Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.
Auch 2016 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:
1.1.3 Ressourcen
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Zielerreichung ist die Planung des Eingliederungsbudgets und der Personalausstattung. Die Planung richtet sich nach der erwarteten Marktsituation sowie der vermutlichen Finanzausstattung. Der Rahmen für die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird im Wesentlichen bestimmt durch die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 22.124.700 EUR und für das Verwaltungsbudget 30.043.307 EUR umfassen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zum Verwaltungstitel in Höhe von 2.075.662 EUR erforderlich. Somit stehen 20.049.038 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Dieses zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Geschäftsplan errechnete Globalbudget ist um 5.534.168 EUR und damit um 11,9 Prozent deutlich höher als im Jahr 2015 (Anmerkung: Vergleich bezieht sich auf Geschäftsplan 2015). Die Erhöhung ist auf eine Sonderzuteilung des Bundes für den erwarteten Zugang an Flüchtlingen zurückzuführen. Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 1.584.449 Mio. EUR für das Jahr 2016 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.
1.2.1 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten. Nichtaktivierungskunden nach § 10 SGB II (z.B. Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote. Als Instrumente zur Integration von jungen Erwachsenen kommen neben dem Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem · die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „Ausbildungschance", · die Assistierte Ausbildung, · die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie · die Einstiegsqualifizierung (EQ) in Betracht. Für diese Instrumente sind in 2016 im Eingliederungstitel 1.888.438 EUR bzw. 9,42 Prozent vorgesehen. Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2016 an die Agentur für Arbeit übertragen. Ergänzend werden vom neuen Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, getragen von Jugendamt und Jobcenter der Stadt Stuttgart sowie der Arbeitsagentur Stuttgart, konzeptionelle und planerische Beiträge erarbeitet, die die Integrationschancen der jungen Menschen erhöhen werden. Eine Analyse des Arbeitsbündnisses aus dem Frühsommer 2015 der Arbeitslosen unter 25 Jahren zeigt bei den Arbeitsmarkthemmnissen mehrere Häufungen: · Bezug von nicht existenzsicherndem Erwerbseinkommen · Passive Überbrückung bis zum Beginn einer Ausbildung · Drohende oder bereits bestehende Wohnungslosigkeit · Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen Deshalb werden neben den bestehenden Angeboten folgende weitere Maßnahmen vorbereitet: · Stuttgarter Bewerbung für das Bundesprogramm „Respekt“ mit der Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende · Stuttgarter Bewerbung für die ESF geförderte Maßnahme Runway für sehr schwer erreichbare junge Menschen · Verbesserung der Schnittstelle zur Ausbildungsstellenvermittlung der Agentur für Arbeit.
1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen
Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb bleibt die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart.
1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden, insbesondere mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Besonders verfestigte komplexe Fallkonstellationen sollen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz aufgegriffen werden um Perspektiven direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Wie 2015 soll der Beschäftigungsumfang oder das Arbeitsentgelt von Erwerbsaufstockenden weiter erhöht werden. Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ca. 63,5 Prozent (Juni 2015). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2016 seine Aktivitäten noch stärker darauf ausrichten, der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung zu erwarten. Für Leistungsberechtigte, bei denen die Beschäftigungsaufnahme durch prekäre Wohnverhältnisse behindert ist, wird eine neue Maßnahme "Wohnungscoaching" erprobt. Davon profitieren vornehmlich Familien, die in Hotels oder Pensionen notuntergebracht werden mussten. Der im Fasanenhof erprobte sozialräumliche Ansatz in der Maßnahme „FAIR“ mit einem aufsuchenden Coaching von Bedarfsgemeinschaften hat positive Ergebnisse erbracht, so dass dieser auf den Stadtteil Vaihingen ausgeweitet wird. Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt ca. 30 Prozent (Stand Juni 2015). 4000 der gut 8500 erwerbsaufstockenden Personen beziehen dabei eine Einkommen von bis zu 450 Euro im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2016 weiter intensiv gefördert. Die vorhandene Step up-Maßnahme wird modifiziert weitergeführt. Eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet, wird eingerichtet. Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung, wird mit 240 Maßnahmenplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt. Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden in 2016 41,29 Prozent des Eingliederungsbudgets (8.277.935 EUR) aufgewandt. 1.2.2.2 Maßnahmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2016 mit bis zu 593 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 125 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss, 20 Förderungen von Arbeitsverhältnissen und das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ mit insgesamt 15 Plätzen, ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen wird geförderte Beschäftigung mit einem niedrigschwelligen Zugang und angepassten Anforderungen fortgeführt und gegebenenfalls modifiziert. Für Leistungsberechtigte mit einer Suchterkrankung werden 95 spezifische Arbeitsgelegenheiten neu eingerichtet. 1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten bleibt deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen. Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die · Identifizierung von Qualifizierungspotenzialen und Kompetenzfeststellungen · berufliche Orientierung · Vermittlung in (Teilzeit-) Ausbildung und Ausbildungsbegleitung, auch bei über 25-Jährigen · Abschlussorientierte Qualifizierungen · Fort- und Weiterbildungen · Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind in 2016 13,47 Prozent des Eingliederungsbudgets vorgesehen. 1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen. Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten: · Integrationsansätze, die die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern anstreben. · Vorrang für nachhaltige existenzsichernde Beschäftigung. · Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Qualitätsmanagement · Anwendung der Handreichung/Arbeitshilfe für das Jobcenter „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verfolgen“ · Entwicklung von Gender-Kompetenz · Beachtung von Gleichstellungsaspekten bei der Angebots- und Maßnahmenentwicklung und Umsetzung mit einem gendersensiblen Monitoring. Angestrebt wird ein geschlechtsspezifisches Controlling auf allen Ebenen/in allen Bereichen. · Netzwerkarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden. Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2016 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Angeboten werden die Maßnahmen · neu: Modellangebot „Zentrale Servicestelle für Alleinerziehende“ · neu: Modellangebot „Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ · „AKIB – Anlaufstelle Kind & Beruf“, · „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“, · „Back to Job!“, · "Beruflicher Neustart" - Vorbereitungskurs für eine betriebliche Teilzeitausbildung · Vorbereitung auf eine Teilzeitausbildung für unter 25-Jährige · „NQ – Nachqualifizierung zur Verkäuferin“ und · „Plan P“. Neu entwickelt wird das Projekt Men@work, das sich ausschließlich an Männer wendet. Im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern. Für die geschlechtsspezifische berufliche Maßnahmeförderung ist ein Budget von 737.715 EUR (Voraussichtliche Ausgaben 2015: 522.781 EUR) vorgesehen.
1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben können. Das betrifft zuvorderst den Bereich der Arbeit. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden, · die Partizipation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt spürbar zu verbessern, · neue Chancen für Arbeitsuchende mit Behinderung zu erschließen und für die vielfältigen Potentiale dieser Personengruppe zu werben, · und praktikable Wege für behinderte Menschen als Arbeitnehmer und Unternehmen als Arbeitgeber aufzuzeigen und umzusetzen. Das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ wird der Hebel für dieses Unterfangen sein. Das Projekt ist eine der bedeutendsten Maßnahmen des Jobcenters Stuttgart zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Im Rahmen von vier Handlungsfeldern werden dabei folgende Zielgruppen zusätzlich gefördert: · Arbeitslose, arbeitsuchende und erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Stuttgart Leistungen erhalten. · Betriebe, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. · Dienststellen, Maßnahmeträger und andere Erbringer von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung, die ihre Arbeit zur Umsetzung einer gemeinsamen Strategie koordinieren. · Fachkräfte der öffentlichen Arbeitsverwaltung und anderer Akteure, die ihre Inklusions-Kompetenz ausbauen. Das breite Spektrum der Regel- und Ermessensleistungen des Jobcenters bleibt von dieser zusätzlichen Förderung unberührt. Die jeweils den Arbeitsuchenden zustehenden Leistungen werden ggf. durch Leistungen aus dem Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ ergänzt. Beispielsweise unterstützt die IHK Stuttgart das Vorhaben durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern, um mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Auch unterscheiden sich die speziellen Projektförderleistungen maßgeblich von den Regelinstrumenten. So können mithilfe des Projekts Menschen mit Behinderung, die in Arbeit vermittelt wurden, während ihrer Beschäftigungszeit begleitet und stabilisiert werden. Beschäftigte wie Arbeitgeber haben so kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Der stabile Arbeitsmarkt soll auch in 2016 zur "Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" genutzt werden. Dieses Ziel wird vor allem mit Aktivitäten des Projekts "Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart" erreicht, welches aus zusätzlichen Mitteln in Höhe von 2,1 Mio. EUR aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert wird. 1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl Mit diesem neuen Handlungsfeld reagiert das Jobcenter Stuttgart auf die Anforderungen, die sich aus dem zu erwarteten Zugang von Flüchtlingen und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II ergeben. Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes werden wie Inländer leistungsberechtigt. Diesen Personenkreisen stehen alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird auch auf das Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zukommen. 1.2.6.1 Handlungsbedarfe Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende 2016 mit rund 4.000 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften. Dies entspräche einer Steigerung von ca. 19 Prozent gegenüber dem bisherigen Bestand von ca. 21.600 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt. Diese Prognose ist aufgrund der unsichereren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher ist es erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf der anzupassen. Zunächst sind 66,07 unbefristete Ermächtigungen vorgesehen, die entsprechend dem tatsächlichen Bedarf genutzt werden können, der sich aus den gesetzlichen Stellenschlüsseln ergibt. Der MPD geht davon aus, dass in 2016 vermehrt Zuweisungen eingehen werden, die Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie geduldete Flüchtlinge betreffen. Es ist anzunehmen, dass Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen/ gesundheitlichen Problemen (wie z. B. Folgen der Traumatisierung, Infektionskrankheiten etc.), die bislang nicht in ärztlicher oder psychologischer Behandlung waren, in hoher Anzahl auf die persönlichen Ansprechpartner/-innen der noch einzurichtenden Fachstelle für Flüchtlinge zukommen. Hier werden sich zahlenmäßige und inhaltliche Anforderungen ergeben, für die noch Handlungspläne/Strategien zu entwerfen sind Der Umfang und die Anforderungen der Aufgabe machen die Einrichtung einer Fachstelle für Flüchtlinge erforderlich. Hierfür sprechen sowohl praktische als auch inhaltliche Gründe. In den bestehenden Zweig- und Außenstellen ist es nicht möglich weitere Büros oder auch nur Arbeitsplätze einzurichten. Inhaltlich könnten die Mitarbeitenden in einer Fachstelle für Flüchtlinge gezielt auf die spezifischen Fragestellungen im Flüchtlingsbereich vorbereitet werden. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordern ein besonderes Wissen zu den zielgruppenspezifischen Netzwerken. Es soll insbesondere die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Diese Organisationsform würde auch dem Anliegen unterschiedlichster Unternehmensvertreter Rechnung tragen, die übersichtliche Strukturen mit zentralen und kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Austausch- und Vermittlungsprozess angeregt haben. Mit der Einrichtung der Fachstelle für Flüchtlinge müssen auch die zuarbeitenden und unterstützenden Querschnittsbereiche gestärkt werden. 1.2.6.2 Eckpunkte Die künftige Arbeit des Jobcenters kann auf folgenden Aktivitäten aufbauen: · Der Amtsleiter koordiniert die Arbeitsgruppe „Arbeit und Ausbildung“ in der städtischen Task Force Integration. · Im Jobcenter wurde eine Stabstellenmitarbeiterin mit der Koordinierung der Flüchtlingsthemen beauftragt und eine abteilungsübergreifende Steuerungsgruppe für Flüchtlinge eingerichtet. · Das bisherige Übergangsmanagement bei Rechtskreiswechslern wird weiterentwickelt. · Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Berufsabschlüssen, kann das Jobcenter Stuttgart auf die fachliche Unterstützung durch das im Amt angesiedelte IQ-Netzwerk zurückgreifen. · Zusätzliche Projekte wie das Netzwerk ABC (s. Anlage 1.2 Punkt N, S. 16ff) wurden konzeptionell auf die Zielgruppe ausgerichtet. Hierbei wird die Zertifizierung und Trägerzulassung des Jobcenter Stuttgart die Flexibilität der Steuerung von Eingliederungsleistungen erhöhen. · Seit dem 01.07.2015 ist das Jobcenter Stuttgart bei dem Xenos-Nachfolgeprojekt „NIFA- Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ im Rahmen der „Integrationsrichtlinie Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (IvAF) aktiv beteiligt. Die mehrjährigen Erfahrungen im Jobcenter Stuttgart aus diesem und dem Vorgänger Projekt Netzwerk Bleiberecht werden herangezogen. · Das Jobcenter hat bereits seit einigen Jahren Erfahrungen mit spezialisierten Mitarbeitenden gesammelt, auf die aufgebaut werden kann.
Für das Ziel 3 wird ein Wert von -0,2 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr als um diesen Anteil steigt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben. Da die meisten Flüchtlinge im Jahr 2016 noch keine 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein können, gilt der vorgeschlagene Wert auch unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwanderung. Analog zum bisherigen Verfahren soll auch für das Jahr 2016 bei Ziel 4 eine Annäherung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Selbständigkeit an die allgemeine Integrationsquote angestrebt werden. Für das Ziel 5 werden keine Zielwerte vereinbart. Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger folgende Zielwerte vereinbart: