Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0323-00
GRDrs 850/2022
Stuttgart,
12/13/2022



Einwohnerversammlungen im Jahr 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.01.2023



Beschlußantrag:

Für das Jahr 2023 werden folgende Einwohnerversammlungen anberaumt:

Für den Stadtbezirk Stuttgart-Süd am Montag, 15. Mai 2023,
für den Stadtbezirk Münster am Montag, 10. Juli 2023,
für den Stadtbezirk Zuffenhausen am Montag, 16. Oktober 2023.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach der Ordnung für Bürgerversammlungen vom 23. Oktober 1997 finden in möglichst regelmäßigen Zeitabständen etwa alle vier bis fünf Jahre Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtbezirken statt. Sie werden vom Verwaltungsausschuss anberaumt (§ 3 der Ordnung für Bürgerversammlungen der Stadt Stuttgart). Der bisher verwendete Begriff "Bürgerversammlung" wurde mit der Neufassung der Gemeindeordnung zum 01.12.2015 in "Einwohnerversammlung" geändert.


Für das Jahr 2023 sind die Einwohnerversammlungen für die im Beschlussantrag aufgeführten Stadtbezirke vorgesehen. Die Termine sind mit den betroffenen Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorstehern abgestimmt.

Die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Stuttgart-Süd war bereits für das Jahr 2020 geplant. Sie musste wegen der Corona-Pandemie, ebenso wie die für 2020 geplante Einwohnerversammlung in Obertürkheim, verlegt werden (GRDrs 363/2020). Nachdem die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Obertürkheim bereits am 10. Oktober 2022 nachgeholt wurde, soll die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2023 im Stadtbezirk Stuttgart-Süd stattfinden


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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