschöpft.

Die Themen der Schulentwicklungsprojekte spiegeln auch die jeweilig aktuellen Herausforderungen, denen die Schulgemeinden gegenüberstehen, wider. So bildete die Unterstützung von Ganztagsgrundschulen und der damit notwendigen Teamentwicklung und Weiterentwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit einen Schwerpunkt. Seit 2015 ist auch die Integration von geflüchteten und neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen, etwa bei der Integration der Schüler/-innen der Vorbereitungsklassen in den Ganztag, ein wichtiges Thema. Auch aus der kommunalen Schulentwicklungsplanung erwächst Unterstützungsbedarf. So sind die Begleitung von Schulfusionen, die Integration von Lehrer/-innen in neue Kollegien bei Schulschließungen und nicht zuletzt die Unterstützung bei größeren Bau- und Umzugsvorhaben in der Ausschreibung aufgeführte Fördertatbestände (Module). Und nicht zuletzt ist ein wesentliches Ziel des Qualitätsentwicklungsfonds, die Entwicklung neuer Formate, Methoden und Zugänge zu Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Kontext von Schule zu unterstützen. Dazu gehören die Gestaltung von neuen Lernarrangements und Sprachförderung, neue Formen der Elternbeteiligung und vermutlich bald auch die Corona bedingten Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Die Ausweitung der anspruchsberechtigen Schulen, die inhaltliche und thematische Breite und insbesondere die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Ganztagsgrundschulen und mit dem Jugendamt in den Projekten lebensweltlicher Schulentwicklung hat in den letzten Jahren die Bekanntheit und die Akzeptanz des Qualitätsentwicklungsfonds deutlich gesteigert. Dies spiegelt sich in einer deutlichen Zunahme der Anträge wider.

Finanzsituation

Im QE-Fonds stehen insgesamt jährlich 905.000 Euro zur Verfügung. Während noch im Jahr 2016 rund ein Fünftel der Mittel nicht durch Schulentwicklungsprojekte abgerufen wurden (Sitzung des Vergabeausschusses 26.07.2016), waren 2021 bereits vor den Sommerferien alle Mittel für das laufende Jahr verplant. Für das Jahr 2022 stehen noch 58.667 EUR nichtverplante Mittel zur Verfügung, für 2023 sind dies 125.236 EUR.

Für den Aufbau eines neuen Pädagogischen Verbundes ist mit Kosten von jährlich etwa 55.000 EUR zu rechnen. Die Höhe der Summe ist dabei abhängig von der Anzahl der Eingangsklassen in der teilnehmenden Grundschule sowie den Kindern in den beteiligten Kindertageseinrichtungen. Aus konzeptionellen Gründen ist wichtig, dass die Förderung von Pädagogischen Verbünden nicht befristet erfolgt.

Für die Schulentwicklungsprojekte kann man im Rückblick auf vergangenen Jahre von durchschnittlichen Projektkosten in Höhe von etwa 120.000 EUR für drei Jahre aus. Auf die HH-Jahre bezogen sind also etwa 40.000 EUR zu kalkulieren.
Eine pauschale Erhöhung des Budgets des Qualitätsentwicklungsfonds würde die Förderschwerpunkte stärken. Die Aufteilung würde bedarfsgerecht und in Abstimmung mit dem Vergabeausschuss erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

503/2021 CDU-Fraktion, 851/2021 - j) Die FrAKTION




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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