Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 1186/2011
Stuttgart,
10/31/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Gesellschafterzuschuss an die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH

Beantwortung / Stellungnahme

Für die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH sind im städtischen Ergebnishaushalt im Planjahr 2012 Zuschussmittel in Höhe von 4.290 TEUR und im Planjahr 2013 in Höhe von 4.313 TEUR eingeplant. Die sich aus heutiger Sicht im Planungszeitraum ergebenden Veränderungen bei den von der Stadt zugewiesenen Beschäftigten wurden bei den Mittelansätzen 2012/2013 entsprechend der geltenden Zuschusssystematik berücksichtigt.

Die Eröffnung des Museums im Otto-Dix-Haus ist für März bzw. April 2013 vorgesehen. Nachdem die Museumseröffnung für das Kunstmuseum mit umfangreichen Vorarbeiten verbunden ist, wurde in den für das Jahr 2012 geplanten Gesellschafterzuschuss auch der sich ab 1. Juli 2012 ergebende Aufwand für eine zusätzliche Stelle der gGmbH in Verbindung mit der Inbetriebnahme des Otto-Dix-Hauses in Höhe von 37,5 TEUR einkalkuliert (vgl. hierzu die GRDrs 1149/2009). Im Planansatz für den Gesellschafterzuschuss 2013 ist die zusätzliche Stelle für das Otto-Dix-Haus mit einem jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 75 TEUR enthalten.

Darüber hinaus geht die Haushaltsplanung für die Jahre 2012 und 2013 von einem städtischen Kunstankaufsetat an die gGmbH in Höhe von 200 TEUR aus. Im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung der Sonderförderung Stiftung Otto-Dix-Haus e.V. wird der städtische Kunstankaufsetat an die Gesellschaft in den Jahren 2010 bis 2014 von jährlich 250 TEUR auf 200 TEUR reduziert (vgl. GRDrs 1148/2009).

Während das Budget des Kulturamtes bzw. die Fördermittel an viele kulturelle Einrichtungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2009 gekürzt wurden, blieb der städtische Gesellschafterzuschuss an die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH unverändert. Nachdem der Gesellschaft für die Planjahre 2012 und 2013 ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, ist eine über die oben genannten Veränderungen hinausgehende Erhöhung des Gesellschafterzuschusses an die gGmbH im städtischen Doppelhaushalt 2012/2013 nicht vorgesehen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

812/2011 SPD Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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