Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
158
10
Verhandlung
Drucksache:
834/2012
GZ:
T
Sitzungstermin:
19.06.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Zielsetzung für die Forsteinrichtungsplanung 2013 – 2022
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.06.2013, öffentlich, Nr. 214
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.05.2013, GRDrs 834/2013.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
nachfolgend aufgeführten
Beschlussantrag
:
1. Der Forsteinrichtungsplanung für den Stadtwald im Planungszeitraum 2013 - 2022 ist die in der Anlage dargestellte Zielsetzung zu Grunde zu legen. Dies schließt insbesondere die Umsetzung eines Alt- und Totholzkonzeptes mit den Komponenten Stilllegungsflächen ("Waldrefugien") und Habitat-baumgruppen ein. Der Umfang der Stilllegungsflächen soll ca. 5 % der Holzbodenfläche umfassen.
2. Für den Stadtwald Stuttgart soll bis zum 31.12.2014 eine Zertifizierung nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) erfolgen. Von dem sich hieraus ergebenden, dauerhaften Personalmehrbedarf für die Abteilung Forsten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes in Höhe von 0,5 Stellen EG 9 wird Kenntnis genommen.
3. Die sich aus der Neufestsetzung des Hiebssatzes sowie aus den Ziffern 1 und 2 ergebenden Belastungen des Deckungsbeitrages im Teilhaushalt Stadtwald sind auf 23.800 Euro je Jahr - ausgehend von den Haushaltsplanansätzen 2013 - zu begrenzen (nicht durch Sachmitteleinsparungen gedeckte Personalkosten des unter Ziff. 2 geltend gemachten Personalmehrbedarfs).
Über den Stellenmehrbedarf wird unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe zum Stellenplan 2014 zu entscheiden sein.
4. Für die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen auf der schwäbischen Alb (Betreuung durch das Landratsamt Reutlingen) sind die Zielsetzungen - angepasst an die örtlichen Verhältnisse - analog umzusetzen. Das Garten-,
Friedhofs- und Forstamt wird beauftragt, die dortigen Forsteinrichtungsplanungen entsprechend zu begleiten.
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