Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 959/2020
Neufassung
Stuttgart,
05/21/2021



Hedelfinger Brücken - Ersatzneubau Straßenbrücke über die B 10 zur Deponie Einöd
Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.06.2021
16.06.2021
17.06.2021



Beschlußantrag:

1. Den Arbeiten für den Ersatzneubau der Brücke über die B 10 zur Deponie Einöd nach den Plänen und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 30. Oktober 2020 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.028.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 228.000 EUR) wird zugestimmt. 2. Die Auszahlungen in Höhe von 3.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt - wie folgt gedeckt:
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 228.000 EUR sind beim Projekt 7.661094 – Brücke über die B 10 zur Deponie Einöd berücksichtigt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.

Begründung:


Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurde der schlechte bauliche Zustand der Straßenbrücke über die B 10 im Zuge der Straße Hedelfinger Brücken festgestellt. Auf Grundlage der Prüfergebnisse ist ein Ersatzneubau erforderlich.


Bestand

Die Brücke wurde 1980 errichtet. Der verwendete Überbau diente ursprünglich bereits Anfang 1970 beim Bau des Stadtbahntunnels Heilbronner Straße als Behelfsbrücke. Der Stahlüberbau befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und genügt auch nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen (Brückenklasse 30). Derzeit kann die Brücke nur noch einspurig befahren werden. Auf Grund des Alters, Zustands und Funktionalität des Bauwerks ist ein Ersatzneubau erforderlich.

Die Widerlager wurden beim Bau der Brücke bereits für eine Belastung für die Brückenklasse 60 ausgelegt. Die erforderlichen Betoninstandsetzungsarbeiten sind technisch und wirtschaftlich umsetzbar. Daher werden die Hauptbauteile der Widerlager erhalten und lediglich die erforderlichen Umbauten zur Anpassung an die neue Geometrie vorgenommen.

Das Bauwerk (s. Anlage 3) hat eine wichtige Funktion für die Erschließung der Deponie Einöd und stellt auch eine wichtige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr dar. Die wichtige Funktion bleibt auch in Zukunft erhalten und wird für den Radverkehr zunehmen.


Mögliche Varianten

Im Zuge der Vorstellung der Maßnahmen für den Ersatzneubau wurden im Bezirksbeirat Hedelfingen zwei Varianten für einen Anschluß diskutiert.

Planungsrechtlich treffen zwei Bebauungspläne aufeinander, die im Bereich Hafenbahn-/Einödstraße gelten, der B-Plan "Südumfahrung Hedelfingen" (1990) und der B-Plan "B 10 Anschluss Hafen Süd" (1988). In beiden Bebauungsplänen ist ein Anschluß der Hafenbahnstraße an die Einödstraße nicht berücksichtigt.


Variante 1 Höherlegung Einödstraße

Die bestehende Einödstraße wird über eine ca. 180 m lange Rampe bzw. eine Auffüllung um ca. 4,5 m höher gelegt. Dafür wäre ein umfangreiches Dammbauwerk erforderlich. Für die Anpassungen des Geländes würde Grunderwerb erforderlich werden, da bei dieser Lösung auch in private Grundstücke eingegriffen werden müsste.

Für diese Möglichkeit sind baulich umfangreiche Eingriffe erforderlich (Anlage 6): Mit den baulichen Maßnahmen sind auch sehr kritische naturschutzfachliche Eingriffe in die westlich der Einödstraße liegenden Hangflächen verbunden. Auf der Hangfläche wurden naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für verschiedenen Verfahren (Bauvorhaben Office One, Bauvorhaben Flüchtlingsunterkünfte, B-Plan Meitnerstraße) bereits umgesetzt, die bei einem Eingriff in die Flächen an andere Stelle ersetzt werden müssten.

Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden in einer Grobkostenschätzung zusammengefasst:

Anschluss Einöd- an Hafenbahnstraße: ca. 5,9 Mio. EUR
(4,7 Mio. EUR zzgl. Baupreissteigerung von 2,5 %)
Fuß und Radwegbrücke: ca. 3,0 Mio. EUR
planrechtliche und naturschutzrechtliche Verfahren ca. ca. 0,3 Mio. EUR
Unvorhergesehenes ca. 20 % ca. 1,7 Mio. EUR
Summe 10,9 Mio. EUR


Variante 2 Rampenbauwerk im Hangbereich ohne durchgängige Verkehrsführung Einödstraße

Bei der zweiten Möglichkeit würde die Anbindung der Einödstraße an die Hafenbahnstraße über ein Rampenbauwerk im angrenzenden Hang erfolgen. Für einen entsprechenden Anschluss ist ein umfangreiches Stützbauwerk erforderlich, um den Hang abzufangen. Des Weiteren müsste der Linienweg der Buslinie 103 angepasst werden, da die Einödstraße nicht mehr an die Amstetter Straße anschließen würde.

Bei dieser Variante werden neben den Erd- und Straßenbau zusätzlich noch Stützbauwerke erforderlich. Es ist deshalb mit höheren Gesamtkosten als bei der zuvor genannten Variante zu rechnen.


Bewertung

Die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass bis zur Inbetriebnahme einer der Varianten mit einer Projektdauer von ca. 8-10 Jahren zu rechnen ist (Planrechtsverfahren ca. 3-4 Jahre, Planung, Ausschreibung, Vergabe ca. 2 Jahre, Finanzierung 1 Jahr, bauliche Herstellung ca. 2–3 Jahre).

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zeitabläufe für die Umsetzung der Varianten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auf Grund des baulichen Zustands der bestehenden Brücke innerhalb der nächsten 2-4 Jahren zu Nutzungseinschränkungen und in weiterer Folge zur Sperrung für den KfZ-Verkehr vor Inbetriebnahme einer neuen Erschließung kommen wird. Neben der Erschließung der Deponie Einöd über die B 10 Ausfahrt Esslingen–Weil wäre auf Stuttgarter Gemarkung die Zufahrt nur über die Amstetter Straße möglich.

Die Gesamtkosten für die Variante 1 werden schätzungsweise ca. 10,9 Mio. EUR betragen. Dabei ist ein in Aussicht gestellter Finanzierungsanteil des Mitgesellschafters des Neckarcenters Esslingen von 900.000 EUR für eine Fuß- und Radwegbrücke als Ersatz für die bestehende Brücke über die B10 zur Deponie Einöd noch nicht berücksichtigt. Nicht enthalten sind die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb und evtl. erforderliche Umsiedlungen vorhandener Ausgleichsmaßnahmen.

Auf Grund der vorgenannten Randbedingungen kann eine uneingeschränkte Weiterverfolgung der Variante 1 nicht empfohlen werden. Der Ersatzneubau der bestehenden Brücke sichert die derzeitige Erschließung zur Deponie Einöd und schließt eine längerfristige Entwicklung der Verkehrsführung nicht aus. Mit einem Ersatzneubau können unabhängig von langfristigen Entwicklungen die bestehenden Verkehrsbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer sicher und dauerhaft gewährleistet werden.

Daneben besteht die Möglichkeit den Anschluss an der Einödstraße an die Hafenbahnstraße zu Projektieren und auf Machbarkeit zu prüfen. Bei einer späteren baulichen Realisierung des Anschlusses Hafenbahnstraße – Einödstraße könnte der Ersatzneubau der Einödbrücke ausschließlich dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung gestellt werden.


Bauliche Maßnahmen

Der Ersatzneubau wird als vorgespannter Ortbeton-Einfeldträger mit einem Trogquerschnitt und einer Stützweite von 40 m ausgeführt. Die Konstruktionshöhe des Trogs ist variabel. Die Fahrbahnbreite ergibt sich durch die Anordnung von zwei Fahrstreifen und beträgt 6 m, die Breite des einseitigen Geh- und Radwegs beträgt 2,50 m. Zusammen mit einem zusätzlichen Notgehweg von 1 m beträgt die Gesamtbreite der Brücke zwischen den Geländern 9,50 m.

Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des bestehenden sowie Teile der Widerlager bis ca. 65 cm unterhalb der bestehen Auflagerbank. Die Widerlager werden instandgesetzt. Anschließend wird ein Traggerüst über die B 10 aufgestellt, auf dem der Überbau zunächst in überhöhter Lage hergestellt wird. In der letzten Phase wird das Traggerüst ausgebaut, der Überbau in die endgültige Lage abgelassen. Die Abdichtung, die Gehwege, der Belag sowie weitere erforderliche Einbauten auf der Brücke werden ergänzt.

Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 12 Monate.


Verkehrliche Maßnahmen während der Bauzeit

Während der Herstellung des Ersatzneubaus ist die Zufahrt zur Deponie über die Brücke nicht möglich. Die Umleitung zur Deponie erfolgt über die B 10, Ausfahrt Esslingen-Weil und die Einödstraße. Die Umleitung ist mit dem Tiefbauamt Stadt Esslingen sowie Land Baden-Württemberg abgestimmt.

Der Verkehr auf der B 10 wird während der gesamten Bauzeit mit 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung aufrechterhalten. Für den Aufbau der Gerüste und für den Rückbau des alten Überbaus werden temporäre Sperrungen der B 10 in beide Fahrtrichtungen erforderlich. Die Sperrungen erfolgen nachts und an Wochenenden. Die Umleitung
während der temporären Sperrungen der B 10 erfolgt über die Otto-Hirsch-Brücke, die Straße Am Mittelkai und die Brücke Hafenbahnstraße.


Kosten und Termine

Die Kosten für Planung, Bau und Verkehrsführung betragen gemäß dem Kostenanschlag (siehe Anlage 1) 4,028 Mio. EUR einschließlich ca. 10 % Unvorhergesehenes und 228.000 EUR Eigenleistungen.

Die Baumaßnahme wird über den kommunalen Sanierungsfonds des Landes Baden-Württemberg für die Sanierung von Brückenbauwerken gefördert. Die Förderung beträgt 712.000 EUR. Der Fördergeber setzt eine Frist für die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2022.

Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2021 beginnen. Die Gesamtbauzeit beträgt ca.12 Monate. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Herbst 2022 geplant.

Mit GRDrs 1052/2018 wurden Planungsleistungen Objekt- und Tragwerksplanung für die Gesamtmaßnahme mit einem vorläufigen Honorarwert von 200.000 EUR an das Ingenieurbüro MSIng, Rotebühlstraße 89/2 in 70178 Stuttgart vergeben. Der Aufwand ist in den Gesamtkosten enthalten.



Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme „Brücke über die B 10 zur Deponie Einöd“ wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel in Höhe von 4.028.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen) beim Projekt 7.661094 bereitgestellt.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 4) wird verwiesen. Auf die Anlage 5 (Angaben zur Finanzierung) wird verwiesen.

Das Bezirksbeirat Hedelfingen wurde am 1. Dezember 2020, am 16. März 2021 und am 18. Mai 2021 über die Baumaßnahme informiert.



Beteiligte Stellen

WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Lageplan und Ansicht Brücke - Visualisierung
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Folgelastenbeleg
Anlage 5: Angaben zur Finanzierung
Anlage 6: Variante Lageplan, Längs- und Querschnitt






Hedelfinger Brücken – Ersatzneubau Straßenbrücke
über die B 10 zur Deponie Einöd
Baubeschluss



Kostenanschlag


Planung 500.000 EUR
Baukosten 2.700.000 EUR
Verkehr und Umleitung 300.000 EUR
Unvorhergesehenes (ca. 10%) 300.000 EUR
Gesamtauszahlungen (brutto) 3.800.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen (nicht zahlungswirksam) 228.000 EUR
Gesamtkosten 4.028.000 EUR



Aufgestellt: 30.Oktober 2020
Tiefbauamt 66-4.3


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