Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1209/2015
Stuttgart,
11/23/2015



Jobcenter Geschäftsplan 2016



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.11.2015
07.12.2015
11.12.2015
18.12.2015



Beschlußantrag:

1. a. Dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes, der Eingliederungsmittel-Verordnung sowie der Bestätigung der Höhe der Sonderzuweisung des Bundes für Flüchtlinge zugestimmt.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie Art und Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu.

3. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über den Abschluss mit dem Land informiert.

4. a. Den Anträgen auf Stellenschaffung bzw. Verlängerung der KW-Vermerke wird zugestimmt: 5. Für die Ausstattung der Zweig- und Außenstellen mit Mobiliar, das den Sicherheitsanforderungen Rechnung trägt, werden in 2016 zusätzliche Finanzmittel von 80.000 EUR bewilligt. Die Mittel (bislang im Haushaltsplanentwurf nicht enthalten) werden im Teilfinanzhaushalt 290 - Jobcenter, Sonstige Investitionen, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bereitgestellt.



Begründung:

Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.



Auch 2016 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:

1. Schaffung von Synergien durch Partnerschaften und Kooperationen.
2. Umfassende und lebensverlaufsunterstützende Begleitung und Förderung am Übergang von der Schule in den Beruf
3. Umsetzung akteursübergreifender Qualitätsstandards bei Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangeboten.
4. Gewährleistung einer Sozialraumorientierung.
5. Beachtung der sozialpolitischen Teilhabeaspekte bei der Ausgestaltung der Förderinstrumente.


1.1 Rahmenbedingungen

1.1.1 Entwicklungen am Arbeitsmarkt
Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird in 2016 ähnlich wie in 2015 vermutet.

Konjunkturspiegel Baden-Württemberg
Indikator
Veränderung in % zum Vorjahreszeitraum
2015
2014
Sep
Aug
Juli
Jun
Mai
Apr
Mrz
Feb
Jan
Dez
Nov
Okt
Sep
3. Quartal
2. Quartal
1. Quartal
4. Quartal
3. Quartal
Arbeitslose
−3,7
−1,6
−2,0
−2,5
−1,8
−0,7
−1,0
−0,2
−0,1
−1,8
−1,6
−1,1
+1,3
Gemeldete Arbeitsstellen
+12,9
+13,7
+15,7
+14,8
+14,2
+13,1
+13,6
+13,8
+13,0
+13,1
+13,2
+14,3
+12,2
Erwerbstätige
0,9
1,2
1,2
Bruttoinlandsprodukt
+2,3
+2,0
+2,8
+2,0

Unkalkulierbar erscheinen die Auswirkungen der Zuwanderung auf das SGB II, da hier Prognosen noch sehr unsicher sind.

Die gesetzlichen Regelungen zum Asylbewerberverfahren und zur sozialen Sicherung bedingen, dass nach der jüngsten Einschätzung des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) mehr als zwei Drittel der arbeitslos gemeldeten Flüchtlinge im Rechtskreis SGB II betreut werden dürften. Die SGB-II-Quote steigt folglich weiter auf 69,6 Prozent im Jahresmittel (69,1 Prozent in 2015), da die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II deutlich stärker steigen wird als im Rechtskreis SGB III.

Das IAB geht in seiner Herbstprognose deutschlandweit weiterhin von einem robusten Arbeitsmarkt aus, der vor allem im kommenden Jahr von einem stärkeren Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit profitieren wird. Wesentlich beeinflusst wird die Zahl der Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr allerdings weniger durch die verbesserte Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes als vielmehr durch den Flüchtlingseffekt, der weiterhin sehr schwer im Hinblick auf die Zahl der Arbeitslosen zu kalkulieren ist, weshalb das IAB mit entsprechend großen Spannweiten bei seinen Prognosen operiert. Das IAB geht in seiner regionalen Arbeitsmarktprognose vom 24.09.2015 für den Agenturbezirk Stuttgart von einer Steigerung der Arbeitslosenzahl von im Mittel 4,9 % aus (Spannweite -4,5 bis 14,3%). Der Agenturbezirk Stuttgart umfasst neben dem Stadtbezirk Stuttgart auch den Landkreis Böblingen, Herrenberg und Leonberg.



1.1.2 Erwartete Kundenzahlen

Das Jobcenter Stuttgart geht für 2016 von 31.928 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 23.203 Bedarfsgemeinschaften aus. Bis Ende des Jahres 2016 (Dez 16) erwartet das Jobcenter einen kontinuierlichen Anstieg auf 25.361 Bedarfsgemeinschaften. Es wird erwartet, dass die Zahl der erwerbsfähigen hilfebedürftigen anerkannten Flüchtlinge von voraussichtlich 750 in 2016 auf durchschnittlich 3.884 steigt und bis Dez 16 einen Wert von 8.890 erreicht.

Für 2016 werden im Jobcenter darüber hinaus mit einem durchschnittlichen Bestand von 4.330 Alleinerziehenden, 1.624 Personen mit einer Schwerbehinderung sowie 18.290 Langzeitleistungsbeziehende erwartet.

1.1.3 Ressourcen

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Zielerreichung ist die Planung des Eingliederungsbudgets und der Personalausstattung. Die Planung richtet sich nach der erwarteten Marktsituation sowie der vermutlichen Finanzausstattung.

Der Rahmen für die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird im Wesentlichen bestimmt durch die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen.

Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 22.124.700 EUR und für das Verwaltungsbudget 30.043.307 EUR umfassen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel zum Verwaltungstitel in Höhe von 2.075.662 EUR erforderlich. Somit stehen 20.049.038 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Dieses zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Geschäftsplan errechnete Globalbudget ist um 5.534.168 EUR und damit um 11,9 Prozent deutlich höher als im Jahr 2015 (Anmerkung: Vergleich bezieht sich auf Geschäftsplan 2015). Die Erhöhung ist auf eine Sonderzuteilung des Bundes für den erwarteten Zugang an Flüchtlingen zurückzuführen.

Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 1.584.449 Mio. EUR für das Jahr 2016 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.

Schätzwerte 2016 in EUR (Plan)
Vorjahresvergleich in EUR (Plan)
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
52.168.007
20.049.038
32.118.969
46.633.839
17.735.664
28.898.173
Abzug bzw. die Hinzurechnung des Umschichtungsbetrages sind berücksichtigt
Die Mittel des Eingliederungsbudgets wurden durch das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln des Europäischen Sozialfonds bzw. des Bundes erheblich erhöht. Diese Budgeterhöhung kann insbesondere für die Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, die Stärkung der sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden.

· ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter: Im Mittelpunkt stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung sowie der Ausgleich von geringerer Leistungsfähigkeit durch im Zeitverlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse (im Haushaltsjahr 2016: 2.866.822.27 EUR).

· Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: ESF-Programm für öffentlich geförderte Beschäftigung für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die keine direkte Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Ermöglichung einer sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Schwerpunkt auf Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen, die mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben. Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent sollen ermöglicht werden. Begleitung und Stabilisierung durch beschäftigungsvorbereitende und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen von Jobcenter und Kommune (im Haushaltsjahr 2016: 2.554.200 EUR).

· Die Programme Passiv-Aktiv-Tausch (Zuschuss im Haushaltsjahr 2016: 104.400 EUR), das IQ-Netzwerk (beantragter Zuschuss im Haushaltsjahr 2016: 60.914 EUR) sowie das Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit NIFA (Zuschuss im Haushaltsjahr 2016: 57.682 EUR) sowie das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ (Zuschuss im Haushaltsjahr 2016: 873.279 EUR) werden in 2016 fortgeführt.

Für ergänzende kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II in Höhe von 3,89 Mio. EUR werden von der Landeshauptstadt folgende Leistungen zusätzlich finanziert (siehe Anlage 1, Punkt 2).

· Kinderbetreuung
· Schuldnerberatung
· Psychosoziale Betreuung
· Sozialpädagogische Betreuung
· Suchtberatung

Auf Basis dieser Rahmenbedingungen wurde das Arbeitsmarktprogramm für Stuttgart erstellt.

Auch im Jahr 2016 müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen wirksam, wirtschaftlich und rechtskonform eingesetzt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.


1.2 Handlungsfelder und operative Schwerpunktthemen

Die Angebote und Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder des Jobcenters Stuttgart werden 2016 überwiegend mit Kontinuität fortgeführt. Sie berücksichtigen zum einen identifizierte Chancen und Risiken, zum zweiten sind sie eng mit den Zielen des SGB II sowie mit den mit dem Land Baden-Württemberg zu vereinbarenden Zielen verknüpft.
Zu den Handlungsfeldern gehören:
1. Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
2. Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen
3. Erhöhung der Bildungsbeteiligung
4. Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden
5. Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
6. Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl

1.2.1 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit

Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten.

Nichtaktivierungskunden nach § 10 SGB II (z.B. Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote.

Als Instrumente zur Integration von jungen Erwachsenen kommen neben dem Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem

· die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „Ausbildungschance",
· die Assistierte Ausbildung,
· die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie
· die Einstiegsqualifizierung (EQ)

in Betracht. Für diese Instrumente sind in 2016 im Eingliederungstitel 1.888.438 EUR bzw. 9,42 Prozent vorgesehen.

Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2016 an die Agentur für Arbeit übertragen.

Ergänzend werden vom neuen Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, getragen von Jugendamt und Jobcenter der Stadt Stuttgart sowie der Arbeitsagentur Stuttgart, konzeptionelle und planerische Beiträge erarbeitet, die die Integrationschancen der jungen Menschen erhöhen werden. Eine Analyse des Arbeitsbündnisses aus dem Frühsommer 2015 der Arbeitslosen unter 25 Jahren zeigt bei den Arbeitsmarkthemmnissen mehrere Häufungen:

· Bezug von nicht existenzsicherndem Erwerbseinkommen
· Passive Überbrückung bis zum Beginn einer Ausbildung
· Drohende oder bereits bestehende Wohnungslosigkeit
· Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen

Deshalb werden neben den bestehenden Angeboten folgende weitere Maßnahmen vorbereitet:

· Stuttgarter Bewerbung für das Bundesprogramm „Respekt“ mit der Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende
· Stuttgarter Bewerbung für die ESF geförderte Maßnahme Runway für sehr schwer erreichbare junge Menschen
· Verbesserung der Schnittstelle zur Ausbildungsstellenvermittlung der Agentur für Arbeit.

1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen

Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb bleibt die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart.

1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden, insbesondere mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Besonders verfestigte komplexe Fallkonstellationen sollen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz aufgegriffen werden um Perspektiven direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Wie 2015 soll der Beschäftigungsumfang oder das Arbeitsentgelt von Erwerbsaufstockenden weiter erhöht werden.

Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ca. 63,5 Prozent (Juni 2015). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2016 seine Aktivitäten noch stärker darauf ausrichten, der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung zu erwarten.

Für Leistungsberechtigte, bei denen die Beschäftigungsaufnahme durch prekäre Wohnverhältnisse behindert ist, wird eine neue Maßnahme "Wohnungscoaching" erprobt. Davon profitieren vornehmlich Familien, die in Hotels oder Pensionen notuntergebracht werden mussten.

Der im Fasanenhof erprobte sozialräumliche Ansatz in der Maßnahme „FAIR“ mit einem aufsuchenden Coaching von Bedarfsgemeinschaften hat positive Ergebnisse erbracht, so dass dieser auf den Stadtteil Vaihingen ausgeweitet wird.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt ca. 30 Prozent (Stand Juni 2015). 4000 der gut 8500 erwerbsaufstockenden Personen beziehen dabei eine Einkommen von bis zu 450 Euro im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2016 weiter intensiv gefördert. Die vorhandene Step up-Maßnahme wird modifiziert weitergeführt. Eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet, wird eingerichtet.

Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung, wird mit 240 Maßnahmenplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden in 2016 41,29 Prozent des Eingliederungsbudgets (8.277.935 EUR) aufgewandt.


1.2.2.2 Maßnahmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung
Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2016 mit bis zu 593 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 125 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss, 20 Förderungen von Arbeitsverhältnissen und das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ mit insgesamt 15 Plätzen, ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit sozialen Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen wird geförderte Beschäftigung mit einem niedrigschwelligen Zugang und angepassten Anforderungen fortgeführt und gegebenenfalls modifiziert.
Für Leistungsberechtigte mit einer Suchterkrankung werden 95 spezifische Arbeitsgelegenheiten neu eingerichtet.


1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung

Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten bleibt deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen.

Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die
· Identifizierung von Qualifizierungspotenzialen und Kompetenzfeststellungen
· berufliche Orientierung
· Vermittlung in (Teilzeit-) Ausbildung und Ausbildungsbegleitung, auch bei über 25-Jährigen
· Abschlussorientierte Qualifizierungen
· Fort- und Weiterbildungen
· Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund

Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind in 2016 13,47 Prozent des Eingliederungsbudgets vorgesehen.


1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden

Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.



Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen.

Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten:

· Integrationsansätze, die die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und Männern anstreben.
· Vorrang für nachhaltige existenzsichernde Beschäftigung.
· Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Qualitätsmanagement
· Anwendung der Handreichung/Arbeitshilfe für das Jobcenter „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip verfolgen“
· Entwicklung von Gender-Kompetenz
· Beachtung von Gleichstellungsaspekten bei der Angebots- und Maßnahmenentwicklung und Umsetzung mit einem gendersensiblen Monitoring. Angestrebt wird ein geschlechtsspezifisches Controlling auf allen Ebenen/in allen Bereichen.
· Netzwerkarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden.

Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2016 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Angeboten werden die Maßnahmen

· neu: Modellangebot „Zentrale Servicestelle für Alleinerziehende“
· neu: Modellangebot „Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen“
· „AKIB – Anlaufstelle Kind & Beruf“,
· „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“,
· „Back to Job!“,
· "Beruflicher Neustart" - Vorbereitungskurs für eine betriebliche Teilzeitausbildung
· Vorbereitung auf eine Teilzeitausbildung für unter 25-Jährige
· „NQ – Nachqualifizierung zur Verkäuferin“ und
· „Plan P“.

Neu entwickelt wird das Projekt Men@work, das sich ausschließlich an Männer wendet.

Im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern.

Für die geschlechtsspezifische berufliche Maßnahmeförderung ist ein Budget von 737.715 EUR (Voraussichtliche Ausgaben 2015: 522.781 EUR) vorgesehen.

1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben können. Das betrifft zuvorderst den Bereich der Arbeit.

Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden,

· die Partizipation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt spürbar zu verbessern,
· neue Chancen für Arbeitsuchende mit Behinderung zu erschließen und für die vielfältigen Potentiale dieser Personengruppe zu werben,
· und praktikable Wege für behinderte Menschen als Arbeitnehmer und Unternehmen als Arbeitgeber aufzuzeigen und umzusetzen.

Das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ wird der Hebel für dieses Unterfangen sein. Das Projekt ist eine der bedeutendsten Maßnahmen des Jobcenters Stuttgart zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Im Rahmen von vier Handlungsfeldern werden dabei folgende Zielgruppen zusätzlich gefördert:

· Arbeitslose, arbeitsuchende und erwerbstätige Menschen mit Behinderung, die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit Stuttgart Leistungen erhalten.
· Betriebe, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen.
· Dienststellen, Maßnahmeträger und andere Erbringer von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung, die ihre Arbeit zur Umsetzung einer gemeinsamen Strategie koordinieren.
· Fachkräfte der öffentlichen Arbeitsverwaltung und anderer Akteure, die ihre Inklusions-Kompetenz ausbauen.

Das breite Spektrum der Regel- und Ermessensleistungen des Jobcenters bleibt von dieser zusätzlichen Förderung unberührt. Die jeweils den Arbeitsuchenden zustehenden Leistungen werden ggf. durch Leistungen aus dem Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ ergänzt. Beispielsweise unterstützt die IHK Stuttgart das Vorhaben durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern, um mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Auch unterscheiden sich die speziellen Projektförderleistungen maßgeblich von den Regelinstrumenten. So können mithilfe des Projekts Menschen mit Behinderung, die in Arbeit vermittelt wurden, während ihrer Beschäftigungszeit begleitet und stabilisiert werden. Beschäftigte wie Arbeitgeber haben so kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Der stabile Arbeitsmarkt soll auch in 2016 zur "Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" genutzt werden. Dieses Ziel wird vor allem mit Aktivitäten des Projekts "Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart" erreicht, welches aus zusätzlichen Mitteln in Höhe von 2,1 Mio. EUR aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert wird.


1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl
Mit diesem neuen Handlungsfeld reagiert das Jobcenter Stuttgart auf die Anforderungen, die sich aus dem zu erwarteten Zugang von Flüchtlingen und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II ergeben.

Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes werden wie Inländer leistungsberechtigt. Diesen Personenkreisen stehen alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit zu. Mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird auch auf das Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zukommen.


1.2.6.1 Handlungsbedarfe
Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende 2016 mit rund 4.000 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften. Dies entspräche einer Steigerung von ca. 19 Prozent gegenüber dem bisherigen Bestand von ca. 21.600 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt. Diese Prognose ist aufgrund der unsichereren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher ist es erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf der anzupassen. Zunächst sind 66,07 unbefristete Ermächtigungen vorgesehen, die entsprechend dem tatsächlichen Bedarf genutzt werden können, der sich aus den gesetzlichen Stellenschlüsseln ergibt.

Der MPD geht davon aus, dass in 2016 vermehrt Zuweisungen eingehen werden, die Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie geduldete Flüchtlinge betreffen. Es ist anzunehmen, dass Leistungsberechtigte mit schwerwiegenden psychischen/ gesundheitlichen Problemen (wie z. B. Folgen der Traumatisierung, Infektionskrankheiten etc.), die bislang nicht in ärztlicher oder psychologischer Behandlung waren, in hoher Anzahl auf die persönlichen Ansprechpartner/-innen der noch einzurichtenden Fachstelle für Flüchtlinge zukommen. Hier werden sich zahlenmäßige und inhaltliche Anforderungen ergeben, für die noch Handlungspläne/Strategien zu entwerfen sind

Der Umfang und die Anforderungen der Aufgabe machen die Einrichtung einer Fachstelle für Flüchtlinge erforderlich. Hierfür sprechen sowohl praktische als auch inhaltliche Gründe. In den bestehenden Zweig- und Außenstellen ist es nicht möglich weitere Büros oder auch nur Arbeitsplätze einzurichten. Inhaltlich könnten die Mitarbeitenden in einer Fachstelle für Flüchtlinge gezielt auf die spezifischen Fragestellungen im Flüchtlingsbereich vorbereitet werden. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordern ein besonderes Wissen zu den zielgruppenspezifischen Netzwerken. Es soll insbesondere die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Diese Organisationsform würde auch dem Anliegen unterschiedlichster Unternehmensvertreter Rechnung tragen, die übersichtliche Strukturen mit zentralen und kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Austausch- und Vermittlungsprozess angeregt haben.

Mit der Einrichtung der Fachstelle für Flüchtlinge müssen auch die zuarbeitenden und unterstützenden Querschnittsbereiche gestärkt werden.





1.2.6.2 Eckpunkte
Die künftige Arbeit des Jobcenters kann auf folgenden Aktivitäten aufbauen:

· Der Amtsleiter koordiniert die Arbeitsgruppe „Arbeit und Ausbildung“ in der städtischen Task Force Integration.
· Im Jobcenter wurde eine Stabstellenmitarbeiterin mit der Koordinierung der Flüchtlingsthemen beauftragt und eine abteilungsübergreifende Steuerungsgruppe für Flüchtlinge eingerichtet.
· Das bisherige Übergangsmanagement bei Rechtskreiswechslern wird weiterentwickelt.
· Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Berufsabschlüssen, kann das Jobcenter Stuttgart auf die fachliche Unterstützung durch das im Amt angesiedelte IQ-Netzwerk zurückgreifen.
· Zusätzliche Projekte wie das Netzwerk ABC (s. Anlage 1.2 Punkt N, S. 16ff) wurden konzeptionell auf die Zielgruppe ausgerichtet. Hierbei wird die Zertifizierung und Trägerzulassung des Jobcenter Stuttgart die Flexibilität der Steuerung von Eingliederungsleistungen erhöhen.
· Seit dem 01.07.2015 ist das Jobcenter Stuttgart bei dem Xenos-Nachfolgeprojekt „NIFA- Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ im Rahmen der „Integrationsrichtlinie Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (IvAF) aktiv beteiligt. Die mehrjährigen Erfahrungen im Jobcenter Stuttgart aus diesem und dem Vorgänger Projekt Netzwerk Bleiberecht werden herangezogen.
· Das Jobcenter hat bereits seit einigen Jahren Erfahrungen mit spezialisierten Mitarbeitenden gesammelt, auf die aufgebaut werden kann.

Auf Grundlage dieser Erfahrungen wird die Fachstelle für Flüchtlinge eingerichtet und die konzeptionelle Entwicklung vorangetrieben.


1.2.6.3 Aktivitäten im Rahmen der Selbstvornahme von Maßnahmen

Mit der avisierten Trägerzulassung nach § 178 SGB III kann das Jobcenter eigenes Personal aus dem EGT finanzieren (Selbstvornahme). Damit können flexibel und in kurzer Zeit Maßnahmen eingerichtet werden, die die Integrationsstrategie der persönlichen Ansprechpartner/-innen, z.B. im Rahmen von Einzelcoachings der Leistungsberechtigten, in enger Abstimmung flankierend begleiten. Damit wird den unterschiedlichen Bedarfen und Bildungs- und Ausbildungsniveaus entsprochen.

Die Selbstvornahme wird externe Angebote nicht ersetzen, sondern die Zusteuerung dahin optimieren. Dabei übernimmt die Selbstvornahmemaßnahme unter anderem eine Clearingfunktion und unterstützt die passgenaue Zusteuerung in die geplanten noch zu beschaffenden modular ausgestalteten Vergabemaßnahmen für Flüchtlinge.

Das Jobcenter wird bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Angebote und Maßnahmen die Anschlussfähigkeit an die lokale Unterstützungsstruktur berücksichtigen und diese für Leistungsberechtigte mit den Instrumenten des SGB II ergänzen.

Im Rahmen der Selbstvornahme werden auch die Weiterführung von „Amiga“, einer gesundheitsfördernden Maßnahme, die bisher über das Bundesprojekt „Perspektive 50plus“ finanziert wurde und eine Maßnahme für schwerbehinderte Kundinnen und Kunden im Rahmen des Inklusionsprojekts und zur Unterstützung der Identifizierung und Begleitung von Rehabilitanden umgesetzt.

Durch die ausschließliche Bundesfinanzierung aus dem Eingliederungstitel entfällt die kommunale Beteiligung an den Personal- und Sachkosten.


1.3 Arbeitsmarktprogramm 2016

Das Arbeitsmarktprogramm 2016 umfasst alle Eingliederungsleistungen mit den jeweiligen finanziellen Budgets. Es wurde unter Berücksichtigung der Jobcenterstrategie, der Schwerpunktziele und der Ressourcen konzipiert.

Die folgende Tabelle stellt die Budgets, gegliedert nach einzelnen Eingliederungsleistungstypen dar. Eine differenzierte Darstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Geschäftsplan (Anlage 1, Punkt 1.2).

Eingliederungsleistungstyp
Planung 2015
Planung 2016
EGT 2016 in Prozent
A. Vermittlungsbudget (VB)
450.000
428.546
2,14%
B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
7.411.763
8.277.935
41,29%
C. Einstiegsqualifizierung (EQ)
90.000
53.267
0,27%
D. Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) / Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
1.555.019
1.495.787
7,46%
E. Berufliche Weiterbildung (FbW)
2.565.470
2.700.000
13,47%
F. Eingliederungszuschuss (EGZ)
1.100.000
1.105.310
5,51%
G. Teilhabe behinderter Menschen
620.000
425.888
2,12%
H. Assistierte Ausbildung (AsA)
0
339.384
1,69%
I. Einstiegsgeld (ESG)
150.000
200.000
1,00%
J. Leistungen f. Selbständige
271.834
368.576
1,84%
K. Arbeitsgelegenheiten (AGH-MAE)
2.022.745
1.961.761
9,78%
L. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
1.213.488
581.904
2,90%
M. Freie Förderung (FF)
270.345
101.703
0,51%
N. Netzwerk ABC
0
1.993.863
9,94%
O. Reisekosten
15.000
15.115
0,08%
Summe
17.735.664
20.049.038
100%


1.4 Zustimmung zur Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen

Zwei Drittel der Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters werden im Rahmen der Vergabe beschafft. Das übrige Drittel wird über Maßnahmen zur Eingliederung, die als Einzelfallhilfen ausgestaltet sind, verausgabt.

Die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart sieht vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten und die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen

· bis zu 190.000 EUR vom Jobcenter
· bis zu 290.000 EUR vom Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
· über 290.000 EUR vom zuständigen Gemeinderatsausschuss

getroffen wird.

Da die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart zu beschaffenden Maßnahmen bis auf wenige Einzelfälle regelmäßig den Auftragswert von 290.000 EUR überschreitet, können Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Termine des zuständigen Gemeinderatsausschusses nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen.

Eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die z. B. nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2016 ausgeschrieben wird, kann frühestens am 17.06.2016 in den zuständigen Gemeinderatsausschuss eingebracht, am 30.06.2016 bezuschlagt werden und am 01.08.2016 beginnen.
Eine volle Haushaltswirksamkeit der Maßnahme liegt somit erst ab September 2016 vor.

Sollte der Gemeinderat bereits mit dem Geschäftsplan 2016 der Vergabeentscheidung von Lieferungen und Leistungen durch das Jobcenter zustimmen, könnte eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2016 ausgeschrieben wird, bereits am 18.04.2016 bezuschlagt werden und am 16.05.2016 beginnen.
Eine volle Haushaltswirksamkeit läge somit bereits ab Juni 2016 vor.

Es ist deshalb erforderlich, dass der Gemeinderat mit der Zustimmung zum Geschäftsplan auch über die Art und den Umfang der unten stehenden und im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. Anlage 1, Seite 32ff) Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zustimmt.



1.5 Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 4,041 Mrd. EUR veranschlagt (0,8 Mio. EUR weniger als im Vorjahr). Nach einem Abzug von insgesamt 34,2 Mio. EUR für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,007 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6444 Prozent (Vorjahr: 0,6416 Prozent), somit voraussichtlich 25.822.487 EUR und damit 76.722 EUR mehr als 2015.

Gemäß Entwurf des Bundeshaushalts dürfen (wie in den Vorjahren) Ausgabereste in Höhe von bis zu 350 Mio. EUR (für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten) in Anspruch genommen werden.

Das BMAS sieht vor, zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von 330 Mio. EUR für die Verwaltungskosten bereits mit der Zuweisung der regulär veranschlagten Budgets auf die Jobcenter zu verteilen, so dass dem Jobcenter Stuttgart weitere 2.126.520 EUR zur Verfügung stehen.

Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB II beabsichtigt der Bund nach bisherigen Informationen weitere 325 Mio. EUR für die Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen. Unter der Annahme, dass die Verteilung der Mittel entsprechend des üblichen Verteilungsmaßstabs, somit also entsprechend der Anteile laut Eingliederungsmittel-Verordnung erfolgt, werden dem Jobcenter Stuttgart weitere 2.094.300 EUR zugeteilt.

Insgesamt würde sich das Budget damit auf 30.043.307 EUR belaufen (2.995.025 EUR mehr als im Vorjahr). Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen. Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2016 sowie der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2016, Ende 2015, abzuwarten.

Ob weitere Ausgabereste (20 Mio. EUR) zur Verteilung kommen, wird voraussichtlich erst Anfang 2016 entschieden.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-
Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 37.876.143 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 32.118.969 EUR.

Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt von 2.075.662 EUR erforderlich (Plan 2015: 2.170.759 EUR).

Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 5.757.174 EUR. Weiterhin hat die LHS Stuttgart die nicht abrechenbaren Kosten von 2.901.626 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS Stuttgart somit auf 8.658.800 EUR (Plan 2015: 6.827.436 EUR).


1.6 Stellenplanrelevante Entscheidungen

Aus der prognostizierten Entwicklung der Kundenzahlen in Verbindung mit den gesetzlich vorgegebenen Betreuungsrelationen sowie zur Verstärkung der Querschnittbereiche ergeben sich zusätzliche Stellen bzw. Ermächtigungen im Vergleich zum Stellenplan 2015.

Zum einen führt die Modifizierung der Berechnungsgrundlagen für die Betreuungsschlüssel (Anlage 2) zu einer Stellenschaffung von 1,75 Stellen und zum anderen implizieren die prognostizierten Kundenzahlen im Bereich der Flüchtlinge bis Dezember 2016 Personalkapazitäten im Umfang von bis zu 6607 Prozent (Anlage 6).

Die Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie die Vertretung vor den Gerichten erfordert auch mit Hinblick auf die zu erwartende Mehrarbeit im Zusammenhang steigender Flüchtlingszahlen zusätzliche Stellenressourcen im Umfang von 1,70 Stellen, um die Gewährleistung des Rechtsanspruches auf eine Entscheidung eines Widerspruches binnen drei Monate sicherzustellen (Anlage 3 und Anlage 3a).


Bisher standen 2,20 Stellen zur administrativen und fachlichen Umsetzung des Bausteins „Sozialer Arbeitsmarkt“ im Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung (s. GRDrs 815/2012). Das Projekt bzw. der Förderzeitraum ist befristet vom 1.11.2012 bis 31.12.2015. Das Land hat nun das Programm bis 31.12.2016 verlängert und das Jobcenter Stuttgart beteiligt sich mit einer 1,00 Stelle (Anlage 4).

Im September 2015 wurde für den Zeitraum 1.07.2015 bis 31.12.2018 dem Jobcenter Stuttgart Mittel im Rahmen des ESF-Bundesprogramm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkte Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF) bewilligt, die eine Finanzierung einer 0,60 Stelle ermöglichen (Anlage 5).

Aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen in der Landeshauptstadt Stuttgart kommt es zu einem Ansteigen der Kundenzahlen im Laufe des Jahres 2016. Die Verwendung der Ermächtigungen für die Einstellungen von zusätzlichem Personal wird entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen und der vorgegebenen Betreuungsrelationen bedarfsgerecht erfolgen. Es ergeben sich insgesamt Personalkapazitäten im Umfang von 6607 Prozent, von denen 6447 Prozent in den Betreuungsrelationen und 160 Prozent nicht in den Betreuungsrelationen Berücksichtigung finden (Anlage 6).

Personalbedarfsrechnung für 2016
Betreuungs-
relation
2016
BG /
eLb *)
Stellen-
Plus**)
Stellen
Gesamt**)
U25
1:75
3.266
6,46
43,55
Ü25
1:150
29.398
29,07
195,99
LG
1:130
25.361
28,94
195,09
Saldo
64,47
434,63
*) Prognose 25.361 BG bis Ende 2016
**) inkl. Ermächtigungen


Zur Stärkung der Querschnittsbereiche im Kontext steigender Flüchtlingszahlen im SGB II werden als Ausgleich für die zu erwartende Mehrarbeit die folgenden Stellen beantragt:

Die Sachbearbeitung „Administration Aktivleistungen“ beinhaltet die Entwicklung, Festsetzung und Sicherstellung der internen und externen Schnittstellen und Prozesse für die Beratungsarbeit der persönlichen Ansprechpartner/-innen für eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung und somit gleichzeitig die Festlegung des Handlungsrahmens der persönlichen Ansprechpartner/-innen bzgl. der Erbringung der Pflicht- und Ermessensleistungen des SGB II/III. Für die Sicherstellung der Aufgabenerledigung wird eine 0,50 Stelle beantragt (Anlage 7).

Die Tätigkeit der Bildungzielplanung umfasst bzgl. der Instrumente FbW und AVGS insbesondere die fachliche Unterstützung der persönlichen Ansprechpartner/-innen.

Im Hinblick auf die ab 2016 zu erwartende Erweiterung des Kundenbestandes des Jobcenters Stuttgart um Flüchtlinge, die zur Sicherstellung der Arbeitsmarktintegration einen hohen (Anpassungs-) Qualifizierungsbedarf – insbesondere auch bzgl. berufsbezogener Deutsch-Sprachkompetenzen – haben, ist eine bessere personelle Ausstattung hinsichtlich der Unterstützung der persönlichen Ansprechpartner/-innen bei der individuellen Bildungszielplanung ein Erweiterung der Personalkapazitäten um eine 0,5 Stelle notwendig. (Anlage 8)

Der erwartete Anstieg der Kundenzahlen im Bereich der Flüchtlinge und der damit verbundene arbeitgeberseitige erhöhte Beratungsbedarf des Arbeitgeberteams und die Sicherstellung von passgenauen Vermittlungsangeboten für qualifizierte Flüchtlinge macht die personelle zusätzliche Ausstattung im Arbeitgeberteam im Umfang von 2,00 Stellen erforderlich (Anlage 9).

Die Sicherheit in der Rechtsanwendung ist entscheidend für eine rechtmäßige und zügige Gewährung von Leistung im Rechtskreis SGB II. Der Bereich der Leistungsansprüche ausländischer Personen ist hierbei ein Beispiel einer Vielzahl von komplexen Aufgabenstellungen im Sachgebiet Nachrang. Der Leistungsanspruch orientiert sich am jeweiligen Titel und muss für jede Person individuell geprüft und entschieden werden, ob ein Leistungsanspruch besteht. Für die Aufgabenerledigung werden 1,50 Stellen für das Sachgebiet Nachrang beantragt (Anlage 10).

Durch die Zunahme der Bedarfsgemeinschaften durch die steigende Zahl der Kunden im Flüchtlingsbereich erhöht sich auch die Anzahl von Unterhaltsfällen. Unterhaltsansprüche können sich einerseits durch bereits bestehende Sachverhalte von Trennung oder Scheidung ergeben. Das betrifft sowohl den Unterhalt der Partnerinnen und Partner, als auch den Unterhalt der jeweiligen Kinder. Durch die Erhöhung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wird sich auch eine Zunahme der Fälle wegen künftig unterhaltsrelevanter Sachverhalte ergeben. Für die Aufgabenerledigung wird eine 0,50 Stelle beantragt (Anlage 11).

Die Zahl der Anträge im Sachgebiet Bildung und Teilhabe wird durch die Zugänge im Flüchtlingsbereich steigen. Für eine zügige und sachgerechte Bearbeitung werden 2,00 Stellen beantragt (Anlage 12).

Die in den Anlagen aufgeführten notwendigen zusätzlichen Stellen bzw. Ermächtigungen führen auch zu erhöhten Bedarfen in der Abteilung Verwaltung; 0,50 Stellen Sachbearbeitung Personal sowie 0,50 Stellen Sachbearbeitung IuK (Anlage 13 und 14).

Im Jobcenter Stuttgart erfolgt die Abrechnung und Auszahlung aller Eingliederungsleistungen zentral. Während die Arbeitgeberleistungen in der Abteilung Markt und Integration ausgezahlt werden, erfolgt dies für Träger und Leistungsberechtigte über das Team der Zentralen Abrechnung von Eingliederungsleistungen (ZAE). Neben der Auszahlung gehören auch das Erstellen von Bewilligungsbescheiden sowie die Geltendmachung von Rückforderungen und Schadensersatzansprüchen zu den Hauptaufgaben. Aufgrund des zu erwarteten Anstiegs der Zahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) erhöht sich auch die Anzahl der bewilligten Eingliederungsleistungen. Für die Aufgabenerledigung wird eine 0,50 Stelle beantragt (Anlage 15).

Das Jobcenter Stuttgart strebt zu Jahresbeginn 2016 eine Trägerzulassung gemäß § 178 SGB II an, um im Rahmen der „Netzwerke Aktivierung, Beratung, Chancen“ künftig für bestimmte Zielgruppen und Zielsetzungen bedarfsgerecht Maßnahmen in Form einer Selbstvornahme von Eingliederungsleistungen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang werden 15,0 Stellen beantragt (Anlage 16).

Der regionale Beschäftigungspakt „Silverstars“ im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ endet zum 31.12.2015. Die im Jobcenter Stuttgart für die Umsetzung des Programms geschaffenen 7,50 Stellen mit KW-Vermerk 1/2016 werden nicht verlängert.

Für die Refinanzierung der 115/Service Center Stadt wird das Jobcenter einen Stellenanteil von 0,04 Stellen streichen.


2. Zusätzliche Mittel im Finanzhaushalt für sicherheitsrelevante Ausstattungen

Sowohl bei Begehungen der Jobcenter Zweigstellen durch einen Vertreter der Beratungsstelle der Landespolizeidirektion Stuttgart als auch durch den Arbeitssicherheitstechnischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart wurde festgestellt, dass eine Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen und eine Optimierung der Ausstattung bei Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt für einen effektiveren Schutz vor und bei Übergriffen erforderlich ist.

Konkret wird empfohlen, eine lose Bestuhlung in den Wartebereichen, die im Fall einer Eskalation als Wurfgegenstand verwendet werden kann, durch zusammenhängende fest montierte Sitzgelegenheiten, zu ersetzen. Darüber hinaus sollen Büros mit einer veralteten Ausstattung, die den freien Zugang zu Fluchttüren in Gefährdungssituationen verhindert, unter dem Aspekt der Sicherheit neu ausgestattet werden. Dies war bislang aufgrund von fehlenden Mitteln nicht möglich. Für entsprechende Anschaffungen werden in 2016 zusätzliche Finanzmittel von 80.000 EUR benötigt.

Soweit es sich um „Spezialausstattungen“ handelt (z. B. Traversenbänke), die nicht durch die Sachkostenpauschale des Bundes abgegolten sind, können die Kosten über die Nutzungsdauer zusätzlich (entspricht den Abschreibungsbeträgen) mit dem Bund abgerechnet werden. In diesem Fall hat die Landeshauptstadt Stuttgart ausschließlich den kommunalen Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent zu tragen.

3. Zielsystem
3.1 Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte
Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2016 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in §48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt:

Zielsystem des Bundes
Nr.
Ziele
Zielindikatoren
1Reduzierung der HilfebedürftigkeitSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt
2Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und SelbständigkeitIntegrationsquote
3Vermeidung vom langfristigem LeistungsbezugVeränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden

Für die Messung der Ziele werden Indikatoren mit Zielwerten bzw. Veränderungswerten vereinbart, deren Berechnung für die Ziele 1 bis 3 im gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2016 im SGB II festgelegt ist.

Für das Jahr 2016 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG) entschieden, dass die Ziele 2 und 3 wie im Vorjahr dezentral zu planen sind. Dadurch soll eine realistische und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden. Aufgrund der großen Unsicherheiten bei der Flüchtlingsthematik wurden die Zielvereinbarungspartner aufgerufen, zusätzlich die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen ohne die Auswirkungen von
Zuwanderung, Flucht und Asyl mitzuteilen. Aus diesem Grund werden bei der Integrationsquote zwei Werte genannt.

Die Kennzahl zum Ziel 1 soll im Gegensatz zu den Werten der Ziele 2 und 3 nicht mehr festgeschrieben werden, sondern in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen werden.

Zusätzlich vereinbart das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart weitere Ziele:

Ziele des LandesZielindikatoren
4Verbesserung der Integration Alleinerziehender in ErwerbstätigkeitVerbesserung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit
5Verbesserung der Inklusion-

Die vorgeschlagenen Zielwerte sind aus den Handlungsbedarfen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen abgeleitet.

Die Landeshauptstadt Stuttgart schlägt dem Ministerium für das Ziel 2 einen Wert von +0,8 Prozent (exkl. Flüchtlinge) bzw. -6,2 Prozent (inkl. Flüchtlinge) vor. Dies bedeutet, dass die Integrationsquote im Dezember in der Berechnung ohne Flüchtlinge leicht um bis zu 0,2 Prozentpunkte steigen wird und mit Flüchtlinge um bis zu 1,4 Prozentpunkte sinken wird.

Das BMAS plant eine Gesetzesänderung, wonach Personen, die sowohl Arbeitslosengeld I wie auch Arbeitslosengeld II erhalten, in Zukunft vermittlerisch ausschließlich durch die Arbeitsagentur (SGB III) betreut werden und nicht mehr durch das Jobcenter. Es könnte sein, dass die Zahl der gezählten Integrationen für das Jobcenter erheblich sinkt, falls die Zählweise dieser Regelung angepasst wird. Im Jobcenter beziehen monatlich ca. 610 erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch Arbeitslosengeld I. Von Mitte 2014 bis Mitte 2015 gingen insgesamt 430 Personen mit Arbeitslosengeld I Anspruch aus dem SGB II ab. Ob ein Abgang durch Integration in Arbeit oder durch vollständigen Rechtskreiswechsel ins SGB II nach Beendigung des ALG I Anspruches erfolgt, kann statistisch nicht ausgewiesen werden. Da dem Personenkreis aber eine vergleichsweise hohe Integrationswahrscheinlichkeit zugeschrieben werden kann, muss mit einem entsprechend hohen Anteil an Integrationsverlusten gerechnet werden. Weil diese Gesetzesänderung noch nicht beschlossen ist, wurde deren Wirkung in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Für das Ziel 3 wird ein Wert von -0,2 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr als um diesen Anteil steigt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben. Da die meisten Flüchtlinge im Jahr 2016 noch keine 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein können, gilt der vorgeschlagene Wert auch unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwanderung.

Analog zum bisherigen Verfahren soll auch für das Jahr 2016 bei Ziel 4 eine Annäherung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Selbständigkeit an die allgemeine Integrationsquote angestrebt werden.

Für das Ziel 5 werden keine Zielwerte vereinbart.

Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger folgende Zielwerte vereinbart:

Zielindikatoren
Angebotswerte 2016
exkl. Flüchtlingeinkl. Flüchtlinge
1Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
-
2Veränderung der Integrationsquote
>+0,8%
>-6,2%
3Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden
<-0,2 %
4Verbesserung der Integrationsquote Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Selbständigkeit
Annäherung an allgemeine Integrationsquote
5Verbesserung der Inklusion
-

Die Verwaltung geht für das Jahr 2016 von einer deutlichen Steigerung der Bestandszahlen an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften aus, der durch die Zuwanderung von Flüchtlingen ausgelöst wird.
Die Angebote gelten noch nicht als vereinbart.


3.2 Monitoring zu qualitativen Indikatoren

Um die Erreichung der Ziele ohne vereinbarte Zielwerte steuern zu können, hat das Jobcenter Stuttgart ein hochwertiges Monitoring implementiert. Dadurch wird auch die Qualität der Integrationsarbeit und Integrationen in den Blick genommen. Besonders beobachtet werden im Jahr 2016:

· Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
· die Integrationsquote der Alleinerziehenden im Verhältnis zur Integrationsquote insgesamt
· die Zahl der Integrationen von Menschen mit Behinderung im Verhältnis zu allen Integrationen
· die Nachhaltigkeit der Integrationen
· der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen.

Aus den Beobachtungen werden sich Handlungsimpulse zur Verbesserung der Integrationsarbeit ergeben.
Für diese Indikatoren werden Prognosewerte ermittelt und ihre Entwicklung daran gemessen.


Außerdem werden die jeweiligen Ist-Ergebnisse mit den jeweiligen Vorjahreswerten verglichen, ihre Veränderungen sowie die Vergleiche innerhalb des SGB-II-Typs und mit dem Bundesland Baden-Württemberg für die Bewertung der Geschäftsergebnisse herangezogen.

Zusätzlich wird in 2016 wie in früheren Jahren eine Kundenzufriedenheitsanalyse durch einen externen Auftragnehmer durchgeführt. Dem Jobcenter Stuttgart ist die Perspektive der Leistungsberechtigten auf das Jobcenter von zentraler Bedeutung, um die Dienstleistungsqualität bewerten und ihre Entwicklungspotenziale ausmachen zu können.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.




Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Geschäftsplan 2016
Anlage 2: Stellenschaffung persönliche Ansprechpartner/-innen und Leistungsgewährung
Anlage 3: Stellenschaffung Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren
Anlage 3a: Stellenschaffung Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahrenflüchtlinge
Anlage 4: Verlängerung KW-Vermerk persönliche/r Ansprechpartner/-in für PAT-Programm
Anlage 5: Stellenschaffung Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit - NIFA
Anlage 6: Ermächtigungen Fachstelle Flüchtlinge
Anlage 7: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Administration Aktiv-Leistungen
Anlage 8: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Bildungszielplanung
Anlage 9: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Arbeitgeberteam
Anlage 10: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Nachrang
Anlage 11: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Unterhalt
Anlage 12: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Bildung und Teilhabe
Anlage 13: Stellenschaffungen Sachbearbeitung IuK
Anlage 14: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Personal
Anlage 15: Stellenschaffungen Sachbearbeitung Zentrale Abrechnung von Eingliederungsleistungen
Anlage 16: Stellenschaffungen Selbstvornahme von Eingliederungsleistungen




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Anlage 1 Geschäftsplan 2016.docxAnlage 1 Geschäftsplan 2016.docxAnlage 2 Stellenplanantrag Betreuungsschlüssel 1,75 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 2 Stellenplanantrag Betreuungsschlüssel 1,75 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 3 Stellenplanantrag WSTeam 1,2 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 3 Stellenplanantrag WSTeam 1,2 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 3a Stellenplanantrag WSTeam 0,5 Stellen  Flüchtlinge 2015_11_17.docxAnlage 3a Stellenplanantrag WSTeam 0,5 Stellen Flüchtlinge 2015_11_17.docxAnlage 4 Verlängerung KW Vermerk PAT 1,0 Stelle 2015_11_17.docxAnlage 4 Verlängerung KW Vermerk PAT 1,0 Stelle 2015_11_17.docxAnlage 5 Bundesprogramm NIFA 0,60 Stelle 2015_11_17.docxAnlage 5 Bundesprogramm NIFA 0,60 Stelle 2015_11_17.docxAnlage 6 Ermächtigungen Fachstelle Flüchtlinge  2015_11_17.docxAnlage 6 Ermächtigungen Fachstelle Flüchtlinge 2015_11_17.docxAnlage 7 Sachbearbeiter Administration.docxAnlage 7 Sachbearbeiter Administration.docxAnlage 8 Stellenplanantrag  Bildungszielplanung  0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 8 Stellenplanantrag Bildungszielplanung 0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 9 Stellenplanantrag AGT  2,0 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 9 Stellenplanantrag AGT 2,0 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 10 Stellenplanantrag Nachrang 1,50 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 10 Stellenplanantrag Nachrang 1,50 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 11 Stellenplanantrag Unterhalt 0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 11 Stellenplanantrag Unterhalt 0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 12 Stellenplanantrag BUT 2,0 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 12 Stellenplanantrag BUT 2,0 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 13 IuK.docxAnlage 13 IuK.docxAnlage 14 Stellenplanantrag  Personal 0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 14 Stellenplanantrag Personal 0,5 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 15 Stellenplanantrag ZAE 0,50 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 15 Stellenplanantrag ZAE 0,50 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 16 Stellenplanantrag Selbstvornahme 15 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 16 Stellenplanantrag Selbstvornahme 15 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 2 Stellenplanantrag Betreuungsschlüssel 1,75 Stellen 2015_11_17.docxAnlage 2 Stellenplanantrag Betreuungsschlüssel 1,75 Stellen 2015_11_17.docx