Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 760/2021
Stuttgart,
09/29/2021



Stadtbibliothek: Erhöhung der Versäumnisgebühr
Planetarium: Ergänzung der Benutzungs- und Entgeltregelungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.10.2021
14.10.2021
14.12.2021



Beschlußantrag:


Begründung:


1. Stadtbibliothek Stuttgart
Die Gebührenordnung als Anlage zur Benutzungsordnung wurde mit Beschluss vom 14.3.2019 (GRDrs 112/2019) zuletzt geändert. Die zu beschließende Änderungssatzung liegt als Anlage 1 bei. 2. Planetarium Stuttgart
Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Gebühren. Steuerbar sind die Gebühren für die Musik- und Lasershows sowie Gebühren für nicht wissenschaftliche Vermietungen des Planetariums. Die Entgelte sind dabei Festentgelte, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die bisherigen Regelungen werden daher wie folgend ergänzt:

a)
Benutzungs- und Entgeltregelung für das Planetarium (Anlage 2):
§ 4 Festpreise: Die Entgelte sind Festpreise inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b) Benutzungs- und Entgeltregelung für Veranstaltungen im Keplersaal (Anlage 3)
§ 7 (4) Entgelt, Fälligkeit: Die Entgelte sind Festpreise inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
















Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Versäumnisgebühr bei der Stadtbibliothek Stuttgart wird ab dem 1. Januar 2022 mit Mehreinnahmen von rd. 60.000 EUR gegenüber der bisherigen Planung zum DHH 2022/2023 gerechnet.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Änderungssatzung
Anlage 2: Änderung der Benutzungs- und Entgeltregelung für das Planetarium Stuttgart
Anlage 3: Änderung der Benutzungs- und Entgeltregelung für Veranstaltungen im Keplersaal des Planetariums


Satzung
zur Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der
Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018


Auf Grund von §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am _________ folgende Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018 (Änderungssatzung) beschlossen:

§ 1

Die Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25. Oktober 2018 (Amtsblatt Nr. 44 vom 2. November 2018; Stadtrecht Nr. 3/18), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2019 (Amtsblatt Nr. 12 vom 21. März 2019), wird wie folgt geändert:

Änderungen der als Anlage zur Benutzungsordnung beigefügten Gebührenordnung:

Änderung von § 3 Versäumnisgebühr

§ 3 (1) wird wie folgt neu gefasst:

“Ist die Leihfrist gemäß § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung überschritten, so ist nach dem zweiten Werktag nach Ablauf der Leihfrist für jedes Medium pro Woche eine Versäumnisgebühr von 1 Euro zu entrichten, höchstens 15 Euro je entliehenem Medium. Die Versäumnisgebühr ist fällig, unabhängig davon, ob eine Erinnerung von Seiten der Stadtbibliothek erfolgt ist.”

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft



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